Elternforum Schwanger - wer noch?

Hallo zusammen

Hallo zusammen

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich bekomme Anfang September mein zweites Kind. Mein sohn wird Ende Juni 3 und ich muss ja dann wieder arbeiten. Mein AG weiss schon Bescheid und meinte ob der Termin nicht noch korrigiert werden könnte*g* Er sollte schon korr. werden auf den 26.08. somit hätte ich noch 2 Wochen reg. zu arbeiten. Jetzt läufts aber wohl wieder auf den 02.09. raus. Naja wie auch immer... wer steckt(e) in einer ähnlichen Situation und wie habt ihr das geregelt? Ich würde ja wenn ich nicht arbeiten ginge meinen Anspruch auf den Arbeitsplatz verlieren usw. Wäre über Tipps dankbar LG Angie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Es gibt noch die Möglichkeit des individuellen Beschäftigungsverbotes - man bekommt seinen vollen Lohnausgleich von der KK und muss nicht (oder nur Teil) arbeiten. Es kommt auch auf die Schwere der Arbeit an (vielleicht lässt sich da was in deinem Betrieb finden ...) oder auch auf die seelische Belastung, die man auszuhalten hätte etc. Die Arbeit darf keine Gefahr für das Leben von Mutter und Kind darstellen. Also, alles über 5 kg heben, starke Lärmbelästigung usw. sind tabu. Ich hatte vor 94 einen Computerarbeitsplatz, den kann mein Chef mir nicht mehr anbieten, weil da andere Leute sitzen und sich die ganze Technik/Programme weiterentwickelt haben - brauchte ich also eine längere Einschulung, die sich für die relativ kurze Zeit nicht lohnt. Ich müsste körperlich schwere Arbeit leisten, schweres Papier, Kartons heben, wäre den ganzen Tag dem extremen Lärm vom Maschinen ausgesetzt. Diese Situation hatte ich 98 für reichlich 3 Monate und bekam das Beschäftigungsverbot und nun ist es das gleiche und ich hoffe, dass ich nicht diese Arbeit machen muss. Manche Ärzte wissen mit dem Individuellen Beschäftigungsverbot gar nichts anzufangen und man muss es ihnen erstmal erklären, dass es diese Möglichkeit gibt, die auch in Erwägung zu ziehen ist. Krankschreiben ist nicht günstig, weil das Mutterschaftsgeld auf den letzten Lohn angerechnet wird - und bei Krankschreibung sind es ja nur 70 %, bei dem Beschäftigungsverbot 100%. Und keine Angst, dass der Chef zahlt (sagen sie manchmal), das übernimmt die KK. Nur den Urlaub spart man sich für diese Zeit an, genauso wie in der Zeit des Mutterschutzes. Nehmen wir 24 Tage Jahresurlaub, dann bekommt man für die Zeit des MuSchu immerhin 7 Tage Urlaub, die man auch hinten an die Elternzeit dranhängen kann (2 Tage pro Monat - 3,5 Monate Muschu * 2 = 7 Tage) Diese gehen einem auch nicht verloren (habe mich auf dem Gewerbeaufsichtsamt erkundigt), weil man den Urlaub ja nicht eher nehmen konnte, als nach der Elternzeit. Und sollte einen der Chef genau zum ersten Tag nach der Elternzeit kündigen, so muss er den Urlaub ausbezahlen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Angie, ich war zwar nicht in dieser Lage, aber eine Kollegin von mir. Sie hat sich dann mit dem AG abgesprochen, daß sie die 2 Monate freigestellt wurde (unbezahlter Urlaub oder so ähnlich), da weder für sie noch für den AG Sinn darin bestand, sie wegen dieser kurzen Zeit in einem Büro einzuarbeiten (wie "baldsechsfachmama" bereits schrieb, andere Leute auf dem alten Platz und auch neue PC-Programme). Sie hat zwar in dieser Zeit kein Geld bekommen, aber wenn gar nichts anderes geht, war das eine -für beide Seiten- angenehme Lösung. Wenn es für Dich natürlich eine günstigere Lösung gibt -wie das individuelle Beschäftigungsverbot- dann nutze diese, dann bekommst Du wenigstens Geld in dieser Zeit! Liebe Grüße Susanne


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

das muss ich mir morgen mal im klaren kopp durchlesen*g* Ich habe da jetzt überhaupt keinen Reim drauf bekommen. Zumal mein Chef einer von der Sorte ist der auch von nix ne Ahnung hat und sich das gerne von seinen Mitarbeitern erklären lässt*g* Ich wusste ja gar nicht dass mir Urlaub zusteht und auch nicht dass ich dann noch das Gehalt vom AG angerechnet bekomme...Und krankschreiben für die Zeit ist nicht gut???? Naja ich check wie gesagt morgen nochmal und @ susanne... Eben genau das ist es ja. Wäre blöd für beide Seiten mich schwangere Auster noch irgendwo unterzubringen :-( obwohl ich schon gern wieder arbeiten würde...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Es stimmt nicht, daß beim Beschäftigungsverbot immer die KK das Gehalt übernehmen muß. Das gilt meines Wissens nur bei Betrieben bis 15 Mitarbeiter. Größere Betriebe müssen das Gehalt selbst aufbringen, da hält man das für zumutbar. Das war zumindest der Stand 2001, als ich Besch.verbot erteilt bekam und heilfroh war, in einem kleinen Betrieb zu arbeiten, sonst hätte das meinen Chef einiges gekostet.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hi, danke für den Hinweis - ich bin in einem kleinen Betrieb mit weniger als 15 Mitarbeiter, bin deshalb gar nicht auf die Idee gekommen, dass es anders sein könnte ...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Also wenn man es mal zusammenfaßt, sieht es so aus, daß Du ab sechs Wochen krank nur noch Krankengeld von der Krankenkasse bekommst. Das sind um die 70 % deines Gehalts. Bei einem Beschäftigungsverbot würdest du dein Gehalt zu 100% weiter bekommen, was für Dich natürlich erst einmal günstiger wäre.Für das Erziehungsgeld ist es natürlich widerum günstiger, vorher wenig zu verdienen, da man sonst Gefahr läuft, nach einem halben Jahr nichts oder nur weniger zu bekommen. Hast Du allerdings einen Partner, also den Vater mit dem Du zusammen wohnst oder bist Du verheiratet, wird nach dem halben Jahr euer gemeinsames Geld zugrunde gelegt. Und diese Grenze nach dem halben Jahr ist so gering, daß man, wenn man zu zweit ist, meistens nur weniger oder gar nichts mehr bekommt. Hoffe dir geholfen zu haben. Ich finde das auch alles immer sehr kompliziert.