Gi.My
Hallo Ihr Lieben, ich hätte da mal eine kleine Frage. Den Elternzeitantrag muss dem AG in der Woche nach der Geburt vorliegen. Wann muss ich ihn wegschicken? Bzw. was ist, wenn er zu spät ankommt. Mein Arbeitgeber ist leider 0 tolerant. Ich und mein Partner wollen ein Familienzimmer nehmen nach der Geburt. Bei einer Spontangeburt bleibt man dort max 3. Tage und bei einem Kaiserschnitt 5 Tage. Leider kann man ja im Vorfeld nie zu 100% sagen, wielange man im Krankenhaus ist. Wenn ich einen Kaiserschnitt bekomme, und am 5 Tag entlassen werd und dann gleich den Brief wegschicke, reicht das dann noch? Habe leider auch niemand, der den Brief wegschicken könnte bzw. weil mein Partner ja auch in dem Familienzimmer ist und ebenfalls nicht raus darf in der Zeit. Und wie schicke ich ihn weg? Einschreiben? Evtl. mit Rückschein?
Ja am besten mit Einschreiben. Du könntest es im Krankenhaus auch erstmal abfotografieren und per Mail zu schicken.
Huhu,
hast du im Vorfeld schon offiziell einen Antrag gestellt? Das würde ich machen mit voraussichtlichen ET und dir das bestätigen lassen mit Anmerkung, dass du das genaue Datum dann nachreichen wirst. Da Unterschrift drunter setzen. Geburtsurkunde hat bei mir nämlich auch länger als eine Woche gedauert, wenn ich mich recht erinnere.
Ist dein AG denn nur kleinkariert oder besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass er den Antrag unter den Tisch fallen lässt und so tut, als hätte es ihn nie gegeben? Die meisten Krankenhäuser haben einen Briefkasten im Haus - darüber würde ich mich als erstes mal informieren. Wenn es bei euch einen gibt, würde ich den Antrag einfach am Tag der Geburt von meinem Mann einwerfen lassen (notfalls als Einschreiben, wenn du der Meinung bist, dass das nötig ist). Den Umschlag und den Antrag könnt ihr ja bis auf das Geburtsdatum schon vor der Geburt fertig machen und mit in die Kliniktasche packen. Option 2: Wie weit ist denn dein Arbeitsweg? Kann dein Mann den Antrag nicht einfach persönlich vorbeibringen und sich den Eingang schriftlich bestätigen lassen? Btw muss der Antrag nicht eine Woche nach Geburt vorliegen, sondern sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit (also sieben Wochen vor Ende des Mutterschutzes). Wenn du also vor ET entbindest, muss der Antrag eine Woche nach ET vorliegen. Ich hatte nach der Geburt damals drei Wochen Zeit für den Antrag, weil Junior zwei Wochen zu früh dran war. Wenn du später entbindest, ist eine Woche nach der Geburt die richtige Frist.
Hä??? Also ich habe meinen Elternzeitantrag im Dezember beim Arbeitgeber abgegeben. Da habe ich selbst ein Schreiben verfasst, wie lange ich in Elternzeit gehen möchte. Das macht man 7 Wochen vor dem Geburtstermin. Kann es sein, dass du das mit irgendwas verwechselt hast??
Nein, du bist diejenige, die etwas verwechselt. Das macht man (spätestens) sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Bei den Vätern wäre das sieben Wochen vor ET, falls sie direkt ab Geburt in Elternzeit gehen möchten. Mütter haben durch den Mutterschutz mindestens acht Wochen mehr Zeit. Wenn das Ende deiner Elternzeit unabhängig vom Geburtstermin ist, kannst du natürlich versuchen, einfach deine Elternzeit schon vor der Geburt zu beantragen. Ich weiß nur nicht, ob der AG einen Antrag ohne konkretes Startdatum akzeptiert.
Das kennen ich allerdings auch so, also dass man das vorher schon einreicht. Aber deine Elternzeit beginnt doch eh erst Nachtdienst Mutterschutz, also hast du doch noch genug Zeit?