Elternforum Schwanger - wer noch?

an alle die es mit der Vorsorge nicht kapieren!!!

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hallo, also nochmal: Die schwangerschaftsvorsorge gibt es nicht mehr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Sobald ihr die Arztparxis pro Quartal betretet sei es nur ein Rezept wunsch sind 10 e fällig.Es ist ne sauerrei ja,aber wir können es nicht ändern.Das ist doch auch nicht so schwer zu verstehen Rezeptwunsch=10e,doc sehen=10e,Vorsorge erste recht 10e viele grüße eure Arzthelferin.


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Das die 10 Euro bei einem Folgerezept fälig werden soll gekippt werden. Trotz allem ist es eine Sauere. Und ich bin fleissig am Belege sammeln, damit die Krankenkassen Anfang nächstens Jahres mit Belgen überflutet werden. Liebe Grüße Anita


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Sandra


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Liebe nici22, auch wenn es Dein Arzt so handhabt ist es leider nicht richtig!!! Vorsorge, wie auch Impfen fallen auch weiter nicht unter die Praxisgebühr!! Aber leider gibt es nirgendwo eine Richtlinie, was nun Vorsorge ist und was nicht mehr dazugehört, und damit wird jeder Arzt die Praxisgebühr erheben, damit er nicht selber draufzahlen muß. Verständlich vom Arzt aus gesehen. Es besteht also noch dringend ein Handlungsbedarf damit geregelt wird was nun Vorsorge ist (wie die 3 US) und was nicht zur Vorsorge gehört. Steffi


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Hi!!! An deiner Stelle würde ich versuchen, mal meinen TONFALL bzw. die Art wie du hier schreibst ein bißchen zu zügeln... Es haben eben noch nicht eben alle verstanden, aber das ist doch kein Grund für deinen Ton... Mal im Ernst, ich muss mich wirkich wundern... Wenns dich nervt, dann überles diese Beiträge doch einfach, hmm? Grüße Carina und Hanna Sophie inside


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Dann darfst Du nicht eine Frage stellen. Du darfst mit dem FA kein Wort wechseln. Er darf keine Blutabnahme mehr machen. Er darf keinen Blutdruck messen. Er darf den Urin nicht mehr kontrollieren. Er darf den Hb-Wert nicht mehr kontrollieren. Und und und.... Wenn Dein FA das trotzdem macht, kann es passieren, falls Kollegen das mitbekommen, dass er ordentlich eins aufs Dach bekommt. Liebe Grüße Anita


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Sorry, das ich Dir dagegen reden muss. War beim FA und muß nicht bezahlen, weil es eine Vorsorge ist und auch so im Gesetzestext steht, die Ärzte sollten es nur mal richtig lesen, hat mein Arzt gemeint. Gruß Sylvie


