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Krankschreibung Schwangerschaft

Krankschreibung Schwangerschaft

Moon!86

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Ich bin 25ssw und arbeite körperlich und habe zunehmend Beschwerden. Meine gyn meinte mein Chef muss mich ins bv schicken, da die Probleme wegen der Arbeit sein. Der weigert sich bzw ist völlig fehl informiert und sagt das dürfte nur ein Arzt und er würde das Geld nicht erstattet kriegen. Ich hab ihm links geschickt und an meine Krankenkasse verwiesen aber er versteht nix oder will es nicht. Das Problem ist ich arbeite auf Provision und wenn ich jetzt wegen ss krank geschrieben und kein bv bekomme, werde bis Ende September,da beginnt mein Mutterschutz,bekomme ich kaum Geld. Da ich bei krank Meldung nur meinen grundlohn kriege. Have aber gelesen bei ss bedingter Krankschreibung wird diese Zeit nicht für Mutterschutz und elterbgeld berechnet. Ist dies so? Würde jetzt Juli August September krankmeldung ausgeklammert werden bei Berechnung? Lieben Dank


Bonnie95

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Antwort auf Beitrag von Moon!86

Hallo, Schwangerschaftsbedingte Krankheit kann ausgeklammert werden, ja. Aber dafür musst du, meines Wissens nach, dann ins Krankengeld fallen. Nicht Schwangerschaftsbedingte Krankheit wird mit 0€ bewertet. Wenn du aber die Beschwerden aufgrund der Arbeit hast, was machst du beruflich? Ist denn keine Gefährdungsbeurteilung gemacht worden?


Moon!86

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Antwort auf Beitrag von Bonnie95

Bisher ging es auf der Arbeit aber jetzt nicht mehr. Mein Chef ist halt nicht so dolle und behauptet wenn er das bv ausstellt kriegt er es nixht ersetzt. Hab ihm Infos geschickt dass dies nicht der fall ist usw aber er ignoriert alles. Und die gyn verweist auf ihn. Also bedeutet nein bv krankmeldung und das wäre mies für mein konto


Bonnie95

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Antwort auf Beitrag von Moon!86

Dann ist es aber auch kein Thema für dein Arbeitgeber. Wenn du laut Gefährdungsbeurteilung nicht BV berechtigt bist, dann gibts da auch nix zu rütteln. Machen kann das, wenn überhaupt, nur dein FA. Aber ein BV ist nunmal was, was nur ausgestellt wird, wenn Gesundheit und wohl von Frau und Kind auf Dauer gefährdet wird. Wenn da keine Beeinträchtigung vorliegt und die Schwangerschaft reibungslos verläuft, wirst du dir leider schwer tun. Da bleibt nur krankschreiben… Ich hab das B.V. auch nur, da ich chronisch krank bin und eine zusätzliche Last, wie Arbeit, bisher immer eine Verschlechterung und somit Gefährdung der Schwangerschaft verursacht hat (Bluthochdruck, vorwehen, Blutungen)


Moon!86

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Antwort auf Beitrag von Bonnie95

Es liegt ja eine Gefährdung vor auf der Arbeit. Ich kann die Tätigkeit nicht mehr ausführen und er hst keinen Ersatz. Das hat meine gyn so auch bestätigt das ich das keinesfalls länger machen darf


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Moon!86

Die machen es deinem Chef schon klar


Bonnie95

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Antwort auf Beitrag von Moon!86

Dann muss es dein FA machen. Du kannst aber nochmal darauf bestehen eine neue Beurteilung machen zu lassen & das an entsprechender Instanz vorbringen (Betriebsrat, Personalabteilung, Betriebsarzt)


Bonnie95

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Danke, der Name hat mir gefehlt. Gewerbeaufsichtsamt kontaktieren


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Bonnie95

Auch dein bv steht auf sehr wackeligen Beinen, vorerkrankung rechtfertigt kein bv sondern Krankschreibung, das riecht sehr nach Unwissenheit des Frauenärzte oder nach einem gefälligkeits bv, kannst ja Frau Bader fragen


Bonnie95

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Danke, Frau Bader muss ich nicht fragen. ;) Mein FA ist sicher berufserfahren genug, um das selber zu entscheiden. Und um mich geht es hier nicht. Aber danke.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Bonnie95

Wenn du meinst, dann erzähl halt hier nicht von wegen das dann doch der Frauenarzt zuständig ist, ist er nicht. Deiner liegt falsch, freu dich drüber das es bei dir so klappt aber als Rat absolut unbrauchbar


anna-

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Antwort auf Beitrag von Moon!86

An die Aufsichtsbehörde wenden, dafür ist sie da. Allerdings wirst du im BV auch nur dein Grundgehalt bekommen. Das Selbe im Mutterschutz. Ist leider so geregelt in DE.


