Mitglied inaktiv
Hallo, mein Erziehungsurlaub läuft Ende Nov. aus und es sieht so aus als wenn mein Chef mich nicht Vormittags anstellen möchte sondern nur Ganztags oder garnicht. Ganztags möchte ich allerdings nicht sondern ich würde gerne 4 Vormittage arbeiten gehen. Nun überlegen mein Mann und ich ob wir für ein Geschwisterchen üben sollten dann wäre das Problem ja erstmal vom Tisch. Wie ist das wenn mein Erziehungsurlaub zu Ende ist und ich bin schwanger? Kann mein Chef mich dann trotzdem aus der Abt. schmeißen (wir sind ein großes Unternehmen käme dann evtl. in einer anderen Abt. unter). Und welche Abt. möchte schon gerne eine Schwangere für 4-5 Monate einstellen? Gruß Verona
Hallo Verona! Mal ehrlich, ich bin von Deiner Einstellung etwas geschockt!Vielleicht habe ich Dich auch falsch verstanden, aber für mich hört es sich so an, als würdest Du nur wegen dem Erziehungsurlaub ein Kind bekommen wollen!Kann DAS echt ein Grund sein? Na ja wie auch immer, in ne andere Abteilung kannst Du trotzdem versetzt werden- Du hast nur Anspruch auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz, nicht auf den gleichen! Auf Teilzeit hast Du auch keinen Anspruch, Du mußt entweder nehmen was Du kriegen kannst oder kündigen! Überleg Dir also gut, ob es das wert ist! LG Katrin
ccc
und das schon etwas länger soviel ich weiß... "das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt Ihnen einen klaren Rechtsanspruch auf eine Teilzeitstelle. Gemäß § 8 dieses Gesetzes müssen Sie die Reduzierung drei Monate im Voraus beantragen. Der Arbeitgeber muß seine Entscheidung zu diesem Antrag spätestens einen Monat vor dem Beginn der gewünschten Reduzierung bekannt geben. Er kann den Antrag nur bei Vorliegen bestimmter Gründe ablehnen. Über Suchmaschinen findest Du näheres zu diesem Gesetz, aber wenn Du ein Kind zu betreuen hast, dass nunmal nur den halben Tag betreut wird, dann kann bzw. darf dein AG das nicht ablehnen...
Hallo, § 8 TzBfG sagt, dass der Arbeitgeber den Antrag auf Telizeitarbeit ablehnen kann, wenn betriebliche Gründe entgegen stehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Mit anderen Worten, der Arbeitgeber hat ganz gute Karten, die Teilzeitarbeit abzulehnen, da nur betriebliche Gründe erforderlich sind (bei TZ während der Elternzeit dagegen dringende betriebliche Gründe). Also entweder gütlich einigen oder Vollzeit arbeiten, die Betreuung eines Kindes ist kein zwingender Grund. LG Claudia
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