Mitglied inaktiv
Hallo Mädels, einige von euch betrifft es ja unmittelbar, weil sie kurz vor der Entbindung stehen, daher werden mir sicherlich ein paar antworten können. Also hier meine Daten: MuSchu-Beginn: 22.12.08 ET: 02.02.09 Welche Monate sind denn nun für die Berechnung des Elterngeldes relevant? Es heißt ja die 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Also müsste ich die Lohnzettel ab Februar 08 zur Berechnung hinzuziehen. Jetzt steht aber auf der Elterngeld-Rechner-Seite "Wenn Sie in dieser Zeit Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten.". Wie soll man das verstehen? Wir haben doch alle vor Geburt des Kindes Mutterschaftsgeld für 6 Wochen. Muss man jetzt doch die 12 Monate vor dem Mutterschutz nehmen???? In meinem Fall wäre es dann ja quasi der 22.12.07 als Start für die Berechnung (oder wenn volle Monate zählen, dann wohl ab Januar 2008). Oder meint man hier nur die Zeit, wenn ich tatsächlich weniger gekriegt hätte als meinen normaler Durchschnittslohn (also nur Mutterschaftsgeld von der KK z.B.) Kann mir da jemand helfen??? Vielen Dank & LG Tatjana
Also wie genau die das meinen, weiß ich nicht. Da ich aber in der Mutterschutzzeit mein ganz normales Gehalt bekommen habe und bekomme, lege ich einfach meine Gehaltsnachweise bei, dann sollen sie sehen ob das reicht....ich finde diese Anträge sowieso voll ätzend! Habe eine Krise bekommen beim Ausfüllen!
LG
ich hatte im mai 08 meinem et und hatte der elterngeldstelle die lohnzettel von april07 bis mai 08+ bestätigung von der kk zwecks mutterschutzgeld. die bearbeiterin meinte genau richitg. lg diana und alles gute
dann werde ich das dann auch mal so handhaben, Dankeschön!!!
Das Elterngeld greift erst 8 Wochen nach Geburt, wenn es dein erstes Kind ist, das Mutterschutzgeld wird angrechent! Sprich, man bekommt es NUR 10 Monate. Wenn Du Hausfrau bist und dann ein Kind bekommst, grifft das Elterngeld gleich nach der Geburt, dann bekommst Du es 12 Monaten! Wichtig, und das sagen die lieben Politiker nicht, das erhaltene Elterngeld ist vor Steuer, d.h. wenn ihr eure Einkommenssteuererklärung macht, kann es sein, dass ihr ein Nachzahlung an den Staat machen müßt! War bei uns leider der Fall! LG Frauke
Es werden nur volle Monate gerechnet, in denen noch KEIN Mutterschaftsgeld gezahlt wurde (also 12 Monatsgehälter vor dem Monat, in dem der MuSchu beginnt) ..... ich musste auch einen Lohnzettel nachreichen, weil ich das falsch verstanden habe. Lieben Gruß Chrissy
Chrissy hat Recht. Ich habe am 15.11 ET und muß die Lohnstreifen von 10/07 bis 09/08 einreichen. LG
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