lely
Ich bin so fasziniert von meiner ss, dass ich mich ununterbrochen über schwangerschaften informiere, als auch über das finanzielle nach der geburt. Bis vor 5-6 jahren, war es ja so, dass man karenzanspruch nur dann gehabt hat, wenn man vorher erwerbstätig war. So hat man es mir geschildert. Heute ist es so, dass alle drauf anspruch haben. Bei einer karenzdauer von 2 jahren, bei einem kind, bekommt man ca 625 euro pro monat. Aber was mich interessieren würde, wie sieht es denn dann aus z.B. bei einer zwillingsgeburt? Bekommt man da dann auch nur diese 625 euro, oder verdoppelt sich das?
Hallo! Nein, verdoppeln würde sich bei Zwillingen nur die Familienbeihilfe, also das Kindergeld. So ist da mein Wissensstand, keine gewähr ;)
das kinderbetreuungsgeld soll den verdienstausfall etwas abfedern, deshalb verdoppelt es sich nicht. Lg
Ahsoo okeeei. Und wie ist es mit dem beschäftigungsverbot? Wenn ich z.B. Zum schutz des babys gar nicht mehr in meinem beruf tätig sein darf? Ich hatte mit einer kollegin gesprochen, und die meinte, man würde das gehalt dann nicht mehr vom arbeitgeber ausbezahlt bekommen, sondern von der krankenkasse mit einem aufschlag von ca 100-200 euro... Aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen.
Naja man bekommt schon etwas mehr von der krankenkasse als das gehalt ist, aber das ist nur weil du von der kk kein weihnachts- bzw. Urlaubgeld kriegst. Deswegen ist es etwas mehr. Lg aus wien
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Aaaah oke, diese kollegin meinte man kriegt weihnachts-und urlaubsgeld.... Aber jetzt weiss ich bescheid danke!
Du bekommst in einem Beschäftigungsverbot deshalb etwas mehr ausbezahlt, weil man weniger Steuern abführen muss. Das Geld wird von der Krankenkasse bezahlt, sobald du im Beschäftigungsverbot bist und du bekommst dasselbe Bruttogehalt, aber eben weil weniger Steuern abgezogen werden, kommt netto etwas mehr heraus. Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommst du während dem Mutterschutz bzw. dem Beschäftigungsverbot keines von der Krankenkasse ausbezahlt. Da kann es nur sein, dass du von deiner Firma aliqout noch etwas für die Zeit, in der du noch gearbeitet hast, bekommst, aber grundsätzlich nicht. Wenn du Zwillinge bekommst, bekommst du, soweit ich weiß, mehr Familienbeihilfe, aber auf das Kinderbetreuungsgeld wirkt sich das nicht aus. Liebe Grüße, Dani
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