GB2023
Hallo, ich bin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und arbeite mit Kindern und Jugendlichen in einer Praxis. Daher meine Frage: Ist das so, dass ich hierbei ein generelles Beschäftigungsverbot bekomme?
Hey, Eigentlich nicht generell, es passiert aber häufig. In meinem Tätigkeitsbereich wurde ich auch mehrfach gefragt ob ich ins Beschäftigungsverbot möchte. Wichtig ist, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird. Zudem sind deine Werte für cmv und Ringelröteln wichtg. Cmv negativ schließt arbeiten mit Kindern nahe zu aus. Bei mir hieß es bis zur 20 ssw. Kein Kontakt mit Menschen unter 18, da ich cmv negativ bin. Dir fehlt also noch die gefährdungsbeurteilung wie sie dein Arbeitgeber einschätzt und die blutwerte. Ich war so doof sie auf meine Kosten bestimmen zu lassen, da ich weiter arbeiten wollte um besser in die Diskussion zu kommen, eigentlich muss das aber dein Arbeitgeber zahlen, das macht in der Regel ein betriebsarzt.
Hi! Okay, CMV war ich mal positiv. Ringelröteln negativ. Jetzt bin ich gespannt über den Windpockenstatus. Meine Mutter sagt, ich wurde als Baby geimpft. Dann müsste der Impfstatus eigentlich noch vorhanden sein. was machst du denn beruflich genau?
Huhu, ich bin MFA in der Kindernephrologie und ich habe ein Beschäftigungsverbot erhalten. Ich durfte auch nicht mit Kindern unter 3 Jahren in Kontakt treten. Ich denke aber, dass du bei deiner Arbeit ja nicht mit Speichel, Blut, Urin etc. in Berührung kommst und daher ein Beschäftigungsverbot nicht ausgesprochen wird. Es sei denn die Arbeit belastet dich psychisch.
Hallo, ich bin Grundschullehrerin. Ein generelles Beschäftigungsverbot bekommt man bei uns nicht aufgrund der Schwangerschaft. Auch nicht, wenn man CMV-negativ ist oder nicht immun gegen Ringelröteln. Wenn ein Fall an der Schule auftritt (Ringelröteln) oder auch Scharlach zum Beispiel, müssen wir zuhause bleiben, bis es keine Fälle mehr gibt. Ansonsten gibts noch ein paar Dinge, die man nicht machen muss als Schwangere (Sportunterricht, Aufsichten, ...). Kann mir vorstellen, dass es bei dir ähnlich gehandhabt wird - es sei denn du würdest z. B. mit Kindern arbeiten, die körperlich aggressiv sind, sodass für dich und dein Baby eine potentielle Gefährdung bestünde. alles Gute!
Hallo Kollegin :-) Ich bin auch KJPlerin ;-) Tatsächlich gibt es für uns keine "Pflicht" zum Beschäftigungsverbot. Man hat jedoch ein paar Möglichkeiten zu argumentieren. V.a. wenn du ein paar Mal sagst, dass du dich nicht mehr sicher fühlst und dafür gute Argumente hast, müssen sie handeln. Grundsätzlich würde es aber reichen potentiell gefährdende Patienten abzugeben... LG Marie
Hi ihr lieben. Danke für euren Input! Es ist natürlich auch psychischer Stress dabei, mal schauen wie es sich entwickelt 🙂