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Liebe Nici das darfst du so pauschal nicht sagen!!! die schwangerschaftsvorgsorge gibt es noch nur ist es dann nur Untersuchen und tschüüüß. schau mal her was dr. bluni sehr gut verständlich dazuschreibt. ______________________________________ seit dem 1.Januar 2004 gelten die neuen Gesundheitsmodernisierungsgesetze: sprich, die gesetzlich versicherte Patientin ist gesetzlich verpflichtet, bei jedem Arztkontakt im Vierteljahr 10 Euro Kassengebühr (irreführender Weise als "Praxisgebühr" tituliert) zu bezahlen. Die Krankenkassen haben dieses gefordert. Einwände seitens der Ärzte wurden praktisch nicht berücksichtigt. Dieses gilt auch für Rezeptanforderungen oder telefonische Anfragen. Allerdings benötigt die Frau für den Besuch beim Frauenarzt keine Überweisung, sofern sie in dem Quartal nicht vorher schon bei einem Hausarzt oder anderen Facharzt war. Der Frauenarzt oder Frauenärztin kann als erstes aufgesucht werden und er/sie kann dann für weitere Besuche bei einem Haus- oder Facharzt unproblematisch eine Überweisung ausstellen. Wichtig: für Zahnarzt und Psychotherapeuten gibt es keine Überweisung. Hier müssen extra 10 Euro bezahlt werden. Gleiches gilt für das Aufsuchen des Notdienstes im Krankenhaus oder beim kassenärtzlichen Notdienst. Dieser muss bei jedem Besuch jedes Mal (!!) neu bezahlt werden. Nicht zahlen müssen -Patientinnen, die mit einer Übererweisung von einem Haus- oder anderen Facharzt aus demselben Vierteljahr (Quartal) kommen. -Kinder und Jugendlich unter 18 Jahren -Patientinnen mit Befreiungsbescheinigungen -Zu Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschaftsbetreuung (näheres hierzu siehe bitte weiter unten) Sind Vorsorgeuntersuchungen in der Frauenarztpraxis von der Kassengebühr befreit? Die Krankenkassen und Politiker informieren derzeit dahingehend, dass Vorsorgeuntersuchungen (Krebsfrüherkennung und Mutterschaftsvorsorge) in der frauenärztlichen Praxis von der Kassengebühr befreit seien. Dies ist leider nur die theoretische Wahrheit, weil es eine erhebliche Einschränkung des bisherigen Umfangs bei diesen Untersuchungen bedeuten würde. Schwangerschaftsvorsorge und Kassengebühr Um eine nach dem heutigen Stand der Wissenschaft gute Mutterschaftsvorsorge und Betreuung einer Schwangerschaft zu gewährleisten, sind zusätzliche Untersuchungen, die den Katalog der Vorsorgeleistungen übersteigen, wichtig; u.a. - Ausflussdiagnostik, einschließlich ph-Messung zur Vorbeugung einer Frühgeburt -Ultraschall der Frühschwangerschaft zum Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft -Genetische Beratung auch unter 35 Jahren -Beratung bei Beschwerden, die nicht schwangerschaftsspezifisch sind (Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Sodbrennen, Ausflussprobleme usw. -evtl. Schwangerschaftsdiabetes-Test -zusätzliche Laboruntersuchungen Diese Leistungen sind kassengebührpflichtig, also auch dann, wenn sie zusammen mit der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. Bei einer "Mutterschaftsvorsorge pur" ohne Kassengebühr von 10 Euro können eigentlich keinerlei Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden und der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin müsste sich auf den Katalog der reinen Vorsorgeleistungen beschränken. Für die Krebsfrüherkennungsuntersuchung oder die halbjährlichen Kontrollen gilt praktisch das Gleiche: In der Praxis ist die große Mehrzahl der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen mit einer oder mehreren der folgenden Leistungen verbunden: Beratung zu Beschwerden Beratung zur Verhütung Rezeptausstellung zur Therapie oder zur Verhütung („Pillenrezept“) Ausstellung von Überweisungsscheinen kleine Zusatzuntersuchungen, z.B. bei Ausfluss Laut Gesetz sind diese Leistungen auch dann kassengebührpflichtig, wenn sie zusammen mit einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung durchgeführt werden. Die von den Patientinnen zu entrichtenden 10 Euro sind kein zusätzliches Honorar für den Arzt. Sie werden an die Krankenkasse weitergeleitet, indem sie dem Arzt abgezogen werden, unabhängig, ob er/sie sie tatsächlich erhalten hat. LG Winnie auch arzthelferin!!!!


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Hallo, also mein Doc führt auch Vorsorgeuntersuchungen durch, ohne die 10 € zu erheben. Allerdings ist er der selben ansicht wie die meisten. Denn unter dem Begriff vorsorge wird nicht das verstanden was viele frauenärzte hier zu lande tun. Meiner hat es mir nämlich so erklärt das er mich abtasten düfte, ultraschall zu machen ob das herzchen schlägt usw. Aber er dürfte nicht fragen wie es mir, geschweige denn ratschläge geben, keine rezepte schreiben, keine Überweisungen und auch keine krankenscheine usw. Daher sind wir so verblieben, das ich die 10 € beim Hausarzt bezahle und für meinen FA hab ich nen Ü-Schein bekommen. Und damit ist man auf der völlig sicheren seite. Aber wie gesagt, ich kann hier nur für meinen Arzt sprechen. LG dani


