MamamitHerz
Ich habe jetzt auch mal ne Frage. Ich dachte immer das man für die Fd eine Überweisung braucht. Jetzt hab ich schon öfter was gelesen von wegen selbst zahlen. Ich hatte bei meiner Tochter ne Überweisung bekommen. Jetzt bin ich bei nem anderen Arzt der das quasi mit macht weil er ganz gute Geräte hat. Und würde mich nur bei Auffälligkeiten weiter überweisen. Nun würde ich trotzdem gerne zu nem Spezialisten da in der Familie ein angeborener Herzfehler ist. Was kostet sowas? Oder ist das auch unterschiedlich wie die NFM?
Also ich hab vom Arzt ne Zettel bekommen für Leistungen die man zahlenmuss. Bei ihr kostet es 38€
Wenn es in der Familie einen angeborenen Herzfehler gibt, bekommst du sicherlich eine Überweisung. Ich bekomme deshalb auch am Mittwoch die FD (auch wenn man beim Baby nichts auffälliges sah beim 2. Screening).
Ja gut aber ich hab extra gefragt und die vorne meinte das die das da machen und nur überweisen wenn es Auffälligkeiten gibt. Deswegen jetzt meine Frage ob ich das auf meine Kosten machen kann und wenn ja was es kostet.
Ich hab auch eine Überweisung bekommen ohne das Auffälligkeiten waren. Kostenpunkt müsstest du bei einer Praxis für Pränataldiagnostik erfragen. Es nutzt nichts wenn ein Frauenarzt ein neues topmodernes Ultraschallgerät hat, wenn er nicht die dementsprechende Ausbildung hat. Jemand der FD Untersuchungen durchführt sollte mind. eine DEGUM II Ausbildung haben.
Bei uns kostet es wenn man keine überweisung hat, beim pränataldiagnostiker 158 euro Gruss
Hallo, schau mal: Das Organscreening gehört nicht zu den normalen Vorsorgeunter- suchungen der Schwangerschaft, sondern ist Teil der spezielleren pränatalen Diagnostik. Das Organscreening, auch Feinultraschall oder Organultraschall genannt, kann i.d.R. zwischen der 19. und 22./23. Woche über die Bauchdecke der werdenden Mutter durchgeführt werden, um eventuelle Entwicklungsstörungen oder körperliche Besonderheiten beim Kind erkennen oder ausschließen zu können. Was geschieht beim Organscreening? Dass diese Untersuchung auch „Feinultraschall“ genannt wird, hat seinen Grund: Sie ist wesentlich umfangreicher als der reguläre Ultraschall, den die Mutterschaftsrichtlinien für diesen Zeitraum vorsehen. Jeder Teil des kindlichen Körpers wird genau untersucht. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Entwicklung des Gehirns, des Gesichts, der Wirbelsäule, der inneren Organe und der Gliedmaßen. Die Organ-Sonographie veranlassen Ärzte nur bei bestimmten Indikationen, z.B.: bei Paaren, die bereits ein krankes oder mit einer Behinderung geborenes Kind haben bei erblich bedingten Krankheiten der Eltern oder bei Erkrankungen der Mutter, die sich negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken können, etwa ein Diabetes wenn die Mutter in der Frühschwangerschaft Medikamente einnehmen oder sich einer intensiven Röntgenuntersuchung bzw. einer Strahlenbehandlung unterziehen musste bei Problemen während einer früheren Schwangerschaft bei Auffälligkeiten aufgrund der frauenärztlichen Screening-Untersuchungen. Ist eine dieser Indikationen gegeben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Lassen die werdenden Eltern die Untersuchung aus eigenem Antrieb vornehmen, müssen sie in den meisten Bundesländern die Kosten (ca. 140 bis 200 Euro) selbst tragen. Neben speziellen Geräten erfordert das Organscreening sehr viel Erfahrung. Was sich für den behandelnden Arzt auf den Bildern erkennen lässt, hängt u.a. auch von Faktoren wie der Fruchtwassermenge, der Lage des Babys, der Schwangerschaftswoche und auch der Stärke der Bauchdecke ab. Deshalb überweisen Ärzte die werdende Mutter meistens an speziell qualifizierte Kollegen (Stufe II oder III zertifiziert nach dem Konzept der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin, DEGUM). Diese Spezialisten arbeiten i.d.R. mit so genannten 3D-Ultraschallgeräten. Sie erlauben die räumliche Darstellung des ungeborenen Kindes. Seltener, da sehr teuer, sind Geräte, die mit 4D-Technik arbeiten. Dabei lassen sich die hoch aufgelösten Bilder zusätzlich bewegen und nahezu in Echtzeit betrachten. Diagnostische Grenzen Die weitergehende Ultraschall-Untersuchung kann Unklarheiten beseitigen und damit die Eltern beruhigen. Aber auch das Gegenteil kann eintreten: Die Untersuchung ergibt unerwartet Auffälligkeiten, stellt die beunruhigten Eltern ggf. vor die Entscheidung über eine weitere Diagnostik und der Verdacht bestätigt sich später nicht. Auch kann der Feinultraschall nicht alle Fehlbildungen und bei weitem nicht alle möglichen Krankheiten des ungeborenen Babys aufzeigen. Beispielsweise können Chromosomenveränderungen, wie das Down-Syndrom, das Edwards-Syndrom oder auch das Pätau-Syndrom auf diese Weise nicht diagnostiziert werden. Kombinationen von Auffälligkeiten können jedoch auf chromosomale Veränderungen hindeuten, die dann mittels einer Amniozentese ausgeschlossen oder bestätigt werden müssten. Amniozentese Doppler-Ultraschall Lg.Marion