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Frage zu Elternzeit, Teil zwei

Frage zu Elternzeit, Teil zwei

Gesichtsnase

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Hallo nochmal, Ich weiß echt nicht, wie ich das bei Kind eins so einfach hinbekommen habe. Ich glaube, mein damaliger Arbeitgeber wollte das gar nicht so genau wissen alles Also: wenn mein ET zum Beispiel am 17.05. ist, ich sechs Monate Elternzeit mache, starte ich ja wieder am 17.11. was passiert aber, wenn das Kind schon an 10.05. kommt? Starte ich dann am 10.11.? Und sollte es später kommen, entsprechend später? Danke im Voraus


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

beides ist möglich, das entscheidest du. ich bitte meine mitarbeiterinnen immer nicht die länge der ez zu melden sondern den rückkehrtag. das vermeidet missverständnisse. wenn du aber 6 monate meldest ist der rückkehrtag der tag an dem dein kind 6 monate alt wird.


Gesichtsnase

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Danke für die Antwort, die wollen das genaue Datum wissen leider. Aktuell kann ich ja nur von ET ausgehen, bin aber eben unsicher, wie es dann ist, wenn das Kind wahrscheinlich nicht am ET kommt. Bei Kind eins habe ich nur die Lebensmonate angegeben, da hatte ich das Thema nicht mit den genauen Tagesangaben


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

wenn du das genaue datum angibst gilt das genaue datum. oder du schreibst "voraussichtlich". oder, noch besser, du meldest die ez erst nach der geburt, dann weisst du das genaue datum.


Gesichtsnase

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Hallo, genau. Ich würde schreiben „voraussichtlich am 17.11.“ ich wurde dann aber gefragt, wie das eben ist mit dem voraussichtlich. Was passiert, wenn Kind am 10.05. oder am 25.05. kommt


Gesichtsnase

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Nach der Geburt ist denen zu spät


Suomi

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

Wenn denen nach der Geburt zu spät ist, wie sollst Du denn dann bitte das genaue Datum angeben? Keiner weiß wann das Kind genau kommt. Schreib halt die Lebensmonate in die Mitteilung über die EZ .


WonderWoman

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das haben die nicht zu entscheiden.


Tierpark-Mama

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

Hä? Du musst den antrag auf elternzeit doch spät. 7 Wochen vor Beginn der elternzeit stellen und bist 8 Wochen in Mutterschutz. Dann hast du doch eine Woche ab Geburt Zeit, den antrag zu stellen Oder hat sich das in den letzten 1 1/2 Jahren geändert?


Gesichtsnase

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Antwort auf Beitrag von Tierpark-Mama

Die hätten es gerne halt jetzt. Ich will reinschreiben: ET ist am 17.5., also komme ich am 17.11. wieder. Wenn sich das Geburtsdatum ändert, ändert sich entsprechend der Tag, an dem ich anfange. Also wenn das Baby am 10.05. kommt, würde ich am 10.11. wieder anfangen. Ist das korrekt so? Oder weiß das hier einfach keiner genau?


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

na ja, korrekt..... es ist zumindest nicht ganz falsch, aber missverständlich ich würde schreiben: "ich nehme nach et 6 monate elternzeit. der voraussichtliche et ist der 17.05." Wenn die genau wissen wollen wann du wiederkommst werden sie bis nach der geburt warten müssen. man kann nicht einerseits das genaue rückkehrdatum wissen wollen und andererseits nicht bis nach der geburt warten können. einen tod muss man sterben.


Gesichtsnase

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Danke! Warum ist das missverständlich?


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

Du beantragt 6 Monate ab dem Tag der Geburt und schreibst das der voraussichtliche Entbindungstermin am 17.5. ist. Mehr muss nicht sein, alles andere kann AG selber errechnen.


Gesichtsnase

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

Danke für alle Antworten. Ich habe es vielleicht missverständlich formuliert. Mir geht es eigentlich nur darum, ob sich der erste Arbeitstag parallel zum Geburtstermin verschiebt. Also eben wenn der Termin am 11. ist, fange ich an einem 11. an. Wenn der Termin an einem 20 ist, fange iChat einen 20. an. Egal, wann der ET ist. Ist das so?


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Gesichtsnase

das kommt drauf an, wie du die ez beantragt. deswegen ist die formulierung entscheidend


Gesichtsnase

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Oh Mann, das klingt ja kompliziert. Also ich will schreiben: ET ist dann und dann und ich beantrage in Lebensmonat x bis y dies und das. Daraus ergibt sich, ausgehend davon, dass der Termin am ET ist, konkret: 17.05. bis 16.01. Elternzeit Sollte sich der Geburtstermin um einige Tage verschieben, so verschiebt sich auch der erste Arbeitstag entsprechend. So ähnlich