Elternforum Schwanger - wer noch?

Elterngeld auch 15 Monate möglich?

Elterngeld auch 15 Monate möglich?

Molly83

Beitrag melden

Frage steht ja schon oben. Da mein Mann wahrscheinlich nicht die 2 Monate nehmen darf, wird mir nix anderes übrig bleiben u. ich muss 3 Monate dran hängen + Resturlaub den ich mir aufhebe! Möchte aber für 15 Monate Geld u. darfür lieber jeden Monat etwas weniger, geht das? Es ist zwar noch nicht spruchreif (7ssw) aber ich mache mir jetzt schon einen Kopf, da ich damals bei meiner Tochter nur Probleme hatte. Ich danke euch viellmals!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Molly83

Die Variante, die ich kenne: du kannst den EG-Betrag auf 24 Monate aufteilen, sprich den halben Betrag auszahlen lassen. Aber 15 Monate, ohne das Papa zu Hause bleibt, gibts nicht. Ob man das EG auf 15 Monate splitten kann, weiß ich nicht. Am Ende wird es ja vom Betrag her nicht mehr. Ruf einfach auf der EG-Stelle an, die werden dir das sicher beantworten können. Ansonsten: jeden Monat was vom EG weglegen, so dass du vür die Monate 13-15 was übrig hast.


MaSchie26

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Molly83

Wenn du alleinerziehend wärest, dann könntest du 14 Monate den vollen Betrag bekommen Ansonsten entweder 12 oder 24 Monate( dann den Halben). Alles Andere wird dir die EG Stelle beantworten!


Molly83

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MaSchie26

.... und die einzige Möglichkeit wäre, dass ich den 11 u. 12 Mo splitte u. dann den Rest im Mo 13 u. 14 erhalte u. im Mo 15 kein Geld bekomme, aber ich denoch in Elternzeit bin. Ich finde das vom Staat eine blöde Regelung!!!!


MaSchie26

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Molly83

Tja....blöde Regelung vom Staat? Sei froh das du in Deutschland ein Kind bekommst...


sternenfee75

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Molly83

Was kann der Staat dafür? In anderen Ländern bekämst du gar nichts. Ausserdem kannst du dir doch den Betrag auf 12 Monate auszahlen lassen und legst selber was zurück. Und der Arbeitgeber kann deinem Mann die Elternzeit auch nicht verbieten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Molly83

Also meine Kollegin hat vor 2 Jahren 18 Monate Elternzeit gemacht, das ging. Wollte ich eigentlich auch so machen und bin jetzt durch die Antworten ziemlich beunruhigt.


MaSchie26

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

klar kannst du 18 Monate zu Hause bleiben!


momworking

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Achtung! Elternzeit kannst du in den ersten drei Jahren so lange beantragen wie du lustig bist. Für das Elterngeld gibt es tatsächlich nur die Variante 12 Monate (also 10 Monate EG, vorher MuSchuG) bzw. 24 Monate (ACHTUNG: Die MuSchuG Monate werden nicht gestreckt! Folglich werden nur noch 10 Monate verdoppelt!) Alles andere ist erstmal nicht möglich. Vielleicht kann man in individuellen Notsituationen mit der Elterngeldstelle reden, das weiß ich nicht, aber grundsätzlich vorgesehen ist das nicht. VlG Annette


kriistin

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Molly83

Ich lasse mein Elterngeld auch auf 1,5 Jahre splitten! Geht also! ;)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kriistin

Puh, da bin ich ja beruhigt. Weil in den Antragsformularen, die ich bis jetzt gefunden hab, steht auch immer nur was von 12 Monaten oder doppelte Zeit mit halbem Auszahlungsbetrag. Da ihr ja anscheinend fit seid: Wie läuft das dann mit den Vätermonaten? Kann der die zwei Monate trotzdem nehmen? Eigentlich schon, oder? Ich krieg ja letztlich auch nur Geld für 12 Monate, halt anders aufgeteilt. (?) Mann, dass das so kompliziert werden wird, hätt ich auch nicht gedacht ...


kriistin

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Mein Freund nimmt seine 2 Monate direkt nach der Geburt, die werden extra berechnet und sind unabhängig von uns. Sind ja die sogen. "Partnerschaftsmonate". Wann er die nimmt, ist letztendlich auch egal.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kriistin

OK dankeschön Und was schreibste dann in den Antrag? "Voller Betrag" oder "halber Betrag bei doppeltem Zeitraum" ist ja nur im Angebot.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das EG der Mutter wird von ihrem Gehalt berechnet. Das EG des Vaters von seinem. Er kann seine Vätermonate nehmen, wann er will, nur innerhalb der 14 Monate nach Geburt des Kindes, sonst gibts kein EG für ihn. Ich habe die 12-Monate-Variante gewählt, bekomme also bis Ende März 2012 EG und die nachfolgenden 5 Monate, bis ich wieder arbeiten gehe, nichts mehr. Wenn mein Freund bei seinem bisherigen Arbeitgeber bleibt, will er kommendes Jahr seine Vätermonate nehmen. Ansonsten siehts nicht so gut aus (er ist auf Jobsuche). Bei einem neuen AG kann man die Vätermonate sicherlich auch nehmen, aber man weiß ja nie, wie die das werten. Nicht, dass er dann nach einer eventuellen Probezeit wieder gehen darf. Oder was auch immer. Und natürlich hat er das gesetzlich verbürgte Recht auf seine Vätermonate. Aber in der Realität ist es oft nicht so einfach.


kriistin

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

War im JA, da haben die uns das erklärt und vorbereitet!