Elternforum Schwanger - wer noch?

2.kind-wer ein 2. hat

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gibts da auch noch irgendwelchekohle, wenn man noch im mutterschutz ist? ,-)


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Hallo Salo74, meines Wissens ja! (d.h., sofern sich hier nicht auch durch die Gesundheitsreform was geändert hat!) Während des Mutterschutz (also 6 Wochen vor dem Geburtstermin bis 8 Wochen nach dem Geburtstermim) bekommts Du von Deiner gesetzl. Krankenkasse Dein bisheriges Nettogehalt bis max. 13 Euro/Tag. Die Differenz (sofern Du vor der Elternzeit mehr als 13 Euro/Tag netto vertdient hast)zahlt der Arbeitgeber. Du mußt Deinen AG von der erneuten Schangerschaft unterrichten und 7 Wochen vor dem Geburtstermin eine Bescheinigung vom Arzt über den ET vorlegen. Von der Krankenkasse bekommst Du das Antragsformular für Mutterschaftsgeld. Dein Arbeitgeber trägt in das Antragsformular für Mutterschaftsgeld Deine Daten (bisheriges Nettogehalt, ET Termin lt. ärztl. Bescheinigung, usw.) ein und reicht es bei der Krankenkasse ein. Bist Du privat versichert, gibts in der Regel nur vom Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld (210 €). Bist Du in der Familienversicherung mitversichert und hast Anspruch auf Krankengeld (nur dann!), bekommst Du ebenfalls Mutterschaftsgeld (wie hoch, mußt Du bei der Krankenkasse selbst erfragen). Ich hoffe, das hilft beim Formular-Wirrwarr weiter! Gruß, Joy


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Wenn du wärend Deiner Schwangerschaft noch im Erziehungsjahr mit Deinem ersten Kind bist,zahlt Dein Arbeitgeber nichts!! Du bekommst dann nur die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Ansonsten gibt es nichts weiter. LG Simone+Rasselbande und Jasmin inside


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hallo, ja genau, bist du im mitterschutz (erziehungsurlaub) und wirst wieder schwanger, bekommst du nichts von deinem arbeitgeber. die bescheinigung (7wochen vor geburtstermin), kannst du gleich an die krankenkasse schicken. die fragen dann nur bei deinem arbeitgeber nach, ob du noch dort angestellt bist. dein arbeitgeber will ja von anfang an eine bescheinigung über die schwangerschaft mit dem geburtstermin. ansonsten bekommtst du das selbe geld wie bei deiner ersten ss von der krankenkasse. lg angela