Mitglied inaktiv
Mal ein Tipp von mir. Fragt doch einfach eure Krankenkassen, Ruft dort an. Ich habe bei der AOK angerufen und mir wurde gesagt das SS-Vorsorge umsonst sind. lg Mel80
...musste heute dennoch bezahlen, ansonsten hätten sie nichts machen dürfen! nicole
und die Auskunft war, die reine Vorsorge kostet nichts. Aber willst Du von Deinem Arzt keine Fragen beantwortet haben? Das ist keine Vorsorge. Laut Krankenkasse Auslegungssache vom Arzt aber alles was über die Vorsorge hinausgeht sind die 10? fällig. Und einen Leistunskatalog was den nun Vorsorge ist gibt es nicht!! Steffi
ich hab heute auch angerufen und mir wurde gesagt, daß die vorsorge zwar nichts kostet, man aber im quartal trotzdem 10,00 Euro bezahlen muß wenn man zum arzt geht, die vorsorge koste halt nichts. keine ahnung was die damit meinen! ich hab nochmals gefragt ob ich als schwangere jetzt zahlen muß wenn ich einen vorsorge- untersuchungstermin habe und ja ich muß. LG
"Umsonst" ist nur der Tod... Lediglich die reine "Vorsorge" würde keine 10 € Praxisgebühr kosten, das ist richtig. Aber sobald der FA einen Abstrich macht, eine Frage beantwortet, also "berät" oder außer der Reihe das Ultraschall-Gerät anschmeißt o.ä. MUß er die 10 € berechnen, weil es dann keine Vorsorge mehr ist! Ich habe sie gestern bezahlt. Im übrigen denke ich, daß es schlimmeres gibt, als einmal im Quartal 10 € zu bezahlen. Vielleicht hört es dann endlich mal auf, daß die Leute wegen Kopfschmerzen, "Bauchweh" oder anderer Wehwehchen zum Arzt (am besten noch gleich zum Internisten) rennen, die Wartezimmer blockieren und die Krankenkassen unnötig belasten.
Ich musste gestern bei der Vorsorge auch direkt 10 Euro bezahlen. Da wurde gar nicht groß gefragt,ob und welche Leistung und so. Allerdings bekommt man dann auch vom Frauenarzt Überweisungen zum Zahnarzt/Augenarzt...etc.,das kostet dann nichts extra für das Quartal. LG,Miriam
Hallo nochmal, ich habe mich eingehend informiert. Was Vorsorge ist und was nicht, steht in den Mutterschaftsrichtlinien. Und da gehört Beratung selbstverständlich dazu. In diesen Richtlinien steht drin, was die Kasse als Mutterschaftsvorsorge anerkennt und was nicht. Hier nachzulesen: www.mds-ev.org/download/RL_Mutterschaft.pdf Solange keine pathologischen Befunde, Rezepte ausgestellt werden, keine Telefonberatung anfällt, braucht ihr nichts zu zahlen. HAbe es vorhin nochmal von meiner Kasse (TK) bestätigt bekommen. Zahlt es nicht, sonst wechselt den Arzt oder geht zur Vorsorge zur Hebamme, die kostet auch dann nichts, wenn Ihr Schwangerschaftsbeschwerden habt. Ich finde diese Abzocke ungeheuerlich, denn Ihr bekommt das Geld keinesfalls zurück. Und Ärzte, die die Beantwortung einer Frage als Extra ansehen, sollte man schleunigst verlassen.
