Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben! Kann mir vielleicht jemand sagen, wie und wann und wo ich das gemeinsame Sorgerecht beantragen muß??? Wir sind nicht verheiratet und leben zusammen. (in Bayern) Danke schonmal für eure Antworten! LG claudi
Hallo, auch wir sind nicht verheiratet und möchten gern das gemeinsame Sorgerecht vor der Geburt erklären. hab beim Jugendamt angrufen. Wir haben einen Termin für morgen bekommen. Dazu müssen wir beide unseren Ausweis mitbringen, außerdem den Mutterpaß und eine Geburtsurkunde des zukünftigen Vaters. Dort wird dann eine Beurkundung durch einen Beamten gemacht. Du kannst das auch durch einen Notar festlegen lassen. Das ist jedoch kostenpflichtig und beim JA kostet es nichts. Das Ja macht in dem zug auch sofort die Vaterschaftsanerkennung mit. Dann ist der vater auch sofort in der Geburtsurkunde eingetragen. Liebe Grüße Anke
.. ist halt alles in einer hand, d.h. du kannst alles mit einem mal erledigen: -vaterschaft anerkennen -sorgerecht festlegen -nachnamen des kindes festlegen (kann auch der des partners sein, wenn er die vaterschaft anerkennt und ihr das gemeinsame sorgerecht habt) liebe grüsse mone
Wir haben das schonalles im November letztes Jahr geregelt. Das Kind wird mit Nachnamen wie mein Freund heißen, er hat die Vaterschaft anerkannt und wir haben das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Ich hatte dazu einen Termin bei der Sachbearbeiterin vereinbart (beim Jugendamt), wir mußten Mutterpaß und Geburtsurkunden sowie Personalausweis mitbringen. Innerhalb von einer Viertelstunde war alles erledigt, die Urkunden mußtenwir unterschreiben in mehrfacher Ausführung, wir bekamen auch für uns beglaubigte Kopien mit. Das alles war kostenlos. Wenn das Kind geborenist, brauchen wir nur noch eine Geburtsurkunde vom Kind an die Sachbearbeiterin schicken, damit alles "offiziell" ist. Solange das Kind noch nicht geboren ist, ist alles erst vorläufig (oder so ähnlich), kann aber trotzdem nicht mehr geändert werden (man kann also zum Beisiel nciht mehr das Sorgerecht ändern). Gruß Beavi
hallo, wir kommen zwar nicht aus bayern aber ich denke mal so viel anders wie hier wird es nicht sein. also du musst zum jugendamt gehen mit dem kindsvater und dort das gemeinsame sorgerecht unterzeichnen genauso wie die vaterschaftsanerkennung. das haben wir auch so gemacht :o) lg sarah
Hallo, wir haben das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantragt. Dazu mußten wir erst eine Vaterschaftsanerkennung machen und dann gleich Anschließend sie Sorgerechtserklärung. Mitbringen mußten wir die Personalausweise, die Geburts-(bzw. Abstammungs-)urkunden und den Mutterpaß. Uns wurde damals empfohelen es noch vor der Geburt zu machen, da es dann wohl einfacher ist und der Vater dann auch gleich mit auf der Geburtsurkunde steht. Viele Grüße Katrin
Wir haben auch alles vorher im Jugendamt machen lassen. Die gleiche Prozedur wie bei den anderen schon beschrieben. Ich sehe noch heute das strahlende Gesicht meines Schatzes vor mir, als er die Papiere in der Hand hielt. Nach der Geburt haben wir lediglich noch einmal ein Papier für's Standesamt unterschreiben müssen wegen der Festlegung des Nachnamens. Darin wurden wir belehrt, daß alle weiteren gemeinsamen vor einer eventuellen Hochzeit geborenen Kinder den gleichen Nachnamen haben müssen. Da unsere Große meinen Namen hat, darf also jetzt Krümelchen nicht Papas Nachnamen kriegen, wenn er uns nicht doch noch heiraten wird. Grüße von Anna
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