Mitglied inaktiv
Hallo Mädels, ich bracuh mal eure Hilfe, wer kennt sich da aus??? Also ... Ist es nicht so, das die Krankenkasse erst nach 6 Wochen Krankheit, die ohne Unterbrechung ist, Geld zahlt und nicht mehr der AG? Mein AG meinte nämlich jetzt, das er für mich eigentlich kein Geld zahlen mehr muß. Weil ich in dem letzten halben Jahr zusammen gerechnet 6 Wochen Krank war, dies aber immer mit einer anderen Krankheit und nicht durchgänging. Ich verstehe das nicht, seit wann gibt es diese Regelung??? Viele liebe Kugelgrüße von gabi
HUHU. das dein AG keinen Lohn mehr zahlen muß ist falsch, das gilt nur wenn du 6 Wochen am Stück krank warst dann tritt das Krankengeld in Kraft . Wenn du mit unterbrechungen krank warst und in der zwischenzeit gearbeitet hast muß der AG ganz normal weiter zahlen. Lg
hallo, Du bist nur aus der Lohnfortzahlung raus, wenn Du sechs Wochen mit ein und der selben Krankheit krankgeschrieben warst. Auch wenn Du zwischenzeitlich wieder gearbeitet hast. Ausschlaggebend ist die Diagnose vom Doc! Gruß Silvya
Wenn's ums liebe Geld geht, werden die AG plötzlich sehr erfinderich. Es ist blödsinn, was Dein Chef von sich lässt. Du bist soweit richtig informiert: Du musst 6 Wochen am Stück krank sein, damit Du von der Krankenkasse Krankengeld bekommst, und zwar erst nach der sechsten Woche. Für die ersten sechs Wochen muss also Dein AG aufkommen. Anders ist es beim Umlageverfahren 2, also alles was die Mutterschaft betrifft. Warst Du im Rahmen der Schwangerschaft krank und bestand Gefahr für Mutter und Kind, so bekommt dein AG von der KK dein volles Gehalt für diesen Zeitraum erstattet. Bedingung: Dein Chef nimmt an diesem U2-Verfahren teil (das ist, glaube ich der Fall, wenn ihr unter 10 oder 20 AN) seit und dein Arzt stellt ein Beschäftigungsverbot aus (im Prinzip, wie ne Krankmeldung, halt nur etwas ausdrücklicher). So, ich hoffe, ich habe alles richtig wieder gegeben und konnte dir weiterhelfen. Lieben Gruß Jelena
Ein Beschäftigungsverbot zu bekommen ist mega schwer ich lag 9 Wochen im Kh während meiner SS und habe kein Beschäftigungsverbot bekommen , obwohl das finanziell besser gewesen wäre für mich.
Hallo Gabi, * grundsätzlich gilt: nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit (AU) am Stück tritt erst die Krankengeld(KG)-Zahlung ein, bis dahin muss der Arbeitgeber (AG) Entgeltfortzahlung (EFZ)leisten. * Allerdings gibt es sogenannte anrechenbare Vorerkrankungen. Wenn vom Beginn der aktuellen AU innerhalb der letzten 6 Monate eine weitere AU wegen derselben Krankheit oder einer Krankheit im ursächlichen Zusammenhang besteht, darf der AG die Dauer dieser zusammenhängenden AU auf die 6-Wochen-EFZ-Frist anrechnen. Da Deinen AG die Diagnosen nichts angehen, darf er nur dann die EFZ stoppen, wenn ihm die Krankenkasse mitgeteilt hat, dass es zu der aktuellen AU diese und jene anrechenbare Vorerkrankungen gibt (also nur der Zeitraum wird von der Kasse angegeben, ohne Diagnose). Was eine anrechenbare Vorerkrankung ist, entscheidet entweder die Krankenkasse (nur wenn es ganz eindeutig ist) oder der Arzt (wenn die KK sich unsicher ist. Dann macht sie eine Arztanfrage, ob ein Zusammenhang besteht). Wenn Du unsischer bist wegen Zusammenhang der AU's und Fragen hast, wann die EFZ endet, frag doch einfach mal bei Deiner Kasse nach. Das o.g. ist mein Kenntnisstand, ich denke nicht dass sich da was geändert hat, ist aber auch schon lange her, dass ich damit mal zu tun hatte. LG Julina
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