Elternforum Schwanger - wer noch?

Frage an erfahrene Alleinerziehende

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Der "Samenspender" hat mir vor ein paar Wochen verkündet, dass wenn ich seinen Namen beim JA angebe, auch mit den darauf folgenden Konsequenzen leben müsste. Meint ihr es kann sein, dass er dann versuchen wird mir das Kind abzunehmen obwohl er jetzt absolut kein Interesse daran hat? Würde er das überhaupt schaffen oder was müsste er dafür tun?


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Lass dich davon nicht beeinflussen.Kannst ihm ja sagen er kann mit dem Jugendamt koorperieren oder es lassen.Zahlen wird er wie auch immer.Entweder direkt an dich oder ans Jugendamt...Die kennen ihre Pappenheimer.Versuchen kann er es ja aber so einfach ist das ja nun auch nicht.Wer nimmt denn nur weil einer der Frau eins reinwürgen will das Baby weg....Frag doch mal im AE Forum. Dir alles Gute Sandy


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Hallo, Du musst den Namen angeben.Der kann Dir gar nichts.Du hast dann alleiniges Sorgerecht. Wenn er sein Kind haben will muss er vors Gericht aber auch da würde ich mir keine Gedanken machen. Was hat er für ein Grund Dir dein Kind weg zunehmen??? LG


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Nein, er wird es nicht schaffen dir das Kind abzunehmen... entweder er will dann sein Besuchsrecht, was du ihm nicht verwehren kannst, oder es ist mal wieder eine billige Drohung damit du den Namen nicht nennst... lass dich davon nicht einschüchtern... gibt übrigens auch ein Alleinerziehend Forum http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/


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normalerweise kann er dir das kind nciht abnehmen lassen, es sei denn es gibt trifitge gründe dafür, zb du würdest drogen nehmen. aber ch geh mal davon aus das dem nicht so ist. nach dem deutschen gesetz ist es so, das du, wenn du den namen des vaters weißt, ihn angeben musst. weil er ja finanziell für das kind aufkommen muss (es sei denn es war eine samenspende wie bei der samenbank, dann hat er keine pflichten, aber auh keine rechte, ist dann aber vertraglich geregelt). aber das is ja immer von fall zu fall unterschiedlich, am besten gehst du zum JA und fragst da mal, die können dir dann alles genau erklären.


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lass dich nicht einschüchtern! Niemand wird dir dein Kind wegnehmen egal was der Samenspender versucht. Der hat doch nur Angst. Dein Kind hat ein Anspruch zu wissen wer der Erzeuger ist und auch auf den Unterhalt.


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Mit dem Jugendamt hab ich schon telefoniert, aber die wollen mir erst nach der Geburt einen Gesprächstermin geben. Dank eurer Antworten bin ich jetzt aber erstmal beruhigt.


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Natürlich nehme ich keine Drogen oder sonstiges. Bin zwar erst 21, habe aber eine eigene Wohnung + Auto und mache eine Ausbildung zur Erzieherin.


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Wünsche dir einen restliche schöne Schwangerschaft und eine schnelle problemlose Geburt Sandy


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na siehste! wird schon werden! dir als mutter kann keiner so einfach das kind wegnehmen! wünsche dir eine wunderschöne rest-ss und ene wundervolle geburt!


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Du musst den Namen angeben, denn sonst bekommst du keinen Unterhaltsvorschuß, falls der "Samenspender" nicht zahlt. Lass dich nicht unter Druck setzen.


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naja solang der samenspender deutscher ist würde ich mir keine sorgen machen in punkto wegnehmen..................


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Hallo, ich würde den Namen allein wegen UHV beim JA angeben aber Sorgerecht nicht teilen und auch nicht den Namen in die Geburtsturkunde mit aufnehmen lassen. Lass dir keinen Druck machen. lg


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Naja, nicht in die Geburtsurkunde aufnehmen lassen ,aber beim JA wegen UHV angeben ist nicht! Er muss ja die Vaterschaft anerkennen und steht dann somit in der Geburtsurkunde! Also nur Kohle absahnen und dann nirgends wo auftauchen is nich!!!


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Also er hätte dann schon das Recht das Kind zu sehen,alle 14 Tage ect.bis das Kind 6 Jahre alt ist und selbst bestimmen kann ob es hin möchte oder nicht es sei denn er ist gewalttätig oder so dann kannst du gegen angehen! Blöde Situation am besten du suchst dir nen Anwalt oder sprichst mit einem vom Jugendamt! Lg und viel Glück,kathi


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Doch das geht. Und ist auch richtig so. Mein Ex-Mann stand erst mit der Hochzeit in der Geburtsurkunde. Trotz Anerkennung nach der Geburt. Bis zur Hochzeit waren es noch 9 Monate. Sonst hast das Problem, dass man bei jedem Schritt in Sachen Banken (Sparbuch etc.) eine Negativbescheinigung vom JA braucht um die alleinige Sorge nachzuweisen. Und das ist saublöd. Er hat mit der Vaterschaftsanerkennung ein Umgangsrecht. Als Gegenzug für die Unterhaltspflicht. Die Geburtsurkunde und das Sorgerecht sowie Namensrecht sind davon getrennt. lg