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Ich verfolge diese Debatte jetzt schon ne ganze Weile und hab mich deshalb mal auf die Suche nach den Gesetzen gemacht. Das hab ich gefunden, ich hoffe es hilft euch weiter... Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt: Wegfall der "Praxisgebühr": Die "Praxisgebühr" muss nicht gezahlt werden bei einer Inanspruchnahme aufgrund einer Überweisung aus demselben Quartal, wenn ein ab 2004 von der Krankenkasse ausgestellter Befreiungsausweis*) vorgelegt wird, wenn lediglich eine Schutzimpfung erfolgt oder wenn lediglich Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen (§ 25 SGB V) oder Schwangerschaftsvorsorge (§ 196 Abs. 1 RVO) erfolgen. In der Reichsversicherungsordnung steht: § 196 Ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmittel (1) Die Versicherte hat während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge sowie auf Hebammenhilfe. Die ärztliche Betreuung umfaßt auch die Beratung der Schwangeren zur Bedeutung der Muttergesundheit für Mutter und Kind einschließlich des Zusammenhangs zwischen Ernährung und Krankheitsrisiko sowie die Einschätzung oder Bestimmung des Übertragungsrisikos von Karies. § 195 Leistungsumfang bei Schwangerschaft und Mutterschaft (1) Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen 1. ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, 2. Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, 3. stationäre Entbindung, 4. häusliche Pflege, 5. Haushaltshilfe, 6. Mutterschaftsgeld Wenn jemand direkt im Gesetz nachschauen möchte: http://www.kindergrab.de/recht/xrvo.htm LG claudi


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denn man kann sich doch vom Hausarzt eine Überweisung geben lassen, zum hausarzt würde man wahrscheinlich im Quartal eh einmal gehen? Ich verstehe nicht, warum ihr Euch in einem Forum immer so an etwas aufgeilt, was man HIER nicht ändern kann. Ob nun dies oder jenes zur Vorsorge gehört oder nicht, oder der Arzt das Gesetz so oder so dehnt... ich finde es echt kein Problem, sich eine Überweisung zu holen. Und wenn man zum hundersten mal das gleiche fragt, und es auch weiß, warum geht man dann nicht über die Suchfunktion, wenn man zu faul ist, zwei Beiträge zu lesen? Manchmal frage ich mich echt, was ihr für Leute seid... Nici, ich fand Deinen Beitrag OK. Silke


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Hatte mich noch gar nicht so genau informiert und finds super daß ihr hier andere an euren Erkenntnissen so detailliert teilhaben lasst. Ein Grüßle und Danke von mir!


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Hallo! Bei meinem FA ist es ganz "witzig". Sie empfehlen jeder Schwangeren, die 10€ zu zahlen, da dort in der SS-Vorsorge Punkte wären, die gesetzlich nicht zur Mutterschaftsvorsorge gehören. Man kann auch sagen, man möchte nicht zahlen, dann geht es aber wirklich nur rein - rauf - runter - raus... "Belustigte" Grüße Susanne


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Hallo ! Da sagst du aber wass falsch!!! Ich war heute bei der KK und die haben mir gesagt das ich es nicht zahlen SOLL. Das es eine Vorsorgeuntersuhung ist und die muss man nicht zahlen LG Ana


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Vielen, vielen Dank, daß Du diesen Text von Dr. Bluni hier reinkopiert hast. Endlich habe auch ich das verstanden mit dem künftigen Besuch beim Gyn. Wirklich ausführlich und gut verständlich!!! Ich habe mich heute Morgen mit dem Thema beschäftigt und wollte gleich selbst mal Dr. Bluni fragen. Du hast mir das erspart. Danke!!! und @all: Ich habe nächsten Dienstag meine nächste VU beim Gyn. und ich werde die 10,00 Euro mitnehmen und auch bezahlen, wenn sie das von mir fordern. Ich finde die Gebühr zwar auch nicht richtig, sondern reine Abzockerei von den Krankenkassen bzw. Gesundsheitsministerium, aber mir ist eine ordentliche Untersuchung gerade bei meiner Gyn. wegen meiner Schwangerschaft lieber, als keine richtige Untersuchung wie immer. Ich selbst habe auch das Problem, daß ich (umzugsbedingt) überhaupt noch keinen Hausarzt hier habe. Ich werde eher selten krank bis jetzt. Außerdem lasse ich mich wegen dieser blöden Überweiserei nicht in meiner freien Arztwahl einschränken, wenn ich es vermeiden kann. Dafür brauche ich wirklich zur Zeit zu wenig Ärzte. Kinderarzt für meine Kids, Gyn. und Zahnarzt habe ich, mehr brauchte ich bis jetzt hier noch nicht. Ich bin jedenfalls gespannt, wie lange das Theater mit der Gebühr noch weitergeht. Könnte noch interessant werden. Sind Diabetiker und Rheumatiker chronisch krank? Darüber streiten die Politiker sich noch, das muß man sich mal vorstellen. (kopfschüttel) Euch allen noch einen schönen Tag Saiya


