Elternforum Schwanger - wer noch?

Fragen zum Elternzeit und Teilzeit

Fragen zum Elternzeit und Teilzeit

Ssiedlerin

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Hallo zusammen, mich beschäftigt seit ein paar Tagen das Thema Elternzeit. Ursprünglich war mein Plan, ein Jahr zu Hause zu bleiben, jedoch bin ich davon jetzt etwas abgewichen, da ich auch mit Zwillingen schwanger bin. Grund ist, dass ich die Zeit einfach nutzen möchte, sie mir keiner mehr wiedergeben kann und ich zudem auch noch weitere Dinge gelesen habe, die mich von meinem Plan etwas haben abweichen lassen. Allerdings bin ich mir nach wie vor etwas unsicher, ob ich das alles so richtig verstanden habe und mag daher einfach mal meine Fragen hier loswerden. Vielleicht kennt sich hier jemand ja damit aus :-) 1. Ich habe gelesen, dass man mind. 1 Jahr innerhalb der ersten 3 LJ nehmen muss, um die weiteren 2 Jahre für später nicht zu "verlieren". Ist dem so und wenn ja, muss ich dann 2 Jahre bei Zwillingen nehmen? 2. Man kann ja in Elternzeit bis 30h arbeiten. Welcher Unterschied besteht eigentlich zwischen Teilzeit in Elternzeit zu Teilzeit nach der Elternzeit? Bietet es nicht wesentlich mehr Vorteile (Kündigungsschutz, bspw) mit Option 1 und warum nehmen trotzdem so viele Muttis nur 1 Jahr Elternzeit und gehen dann "normal" in Teilzeit. Oder gibt es hier Nachteile? 3. Habt ihr Erfahrungen mit Teilzeit in Elternzeit? Habt ihr es vorher schriftlich angemeldet? Gab es Probleme? 4. Wenn ich eine Elternzeit vor dem 3. LJ verlängern möchte, funktioniert das nur mit Zustimmung des AG? Oder muss er es "dulden"? 5. Habt ihr euch eine schriftliche Bestätigung der aktuellen Tätigkeit/Position (Arbeitszeugnis) geben lassen? P.S.: Mir geht es nicht um die Verechnung von Elterngeld bei Teilzeitarbeit. Das ist mir bewusst und ich möchte mein Elterngeld komplett im ersten Jahr nehmen, sodass ich quasi ab dem 13. LM (oder evtl. später) in Teilzeit einsteigen möchte. Das ist jetzt doch arg lang geworden, aber mich beschäftigt das... einerseits, weil es mich persönlich betrifft, aber auch generell ist es ein interessantes Thema :) Vielleicht gibt es ja auch hier ein paar Zwillingsmuttis, die erzählen können, wie sie Elternzeit & Co gehandhabt haben.


Tessi0802

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Antwort auf Beitrag von Ssiedlerin

Hi Siedlerin, Hier mein Kenntnisstand: 1. Das weiss ich leider nicht. 2. Ich glaube, die meisten arbeiten nicht „normal“ in Teilzeit, sondern arbeiten während der weiterlaufenden Elternzeit in Teilzeit, eben weil es die beschriebenen Vorteile hat. 3. Habe ich: habe es schriftlich angefragt und auch das schriftliche OK bekommen. Alles andere ist juristisch nicht wasserdicht. Der Arbeitgeber muss deinem Ansinnen jedoch zustimmen, wenn es ihm zumutbar ist, er kann nicht „einfach so“ grundlos ablehnen. 4. Mir wurde von meinem AG gesagt: Du darfst einmal ohne Zustimmungspflicht des AG verlängern, bei jedem weiteren Mal muss er zustimmen. Daran habe ich mich gehalten. 5. Ich habe mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, dies zementiert aber keinen Rückkehranspruch auf die identische Stelle, den gibt es mE nicht. Der AG muss dir eine vergleichbare Stelle anbieten aber nicht die selbe, egal wie lange du in Elternzeit gehst.


Mützipütz

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Antwort auf Beitrag von Tessi0802

Habe mich auch ebend mal mit dem Thema beschäftigt. Ich werde auf jeden Fall zwei Jahre Zuhause bleiben und das Elterngeld komplett splitten.Egal ob es zwei bleiben oder später nur noch eins ist.Das weiß meine Chefin auch bereits damit sie planen kann. Ich bin allerdings in der günstigen Situation das ich noch für zwei weitere Kinder Unterhalt bekomme und Kindergeld für Nr.3 und Nr.4 entsprechend mehr ist. Ich werde so 1900 insgesamt haben und damit lässt es sich locker Zuhause bleiben. Ich würde mir das nie so kompliziert machen mit nebenbei noch arbeiten gehen.Erst recht nicht mit Zwillinge. Aber das sieht ja eh jeder anders ob ein Jahr oder zwei ob mit arbeiten gehen oder nicht. Lg


