Elternforum Schwanger - wer noch?

Beschäftigungsverbot und Weihnachtsgeld

Beschäftigungsverbot und Weihnachtsgeld

Didi877

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Hallo zusammen, momentan bin ich noch krankgeschrieben und soll demnächst ins BV. Ist die Empfehlung von meiner FÄ. Wisst ihr ob man dann Weihnachtsgeld/Weihnachtsgratifikation bekommt? Oder darf der AG das dann entscheiden? Ich habe mein Vertrag bisschen analysiert, aber so wirklich 100% sicher bin ich mir nicht, ob ja oder nein. Paragraph 5 Ziffer 4 wird neu eingefügt: Der Arbeitnehmer erhält am 30. November eines jeden Kalenderjahres eine Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Monatsgehaltes gemäß Paragraph 5 Ziffer 1 für vergangene und zukünftige Betriebstreue, wenn er zu diesem Zeitpunkt in einem ungekündigten, nicht durch Befristung auslaufenden sowie nicht aufgehobenen Arbeitsverhältnis steht, welches schon mindestens 6 Monate andauert. Die Auszahlung steht in Abhängigkeit von einer bestehenden Beschäftigung in einer Schule der Stadt ..... sowie der unveränderten Zuschusslage...... Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Weihnachtsgratifikation zurückzuzahlen, wenn er bis zum 28.02 des darauffolgenden Kalenderjahres aus dem Beschäftigungsverhältnis durch fristlose Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Auslaufen der Befristung, eigene Kündigung, oder Aufhebungsvertrag ausscheidet und die Zuwendung den Betrag ...€ übersteigt. Ruht das Arbeitsverhältnis, etwa auf Grund unbezahlten Urlaubs oder Elternzeit, wird die Gratifikation um 1/12 pro angefangenen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis ruht, gekürzt. Vielleicht kennt sich jemand gut damit aus und kann mir weiterhelfen? Schönes WE euch allen


AnneS.

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Antwort auf Beitrag von Didi877

Müsstest du eigentlich bekommen. Da dz gegenüber denen die arbeiten nicht benachteiligt werden darfst


Mützipütz

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Antwort auf Beitrag von AnneS.

Wenn du im Nov.ins BV gehst bekommst demnach 10/12 deines Gehalts.Weil zwei Monate dieses Jahres biste ja nicht da.


Julizwilling

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Antwort auf Beitrag von Mützipütz

Das stimmt nicht. Im BV bekommst du alles so, wie wenn du arbeiten würdest. Also komplettes Weihnachtsgeld. Wie das ist, wenn du direkt Anfang des Jahres in Elternzeit gehst weiß ich nicht genau. Wenn man zum Anfang des nächsten Jahres kündigt kann der Arbeitgeber ja einen Teil zurück fordern.


großerbruder 2009

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Antwort auf Beitrag von Julizwilling

Genau so. Bist du im BV zählt es so als wärst du vor Ort. Ich bin auch seit ein paar Tagen im BV und bekomme Ende November trotzdem das volle Weihnachtsgeld


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Didi877

Ja kriegst du


Didi877

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Antwort auf Beitrag von Didi877

Danke für eure Antworten Mädels