Elternforum Schwanger - wer noch?

Diverse Fragen zur Elternzeit

Diverse Fragen zur Elternzeit

jamelek

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Hallo! Mir gehn gerade diverse Elternmodelle durch den Kopf. Frage zur Länge der Elternzeit. Wenn ich 24 Monate Elternzeit nehme. Sind das dann die vollen 24 Monate oder nur 22 Monate, da ich ja vorher schon 2 Monate Mutterschutz hatte. Sprich, angenommen der Zwerg kommt am 20. März 2013 und ich hab 24 Monate Elternzeit genommen. Dann hab ich doch erstmal 8 Wochen Mutterschutz, also bis ca. zum 16. Mai 2013. Dann beginnt die Elternzeit. Wann muss ich dann wieder arbeiten gehen? Am 21. März 2015 oder am 17. Mai 2015 ??? Und wie lange gibt es wirklich Elterngeld? 12 Monate oder 10 Monate? Würde ja im oben genannten Fall erst ab 17. Mai 2013 Elterngeld bekommen, da ja vorher Mutterschaftsgeld fließt. Läuft das dann bis zum 1. Geburtstag oder genau 12 Monate, quasi auch bis mitte Mai 2014 ??? Denn, wie ist es, wenn man das Elterngeld auf 24 Monate aufteilt? Dann würde man ja nur 20 Monate Geld bekommen, wenn die erste Regelung gilt, oder? So und daraus ergibt sich noch eine Frage, muss man volle Jahre Erziehungsurlaub nehmen oder kann ich auch 20 Monate oder 25 Monate nehmen? Och nee, und sorry, aber noch eine Frage. Angenommen, ich bin noch in Elternzeit und erhalte kein Elterngeld mehr, weil ausgelaufen, bin ich dann weiterhin kostenfrei Krankenversichert (gesetzliche KV)? Und nun wirklich die allerletzte Frage. Ab 2013 oder 14 soll ja dieses Betreuungsgeld kommen. Bekommt man das im zweiten Jahr des Kindes auch, wenn man noch Elterngeld beziehen würde? LG Jamelek


AIIisonCameron

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Wenn ich mich recht erinnere, gilt die Elternzeit ab Datum der Geburt. Also gehen locker 8 Wochen flöten. Also genau 12 Monate AB Geburt. Gruß


Dreikindmama

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Ich versuche mal ein paar deiner Fragen zu beantworten: 24 Monate Elternzeit bedeutet 24 Monate ab Geburt des Kindes. Der erste Arbeitstag wäre dann auf den Tag genau am 2. Geburtstag deines Kindes. Elterngeld gibt es 12 Monate (14 Monate bei Alleinerziehenden oder wenn der Vater auch Elternzeit nimmt), wobei das Mutterschaftsgeld für die 8 Wochen nach der Geburt angerechnet wird und somit effektiv nur 10 Monate (12 Monate bei Alleinerziehenden oder wenn der Vater auch Elternzeit nimmt) Elterngeld bezahlt werden. Gruß Sylvia


AIIisonCameron

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Also wenn Dein Baby am 20.03.2013 auf die Welt kommt, bekommst Du bis 19.03.2015 Elterngeld, wenn Du es auf 2 Jahre splittest. Du könntest also ab 20.03.2015 wieder arbeiten gehen. Je nachdem in welchen Bundesland Du lebst, kannst Du im Anschluss nach Landeserziehungsgeld beantragen. Wie das mit den Vätermonaten ist, kann ich Dir leider nicht sagen, weil wir das nicht genutzt haben. Ich denke das macht wenig Sinn, wenn der Mann mehr Einkommen als die Frau hat. Gruß


shade1983

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Huhu! Dreikindmama hat Recht. Ich glaube, man kann auf den Tag genau Elternzeit nehmen. Also auch 1 Jahr und 10 Tage oder so. Man ist während der gesamten Elternzeit beitragsfrei krankenversichert. Beim Betreuungsgeld kann ich nichts sagen, würde aber abwarten, da das ja noch nicht durch ist und sich noch so viel ändern kann... LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von jamelek

Du hast allein 12 Monate Elterngeld. Ihr beide zusammen 14 Monate. Du darfst aber nicht vergessen, dass die Zeit des MuSchu schon mitzählt. Und wenn dein Mann mit dir gleichzeitig Elternzeit nimmt, zählt es auch mit. Also mal z.b. wie wir es machen: ET 17.09. - Ich MuSchu bis 16.11. = 2 Monate Elternzeit Mein Mann - 1 Monat Elternzeit ab Geburt Sind also schon 3 Monate Elternzeit weg. Bleiben also noch 11 Monate Elternzeit MIT Elterngeld. Man hat zusammen 14 Monate Anspruch auf Elterngeld, alleine nur 12 Monate. Elternzeit kann man aber bis zu drei Jahre nehmen. Ihr könnt eure Elterngeld-Zeit aber auch bis zum doppelten der Zeit splitten. Ihr könnt also aus 14 Monaten max. 28 Monate machen. Dann bekommt ihr jedoch monatlich nur die Hälfte vom Elterngeld. Ich hab da auch nicht durchgesehen und bin deshalb in die Elterngeldstelle gegangen. Die haben all meine Fragen beantwortet. Vielleicht wäre das auch was für dich!? LG