Ssiedlerin

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Antwort auf Beitrag von Mützipütz

Naja, kompliziert ist es eigentlich nicht :-) Die ersten 12 Monate Elterngeld. Und dann kommt es eben darauf an, ob mit oder ohne Elternzeit dahinter weitergearbeitet wird. Irgendwann ist das Geld eben alle, ob nun nach 12 oder 24 Monaten...Und nun ist die spannende Frage, welches Modell eben welche Vorteile oder nicht bietet. Und bisher konnte ich nur Vorteile mit Elternzeit erkennen, da du eben im Kündigungsschutz bleibst und sogar Anspruch darauf hättest, die Stunden zu reduzieren. Bist du einmal raus aus dieser Elternzeit, dann hast du diese Vorteile eben nicht mehr :-) ...dann muss u.U. der AG zustimmen. Beachte aber auch, dass du nicht alle 12 Monate splitten kannst, sondern nur 10 bzw. 9 Monate, da ja die ersten 8 (bzw. 12 Wochen bei Zwillingen) Mutterschutz sind und das sind per sé immer Basiselterngeld-Monate. Auf 24 Monate splitten ist also nicht möglich.


pepperle

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Antwort auf Beitrag von Ssiedlerin

Huhu, Wie das bei Zwillingen ist, weiß ich nicht. Aber ich kann dir zu teilzeit in elternzeit etwas berichten: Zu 1.: Ich meine, man kann nur eine bestimmte Anzahl an Elternzeitmonaten noch nach dem 3.LJ nehmen, ich erinnere mich an 24,bin aber nicht sicher. Zu2. : Nachteile kann ich nicht berichten, ich habe Teilzeit in Elternzeit gemacht und auch diese 4 Partnermonate, in denen beide Elternteile 25-30 Std arbeiten. Hat bei uns gut geklappt, aber man muss seine Stunden im Auge behalten. Der Vorteil ist der Kündigungsschutz und der evtl besseren Anspruch auf seinen Teilzeitwunsch, als es in bestimmten Berufen der Fall ist, wo teilzeit für den Arbeitgeber evtl schwieriger umzusetzen ist und die sich mehr sträuben. Zu 3.: Ich habe die Teilzeit bereits mit meinem Elternzeit Antrag festgelegt und das ganze auch schon vor der Geburt, da dies ja parallel mit den Zeiten bei meinem Mann abgestimmt werden musste und die frist von sieben Wochen ist durch den fehlenden Mutterschutz bei papas ja schon vor der Geburt. Da war mir wichtig, dass wir nicht in der heißen Phase noch alternative Wünsche eines AG umsetzen müssen. Es gab bei mir etwas Diskussion, aber ich würde es wieder so machen, am Ende wurde es gemacht wie wir es uns vorgestellt hatten und die Chefs kennen sich jetzt auch besser mit elternzeit und teilzeit aus ;) Zu 4.: Du legst mit deinem ersten Antrag die ersten zwei lj fest. Wenn du also nur die ersten 12 Monate beantragst, dann aber weitere Monate im 2.lj anhängen willst muss der AG zustimmen. Zu 5.: Hab ich nicht, mein mann aber schon. Viele Grüße Pepperle


Ssiedlerin

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Antwort auf Beitrag von pepperle

Du hast recht, genau so habe ich es auch verstanden. Aber diese Monate nach dem 3 LJ darf man wohl nur nehmen, wenn man vor dem 3. LJ eine gewisse Mindestzeit genommen hat. Hier ist halt echt spannend, inwiefern das bei Zwillingen anders ist... und was ich machen muss, um diese nicht zu verlieren. Wäre blöd, du willst bis zum 8. LJ noch Elternzeit wg bspw. Einschulung neben und kannst es aber nicht mehr, weil die Jahre futsch sind.. Aber eure Antworten haben schon mal geholfen. Ich werde dann auf jeden Fall ein Zeugnis anfordern sowie die Teilzeit gleich von Beginn an schriftlich festsetzen lassen. Damit bin ich zumindest auf der sicheren Seite. Aber vielleicht findet sich noch jemand, der v.a. zum ersten Punkt was sagen kann


Ssiedlerin

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Antwort auf Beitrag von Ssiedlerin

Hier mal ein Link, wo so etwas zu lesen ist: https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/arbeitsvertrag/elterngeld-und-elternzeit-bei-zwillingen-die-ansprueche/ Die 48 Monate würden dann also verfallen, wenn man keine 2 Jahre am Anfang nimmt. So verstehe ich es Wenn man also nicht komplett zu Hause bleiben kann/ will innerhalb dieser 2 Jahre, ist Teilzeit automatisch Thema und die Vorteile, Nachteile und was man sonst so beachten sollte, wichtig :)