Moon!86

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Antwort auf Beitrag von anna-

Nein das ist absolut falsch. Provision die man fortlaufend kriegt wird auf BV und elterngeld natürlich angerechnet. Immer diese Leute die hier falschaussagen raushauen ohne Ahnung. Dann lieber nix schreiben.


anna-

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Antwort auf Beitrag von Moon!86

Dann erzähl das meinen Freundinnen, die im BV nur Grundgehalt bekommen haben lol


sunshine59

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Antwort auf Beitrag von anna-

Dann war deren AG falsch informiert.


Miri92

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Antwort auf Beitrag von anna-

Ich bin seit der 16. Woche im BV und der Lohn ist definitiv (gesetzlich bindend) das Durschnittsgehalt der letzten 3 Monate. (Unabhängig aus was sich das zusammensetzt) Ich selbst hab gezweifelt ob meine Zulagen dazuzählen oder nicht (also Wochenendzulagen, Nachtzulagen, Feiertagszulagen, Heimzulage etc pp) und ja tut es. Bruttodurchnittslohn der letzten 3 Monate bzw. der letzten 13 Wochen falls man wöchentlch bezahlt wird. Wenn also die Provision und Zulagen zum Bruttolohn gehören, dann fallen sie auch mit rein in die Berechnung. Also war das was deine Freundinnen nicht ausgezahlt bekommen haben entweder gesetzlich nicht richtig oder der Zusatzlohn war nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig.


Moon!86

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Antwort auf Beitrag von anna-

Dann haben sie sich falsch informiert oder es waren keine regelmäßige Zahlen. Google hilft dir. Dazu gibt es zig Paragraphen.


Waha9

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Antwort auf Beitrag von Moon!86

Also ich hab meinen gyn gefragt, ob ich ein BV bekomme und habe es von Anfang an... Arbeite als Kfz-Mechatronikerin... Der arbeitgeber kann da gar nichts dagegen ändern oder mitbestimmen. Du kannst ihn ja quasi verklagen, wenn er sich nicht um dein Wohl und des deines Kindes kümmert!!! Wie dein Gehalt dann verrechnet wird, weiß ich leider nicht... Wahrscheinlich wie die letzten 3 Gehälter von dir waren, oder der Mittelwert der letzten 12 Monate... Ka


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Moon!86

Es muss eine Gefährdungsbeurteilung geben - ggfls. kann der AG dir auch einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. AU - Beschwerden in der Schwangerschaft BV vom GYN - Das individuelle Beschäftigungsverbot ist in § 3 Absatz 1 MuSchG geregelt. Dort heißt es, werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist - das hat aber nichts mit dem Job zu tun BV vom AG - Das arbeitsplatzbezogene generelle Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG zielt nicht auf den Gesundheitszustand der werdenden Mutter ab, sondern auf die Tätigkeit und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft. Der Arbeitgeber hat nach der Mutterschutzverordnung und weiteren Rechtsvorschriften eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dabei hat er Art, Ausmaß und Dauer einer Gefährdung zu analysieren und entsprechende Schutzmaßnahmen (bis hin zur Umsetzung oder gar Freistellung) abzuleiten. Dies kann auf schriftlichem Weg fachkundigen Personen übertragen werden. In der Regel ist der Betriebsarzt aufgrund seiner Fachkompetenz einbezogen. Die Beschäftigungsverbote sind im MuSchG aufgeführt und in der Mutterschutzverordnung konkretisiert. Kann eine Schwangere nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz eingesetzt werden, kann der Arbeitgeber sie nach billigem Ermessen umsetzen


Belly-Monkey

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Antwort auf Beitrag von Moon!86

Schick deinem AG mal folgenden Link und schreib dabei, dass du dann jetzt erst einmal zu Hause bleibst, bis er dir eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und vorgelegt hat. Mal schauen, ob er dann immer noch nicht bereit ist, sich mit dem Thema genau zu befassen. https://www.betriebsarzt.online/de/blog/beschaeftigungsverbot-fur-schwangere-nach-dem-neuen-mutterschutzgesetz/ Einmal die wichtigsten Punkte, die bei AGs einen wunderen Punkt treffen als die Falschinformation, sie würden das Geld nicht zurückbekommen bei einem BV: - Liegt keine Gefährdungsbeurteilung nach der Mitteilung einer Schwangerschaft vor, kann nicht sichergestellt werden, dass der Arbeitsplatz mutterschutzkonform ist. Daraus erfolgt automatisch ein Beschäftigungsverbot und die AN darf zu Hause bleiben, bis der AG die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat. - Kommt der AG seiner Pflicht nicht nach, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden. - Lässt ein AG seine schwangere AN Tätigkeiten ausüben, die nicht mutterschutzkonform sind, kann ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro drohen. Wie bereits schon vorgeschlagen wurde, würde ich mich zudem ans Gewerbeaufsichtsamt wenden. Die mache deinem Chef Feuer unterm Hintern.