Das ist der Stand von 99. Hier ist mal ne Kopie von Dr.Bluni aus eXPERTENforum: deab dem 1.Januar 2004 gelten die neuen Gesetze: sprich, die gesetzlich versicherte Patientin ist gesetzlich verpflichtet, bei jedem Arztkontakt im Vierteljahr 10 Euro Kassengebühr (irreführender Weise als "Praxisgebühr" tituliert) zu bezahlen. Die Krankenkassen haben dieses gefordert. Einwände seitens der Ärzte wurden praktisch nicht berücksichtigt. Dieses gilt auch für Rezeptanforderungen oder telefonische Anfragen. Allerdings benötigt die Frau für den Besuch beim Frauenarzt keine Überweisung, sofern sie in dem Quartal nicht vorher schon bei einem Hausarzt oder anderen Facharzt war. Der Frauenarzt oder Frauenärztin kann als erstes aufgesucht werden und er/sie kann dann für weitere Besuche bei einem Haus- oder Facharzt unproblematisch eine Überweisung ausstellen. Wichtig: für Zahnarzt und Psychotherapeuten gibt es keine Überweisung. Hier müssen extra 10 Euro bezahlt werden. Gleiches gilt für das Aufsuchen des Notdienstes im Krankenhaus oder beim kassenärtzlichen Notdienst. Dieser muss bei jedem Besuch jedes Mal (!!) neu bezahlt werden. Nicht zahlen müssen -Patientinnen, die mit einer Übererweisung von einem Haus- oder anderen Facharzt aus demselben Vierteljahr (Quartal) kommen. -Kinder und Jugendlich unter 18 Jahren -Patientinnen mit Befreiungsbescheinigungen -zu Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschaftsbetreuung (näheres hierzu sieh bitte unten) zur Schwangerschaftsvorsorge ist es aber unerlässlich, folgendes anzumerken: Um eine nach dem heutigen Stand der Wissenschaft gute Mutterschaftsvorsorge und Betreuung einer Schwangerschaft zu gewährleisten, sind zusätzliche Untersuchungen, die den Katalog der Vorsorgeleistungen übersteigen, wichtig; u.a. - Ausflussdiagnostik, einschließlich ph-Messung zur Vorbeugung einer Frühgeburt -Ultraschall der Frühschwangerschaft zum Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft -Genetische Beratung auch unter 35 Jahren -Beratung bei Beschwerden, die nicht schwangerschaftsspezifisch sind (Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Sodbrennen, Ausflussprobleme usw. -evtl. Schwangerschaftsdiabetes-Test -zusätzliche Laboruntersuchungen Diese Leistungen sind kassengebührpflichtig, also auch dann, wenn sie zusammen mit der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. Bei einer "Mutterschaftsvorsorge pur" ohne Kassengebühr von 10 Euro können eigentlich keinerlei Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden und der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin müsste sich auf den Katalog der reinen Vorsorgeleistungen beschränken. Für die Krebsfrüherkennungs-untersuchung oder die halbjährlichen Kontrollen gilt praktisch das Gleiche: In der Praxis ist die große Mehrzahl der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen mit einer oder mehreren der folgenden Leistungen verbunden: Beratung zu Beschwerden Beratung zur Verhütung Rezeptausstellung zur Therapie oder zur Verhütung („Pillenrezept“) Ausstellung von Über-weisungsscheinen kleine Zusatzuntersuchungen, z.B. bei Ausfluss Laut Gesetz sind diese Leistungen auch dann kassengebührpflichtig, wenn sie zusammen mit einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung durchgeführt werden. Die von den Patientinnen zu entrichtenden 10 Euro sind kein zusätzliches Honorar für den Arzt. Sie werden an die Krankenkasse weitergeleitet, indem sie dem Arzt abgezogen werden, unabhängig, ob er/sie sie tatsächlich erhalten hat.
Hallo, im Prinzip stimmt es, daß die Vorsorge kostenlos ist, aber wenn bei z.B. der Urinuntersuchung herauskommt, das eine Infektion oder ähnliches vorliegt, muß der Arzt die Patientin wieder hinausschicken, wenn sie die 10 EUR nicht bezahlt hat und darf nicht behandeln! Und wie schnell kann es vorkommen, daß gerade etwas behandelt werden muß und daher habe ich auch die 10 EUR bezahlt ohne großes wenn und aber. Denn es gibt auch keinen allgemeingültigen Kassenkatalog, was Vorsorge ist und was nicht, genauso wie ein x-beliebiger Politiker noch entscheiden darf, wer chronisch krank ist und wer nicht. Es steckt eben alles noch in undurchdachten Kinderschuhen. Und ich kann jedem nur empfehlen mal bei der Kasse nachzufragen, wie hoch die jährliche Belastung denn sein darf, denn Kindergeld und Erziehungsgeld dürfen nicht mit berücksichtigt werden. Und mit den pauschalen Freibeträgen bleibt bei vielen Familien eine geringere Belastung als vorher übrig. Zumindest ist es bei uns mir so, da in die Belastung die Praxisgebühr, die Medikmente und das Krankenhaus fallen. Und nicht wie vorher Krankenhaus und Medikamente einzelne Belastungshöchstgrenzen haben. Viele Grüße Katrin
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