Mitglied inaktiv
Ich war ja eigentlich selbst schonmal in der Situation, dass ich Krankengeld bezogen habe. Aber ich weiß nicht mehr genau wie das damals war. Krankengeld bekommt man ja nicht in gleicher Höhe wie das Gehalt oder?? Außerdem würde mich mal interessieren, wenn es weniger ist wie ich denke, ob sich das auf das spätere Elterngeld auswirkt?? Kann mir jemand helfen? Bin nämlich schon die 5. Woche krankgeschrieben, obwohl ich zwischendurch schon wieder 2 Wochen arbeiten war und jetzt wieder eine Erstbescheinigung vom Arzt bekommen hab. Fangen die 6 Wochen Lohnfortzahlung jetzt eigentlich auch wieder neu an zu zählen??? Sorry für die blöden Fragen, aber ich seh da irgendwie nicht so ganz durch... lg babygirl
wenn du einen tag arbeiten warst, fängt die 6-Wochenfrist wieder von vorne an. Warum läßtz di dir kein beschäftigungsverbot ertielen? Lieben gruß ilka
Kommt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Deiner FA, also schwangerschaftsbedingt, so werden alle Tage zusammengezogen (so sagte mir meine FA), war vom 1.10.-22.10. von ihr arbeitsunfähig geschrieben und jetzt vom 10.12.-12.12. und es wurde Folgebescheinigung eingegeben. Kommt die AU von Deinem Hausarzt und handelt es sich dabei jedes Mal um eine andere Diagnose, so zählen die 6 Wochen wohl erst, wenn sie bei einer Diagnose innerhalb von einem halben Jahr zusammen "erzielt" wurden. Hoffe, ich habe das selbst richtig verstanden - so wurde es mir jedenfalls gesagt. LG Danie mit Chiara *13. Juli 2003 + Bauchfloh inside 20+4
du bekommst entweder 70% von deinem brutto-gehalt oder 90% vom netto - je nachdem welcher betrag NIEDRIGER ist. meistens ist das 90% vom netto.
wenn du das krankengeld wegen einer schwangerschaftsbedingten erkrankung bezogen hast, hat es keine auswirkungen auf das elterngeld.
die 6 wochen lohnfortzahlung fangen nur wieder neu an, wenn die diagnose nicht anrechenbar ist, das heißt, wenn du wegen einer anderen erkrankung arbeitsunfähig warst (z.b. erst wegen einer grippe, dann wegen beinbruch)
warst du in einem bestimmten zeitraum mehrmals wegen der gleichen erkrankung arbeitsunfähig, werden die zeiten zusammen gezählt (ich weiß nur im moment nicht genau wie lange "rückwärtsgerechnet" wird, sorry)
da kannst du aber auch mal bei deiner krankenkasse nachfragen, die sagen es dir genau.
hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
lg
Super, vielen Dank für eure Hilfe! Ich glaube, ich werde wirklich mal bei der KK anrufen, damit ich es sicher weiß, denn eigentlich habe ich jetzt von meiner FÄ wieder eine Erstbescheinigung bekommen... Danke nochmal und euch einen schönen 3. Advent! lg babygirl