Mitglied inaktiv
Hallo ihr.. lese hier schön länger mit. Muss euch heut mal mei Herz ausschütten. Im Mai habe ich erfahren schwanger zu sein und mich mit meinem Freund für das Kind entschieden.. Nun hat ermich verlassen und ich stehe ohne alles da, ohne Wohnung, ohne Möbel, ohne Babysachen! Ein Freund hat mich aufgenommen, bis das Arbeitsamt meineWohnung bezahlt und nun sagen sie wir würden in einer eheähnlichen Beziehung leben und wollen weder Wohnung noch Lebensunterhalt oder irgendwas fürs Baby bezahlen!! Bei der Diakonie war ich dann und sie sagten, es könnte jeder sagen,keine Einkünfte zu haben und wenn das Arbeitsamt mir den Antrag nicht gewährt wäre es berechtigt... Ich weiß nicht mehr weiter, vielleicht hätte ich mich besser nicht für das Baby entschieden,wenn ich jetzt sehe dass ich ihm nichts biten können werde...Ich bin nur noch am weinen und mache mir Sorgen um mein Baby, das bekommt des Streß doch mit... :-( Wisst ihr vielleicht an wen ich mich wenden könnte? Oder habt ihr vielleicht noch irgendetwas altes liegen was ihr nicht meht braucht für eure Babys? Weiß nicht mehr weiter... Ich hoffe, euch gehts besser Melli
Liebe Mellie, ich bin nicht sicher ob du mit deinem Hilfeaufruf hier im richtigem Forum bist. Auch wenn du über 35 bist (?)lesen hier nicht ganz so viele Leute mit. Ich würde also die Frage parallel dazu auch nochmal ins Schwanger-wer noch Forum stellen oder ins RuB Forum. Da lesen mehr Leute, die dir Tips geben können oder auch praktische Hilfe, z.B. Babysachen anbieten können. Vorrangig ist aber, daß du es schaffst unter Hartz IV zu fallen, damit du finanzielle und praktische Hilfe vom Amt bekommst. Notfalls mußt du , bevor das Baby kommt, nochmal aus der vorübergehenden Wohnung deines Bekannten ausziehen - um zu zeigen, daß du bedürftig bist... Hast du beim Jugendamt mal nachgefragt, was du tun kannst ?
Hallo Faya, ich bin noch nicht über 35 aber genau aus dem Grund hatte ich es parallel in mehrere foren hier eingestellt,damit es viele lesen die vielleichtmal eine ähnliche situation hatten und mir einen rat geben könnten... lg, melli
Hallo, ich würd mich an deiner Stelle auch mal an pro familie wenden. Und ich nehme mal an, wenn du bei deinem Bekannten ausziehst, weisst du ja auch wieder nicht wohin. Hast du keine Freundin, die dich kurz aufnehmen kann. Ich kann dir auch nur noch raten, dich nicht kleinkriegen zu lassen. Wenn du ihnen versicherst (und dein Bekannter kann dir doch das bescheinigen), dass er dich nur aufgenommen hat, müssen die dir glauben. Ansonsten mach eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Arbeitsamt. Das hilft mit Sicherheit. Ich wünsch dir viel Glück und bloss nicht klein beigeben. LG Jana
Hallo Melli, vielleicht hilft dir diese Seite ja: http://www.mamis-in-not.de Ansonsten würde ich mich mal an Schwangerschaftsberatungsstellen wenden, die wissen da vielleicht auch noch mehr über Hilfen. Gerade katholische Beratungsstellen müssten da ja helfen, da sie sich immer so gegen Abtreibung stark machen. Ich bin mir sicher, dass du es schaffen wirst!!! :o)Immer wenn man denkt, dass es nicht weitergeht, öffnet sich wieder eine neue Tür. Liebe Grüße Tina
Hallo ich nochmal, habe gestern in der Zeitung noch was gefunden. Zeitung: "Auf einen Blick" v. 13.08.-19.08.05, Seite 10 ArbeitslosengeldII: Doppelbett ist kein Beweis für Lebensgemeinschaft. Zitat: Unglaublich, was sich Behörden so alles einfallen lassen, um in Zeiten leerer Kassen Geld zu sparen. In Mönchengladbach erhielt eine junge Frau Besuch von einem Kontrolleur, der überprüfen sollte, ob sie zum Bezug von ALGII berechtigt sei. Als er im Schlafzimmer ein Doppelbett und im Bad einen Rasierapparat entdeckte, war der Fall für ihn klar: Die Frau lebe in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, behauptete er. Folglich sei ihr das Einkommen des Mannes anzureichnen. Prompt strich das Sozialamt die bewilligten Leistungen von monatlich 558 Euro. Dagegen legte die Arbeitslose Widerspruch ein: Sie lebe nicht mit dem Mann zusammen, er besuche sie nur gelegentlich. Ihrer Klage vor dem Düsseldorfer Sozialgericht wurde stattgegeben: Eine unverbindliche Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft sei nicht eheähnlich, befanden die Richter. Die Frau dürfe durch eine Freundschaft zu einem Mann ihrern Anspruch auf ALG nicht verlieren. Dies sei mit unserer Rechtsordnung unvereinbar, rügte das Gericht. Bedenklich sei es außerdem, Außendienstmitarbeiter zu überraschenden Hausbesuchen zu schicken. Das widerspreche nach Auffassung der Richter den Vorschriften des Sozialgesetzbuches. Az: S 35 AS 119/05 ER Darauf kannst du dich berufen beim Arbeitsamt. Unbedingt Widerspruch einlegen und dabei auf das Urteil mit dem Aktenzeichen berufen. LG Jana
Super, DANKESCHÖN!!! :-)
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