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Ich wollte schon selbst noch ein Posting schreiben, aber dann habe ich deines gesehn. Es ist doch völlig egal wo und warum ich zahle... jeder geht doch mindestens einmal im Quartal zum Hausdoc...und zahlt dann eh die 10 Euro... also ist es doch völlig wurscht ob mein Hausgyn die 10 Euro nimmt oder der Hausdoc. Manchmal kann man sich aber auch wegen Nichtigkeiten aufregen. Damit meine ich nun nicht die 10 Euro, sondern das Palaver hier wo und bei welchem Doc !!! Grüssle steffi


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Hallo, ich hatte bis vor 3 Monaten gar keinen Hausarzt, weil ich eigentlich nie krank bin. Das letzte mal war ich vor 8 Jahren beim Arzt, weil mir eine Wepe in den Mund gestochen hat und dann eben 8 Jahre lang nicht mehr, ausser Frauenarzt. Von daher werde ich sicherlich nicht erst mal zum Hausarzt laufen um die Gebühr zu zahlen, hoffentlich brauch ich ihn auch die nächsten 8 Jahre jetzt nicht mehr! Ich hatte mir einen grippalen Infekt eingefangen und bin auch nur wegen der SS hin. Da ich nun also die 10 € nur bei der FÄ zahlen muß, geht das für mich ganz schön ins Geld, denn ich beanspruche die anderen Ärzte ja so gut wie nie. Das ist eben das ungerechte daran. Leute die jede Woche bei Ärzten sind müssen genausoviel zahlen, wie die, die z.B. nur das Pillenrezept abholen. LG Conny


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Huhu, Abgeordnete und Politiker sind aufgrund der Höhe ihres Gehaltes entweder freiwillig oder privat versichert. Sie müssen im Jahr eine Pauschale von 20 € zahlen, egal ob sie zum Arzt gehen oder nicht. sie wird also immer fällig. die 10€ pro Quartal sind nur für gesetzlich versicherte. Dazu zählen die Politiker nicht. LG Conny


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Hallo Conny, mir geht es genauso wie dir. Daher sehe ich auch nicht ein, warum ich die 10€ bezahlen soll. Ich gehe daher zur Hebamme. Da werde ich viel besser betreut (auch psychisch) und muss nichts bezahlen. Warum denken alle, das man immer krank ist??? lg monika


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Also ich muss Nici mal beistehen. Die Mutter meines Freundes (also die zukünftige Oma) ist Frauenärztin und auch sie verlangt die 10 EUR. Es ist zwar richtig das die reine Vorsorgeuntersuchung frei ist, doch wer von euch hat nicht auch noch ein beratendes Gespräch bekommen, ein Rezept für Magnesium oder was auch immer... und diese Leistungen gehören nicht zur Vorsorge, da heißt es nämlich nur gucken ist alles in Ordnung... ja...dann raus! Und da meistens noch was dranhängt, verlangt auch sie generell die 10 EUR zumindenst vorerst, bis unsere Regierung mal was eindeutig regelt! Ist schon ein Scheiß mit der Praxisgebühr, aber ich denke so schnell sie gekommen ist, so schnell wird sie auch wieder verschwunden sein. Mal sehen ob ich Recht behalte ? Lasst euch eure Vorfreude aufs Baby nicht mit sowas vermießen ! Eine schöne Kugelzeit Kathleen


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Hallo ! Also ich kann zwar nicht erkenner was ich falsch sehe, aber fakt ist du wirst es zahlen müssen ob es dir passt oder nicht. Es bringt also überhaupt nichts sich darüber aufzuregen... Ich haeb auch nicht viel Geld und 10 Euro tun mir weh... aber es gibt für mich persönlich schlimmere Sachen. Ich denke mir einfach, ich kann es doch eh nicht ändern, auch wenn ich mich aufrege.... Ob Gerecht oder Ungerecht... wenn wir damit anfangen was gerecht oder ungerecht ist... herrje... Ich muß 10 Jahre auf mein Wunschkind warten und woanders kriegt mal eben ne Frau beim one-night stand ein Baby.... Ärgert euch nicht... Grüssle steffi :o)


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Also, ich habe mich zwar auch ein wenig über diese chaotischen Zustände geärgert, aber mache hier regen sich auf, als müssten wir jetzt die komplette Vosorge aus eigener Tasche bezahlen. Was mich wirklich aufregt ist, dass meine Kasse die Beiträge wirklich senken will, sie aber die Genehmigung von Bundesversicherungsamt (das dem Ministerium untersteht wohlgemerkt) nicht bekommen hat. Ja was denn nun? Die Kassen sollen senken, aber dürfen nicht? Ziemlich paradox.