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Frage: Beamtin, Kind auch privat versichert... Was tun im Krankheitsfall?

Frage: Beamtin, Kind auch privat versichert... Was tun im Krankheitsfall?

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Hallo ihr Lieben, kämpfen uns immer noch durch den Versicherungswust... Alles recht nervig. Habe eine konkrete Frage und würde mich über Erahrungen freuen. Gesetzt den Fall, unser Mäuschen ist irgendwann länger krank und ich müsste Zuhause bleiben... Bekommt man als beamitin auch die Lohnfortzahlung? oder geht das nur, wenn das Kind gesetzlich versichert ist??? Wer kennt sich da aus / hat schon Erfahrungen gemacht??? Fragende Grüße, Brita


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Ist dein Mann in der Gesetzlichen Versicherung? Klee


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Ja - mein Mann ist gesetzlich versichert...


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Hy, Kostengünstiger ist es, das Kind in der Gesetzlichen mit zu versichern. Meißt werden die Kinder kostenfrei mitversichert. Mehr Leistungen bekommst du allerdings in der Privaten Versicherung das ist klar. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat was mit deiner Versicherung zu tun, und müsste in deinen Unterlagen, bzw in den Arbeitsvertrag stehen. Sicher bist du auch über die Beihilfe versichert, oder? Frag doch da mal an. Aber warum machst du dir über ungelegte Eier einen Kopf? Im Krankheitsfall des Kindes stehen dir und deinem Mann Krankeitstage zu die sind gesetz. geregelt. (Arbeitsrecht). Klee


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Hallo! In Eurem Fall würde ich das Kind auch gesetzlich versichern! Es stimmt gerade bei Beihilfeversicherten nicht, dass die privaten Kassen mehr Leistungen übernehmen. Das eine oder andere zwar schon, dafür aber viele viele andere Dinge nicht, die in der gesetzlichen normal sind. Kommt aber natürlich auch drauf an, wie und wo Du privat versichert bist. Liebe Grüße Charly


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MfG


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dem kann ich mich nur anschließen. Bin selber auch Beamtin und privat versichert. Mein großer Sohn ist allerdings bei meinem Mann gesetzlich versichert, da es für Kinder keinen Unterschied gibt von den Leistungen her. Der springende Punkt für mich war unter anderem auch, dass wenn er mal ins KH muss, zahlt die gesetzliche Kasse auch den Aufenthalt der Mutter dort, die private/Beihilfe allerdings nicht. Das zweite Kind lassen wir auch auf jeden Fall gesetzlich familienversichern. Und das mit den 4 Tagen stimmt auch. Es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, denn diese 4 Tage sind dann Dienstbefreihung und du kriegst ganz normal deinen Lohn. Habe auch immer gedacht, dass 4 Tage viel zu wenig ist, aber es hat bis jetzt immer ausgereicht. Hab noch nie alle ausgeschöpft.