Mitglied inaktiv
Hallo Ihr alle, könnt Ihr mir sagen wie das mit dem Urlaubsanspruch ist. ISt mein Arbeitgeber dazu verpflichtet mir den Resturlaub vor dem Mutterschutz zu geben? Welche möglichkeiten hat er das nicht zu tun? Warscheinlich auszahlen, oder? Muß ich mich dann schon entscheiden, ob ich wieder dort anfange? das habe ich nämlich nicht wirklich vor. Aber was passiert dann mit dem Urlaub, wenn ich nicht anfange?? Fragen über Fragen, hoffe Ihr habt die Antworten dazu*fragendumherschau* lg fibie
Das sind ja eine menge Fragen, dann schau ich mal ob ich Dir helfen kann. Also, den Resturlaub nimmst Du natürlich vor den 6 Wochen Mu-schutz. Der steht Dir zu und den kannst Du nehmen wann Du willst. Ist Dir oder Deinem AG das aus beruflichen Gründen nicht möglich, muss der Resturlaub ausgezahlt werden. Ich würde mich jetzt schon entscheiden, was Du willst. Dann hast Du und Dein AG Klarheit. Sprich mit Deinem AG offen, sont gibt es nur Ärger. Wenn du nicht mehr dort arbeiten möchtest musst Du kündigen. Aber Achtung, auch hier greifen die gesetzlichen Bestimmungen, gerade wenn man dann Arbeitslosengeld bekommen würde. Besser: lass Dich kündigen. Ist für beide Seiten einfacher, wenn Du eh nicht mehr dort arbeiten willst. Urlaub den Du bis dahin nicht nehmen konntest und welcher Dir auch noch nicht vorher ausbezahlt wurde, wird Dir am Schluß Deiner Arbeitszeit vergütet. Ich hoffe ich konnte dir helfen. Grüßle Grit
Hi, also ich würde - wenn es sich so regeln lässt erstmal in den Erz.urlaub gehen, die drei Jahre nehmen und mich dann kündigen lassen. Bin mir nicht so sicher, wie das mit dem Arbeitslosengeld ist, wenn man vor dem Erz.urlaub kündigt - ob man dann nur AL-Geld kriegt und kein Erz.geld? So hätte man beides - erst Erz.geld und dann später AL-Geld.
Hallo, also du hast für das Jahr der Entbindung Urlaubsanspruch anteilig für Ende des Mutterschutzes. Bei mir Endet der Mutterschutz Ende August. D. h. ich habe für 8 Monate Urlaubsanspruch. Diesen Urlaub kannst du ganz vor dem Muschu nehmen oder auch teilweise und den Rest wenn du nach dem Erziehungsurlaub wieder anfängst. Ich würde ihn komplett vorher nehmen, was weiß nie was später ist, gehst du wieder hin oder nicht etc. Wenn du nicht vor hast wieder dort anzufangen, würde ich dennoch nicht kündigen und erst einmal den Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld beantragen. Vielleicht überlegst du es dir nach 2 oder 3 Jahren anders oder dein AG macht ein gutes Angebot. Man weiß nie, wie die finanzielle Situation bis dahin ist. Nach dem Erziehungsurlaub kannst du immer noch kündigen bzw. dir kündigen lassen. Wenn du nach dem Muschu gleich kündigst, kannst du als "HAusfrau" ohne Arbeitslosengeld zu Hause bleiben, Erziehungsgeld beantragen und bist ggf. bei deinem Mann familienkrankenversichert. Wenn du dich AL meldest, musst du dem Arbeitsmarkt auch 15 STunden die Woche zur Verfügung stehen, sonst gibts nix. AL gibt es auch nur ein Jahr lang. Während dem Erziehungsurlaub kannst zu ja noch ein paar Stunden arbeiten und dazuverdienen. Will dich dein AG während der 3 Jahre kündigen bzw. den Vertrag aufheben, könntest du noch eine Abfindung abstauben, da du Kündigungsschutz hast. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Gruß EMily
Mit dem Urlaub gibt es auch noch eine andere Möglichkeit: Wenn Dein Arbeitgeber mitspielt, kannst Du ihn aufheben und entweder: - nach dem Mutterschutz (und vor dem Erziehungsurlaub) nehmen - dann kriegst du noch ein bisschen länger volles Gehalt, zahlst länger in die Rentenkasse (ob das wohl was nützt :-)), etc. - nach der Elternzeit nehmen - auszahlen lassen, sobald dein Arbeitsvertrag endet. Du hast kein Recht darauf, ihn dir auszahlen zu lassen, solange dein Arbeitsvertrag noch läuft (also während der elternzeit) - der Urlaub geht abernicht verloren, sondern wird von Jahr zu Jahr fortgeschrieben. Hoffe das hilft ein bisschen, Tine.
HAllo Dein Arbeiteber ist nicht verpflichtete Dir den Unrlaub zu geben,ich hatte das Ganze Jahr keinen(entbindung im August allerdings auch krank ab märz)ich habe erst mal erziehungszeit genommen und den Urlaub auf anschließend legen lassen(muß schriftlich beantragt werden)weil mein arbeitgeber nicht auszahlen wollte,jatzt hab ich gekündigt weil er mir den Anspruch nicht auf nach die zweite elternzeit legen will(das heißt 25 Tage urlaub und 280 Überstunden futsch)jatzt muß er auszahlen(weiß ich hätte auch vors Arbeitsgericht...aber das finde ich in meinem Zustand nicht soo prickelnd besonders weils ne Risikoschwangerschaft ist LG MArou
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