Mitglied inaktiv
Hallo, habe von meiner Hebamme, die anfangs die SS mitbetreut hat jetzt ein ziemlich hohe Rechnung erhalten. Bin privatversichert und habe nun Angst dass die Versicherung da evt. Ärger macht. Kennt sich hier im Forum jemand damit aus? Im Netz habe ich nur eine Gebührenordnung für Hebammen gefunden, die für die gesetzl. Versicherung gilt. Kann die Hebamme die Gebühren aus dieser Ordnung bei Privatversicherung einfach verdoppeln? Wie sind Eure Erfahrungen? Vielen Dank für Eure Hilfe Beatrice
Huhu. Soviel ich weiß können bei Privatpatienten höhere Beträge abgerechnet werden. Ich würd mir da keine Sorgen machen. Deine KK übernimmt bestimmt alles. Die Hebammen wissen ja schließlich was sie abrechnen dürfen und was nicht. MfG Ariane
Hier findest du eine Antwort auf das was Hebammen bei den Kassen abrechnen dürfen. Da der Link: http://www.hebammengesetz.de/gebuehr.htm Soweit ich weiß, dürfen Hebammen privat aber viel mehr abrechnen und manche tun das auch, was ich etwas unverschämt finde. Probier es, sie müssen es ja eigentlich übernehmen!
Ich hatte bis jetzt noch keine Hebammenrechnung, gehe aber davon aus, dass diese ähnlich wie Ärzte den 2,3 fachen Satz nehmen können, wenn sie einen Privatpatienten abrechnen. Frag doch am besten Deine PKV, bzw. reich das Ding einfach ein. Bei Unstimmigkeiten musst Du mit der Hebamme halt nochmal reden. Normalerweise werden ja alle Leistungen von der PKV übernommen, es sei denn, sie hat wirklich Exotisches abgerechnet. Schöne Grüße, Sandra
Hallo Beatrice, Soweit ich mich entsinne, hat meine Hebamme, genau wie Aerzte, einen Faktor 2.3 angesetzt bei den Leistungen (ausser Labor). Insgesamt hatten sich meine beiden Rechnungen jeweils auf um die 2200 Euro belaufen, fuer komplette Vorsorge, Geburt, Nachsorge und GVK, was die KV auch gezahlt hat, ausser Rufbereitschaft. Was ich damals etwas komisch fand und wo ich nachgefragt hatte: Ich war bei Nr. 1 mal im KH an ET+9 zu US, CTG usw. Da kam eine Rechnung von einer Hebamme dort - verstaendlich. Aber das Schraege: Sie hatte anteilige Fahrtkosten angerechnet - obwohl doch ich ins KH gefahren war. Die KV fand das aber normal, die Hebammen koennen wohl ihre Fahrtkosten unter allen Patientinnen, die sie an dem Tag betreuen, aufteilen. Ich denke, es wird sicher seine Richtigkeit haben bei Deiner Rechnung (soweit Tage und Zeiten stimmen). Beste Gruesse, Sabine
Ich arbeite bei einer privaten Krankenversicherung. Wir erstatten alles was in der Hebammen Gebührenverordnung aufgeführt ist - die die Rufbereitschaftspauschale ist dort nicht aufgeführt, also wird es auch nicht erstattet. (Ausnahme ist hier die Rufpauschale einer Hebamme gemäß Hamburger Gebührenverordnung für Hebammen und Hebammen Gebührenverordnung Schleswig-Holstein. Warum, weiß ich auch nicht...) LG Simone