Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben, wie ist das gesetzlich geregelt, wenn ich zukünftig zu Vorsorgeuntersuchungen zur Frauenärztin muss: Der AG muss mich ja freistellen, aber wie wird das gehandhabt? Muss die Fehlzeit nachgearbeitet werden? Danke schon mal für eure Hilfe, lieben Gruß von Katrin
Soweit ich weiß bist du aber verpflichtet, die Vorsorgen außerhalb der Arbeitszeit machen zu lassen-wenn`s geht. Bin da aber evtl. unterinformiert...
Ich denke auch, daß das nur der Fall sein wird, wenn NUR in deiner Arbeitszeit die Möglichkeit bestünde zum Dok zu gehen. Normal wäre die Untersuchungen so zu legen, daß sie nicht in die Arbeitszeit fallen und wenn ich ein Arbeitgeber wäre würde ich das auch nur so unterstützen. Wenn ich mit meinen Kids zum Dok muß oder ich selbst dann geh ich auch außerhalb der Arbeitszeit es sei denn es ist was akutes, Krankschreibung usw. lG Kerstin
Hallo Katrin Ich habe bisher auch nur gehört das man es außerhalb der Arbeitszeit machen muss.Ich denke ist wohl auch besser,warum der Meute auch noch mehr Futter zum Fraß vorwerfen,wenn die eh schon so super Rücksichtsvoll sind.Denke dann geht womöglich erstrecht die Hetze los von wegen Sonderregelung oder So..kennst das doch,wenn einem nichts gegönnt wird,suchen die bei jeder Suppe das berühmte Haar ;-)Frage vorsichthalber bei deinem FA nach,müßte es eventuell wissen,oder sogar die Krankenkasse?!Lg Rena
Habe hier das gefunden,kenne das genauso. Mir wurde wenn nötig auch freigegeben ohne dies nachzuarbeiten. Man sollte aber Grundsätzlich versuchen Termine nach Arbeitsende zu legen. Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in §16 Mutterschutzgesetz – MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren. Für andere krankheitsbedingte Untersuchungen und Behandlungen greift § 16 MuSchG nicht. Bei der Vereinbarung eines schwangerschaftsbedingten Untersuchungstermins mit dem Arzt muss die Arbeitnehmerin aber, soweit dieses möglich ist, auf die Belange des Betriebes Rücksicht nehmen. Kann sie den Arzt oder die Hebamme ohne Schwierigkeiten auch außerhalb der Arbeitszeit aufsuchen, dann braucht ihr der Arbeitgeber aufgrund des § 16 MuSchG eine Arbeitsbefreiung nicht zu erteilen. Legt der Arzt den Untersuchungstermin in die Arbeitszeit, dann hat eine werdende Mutter auch grundsätzlich Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die dafür nötige Zeit. Hintergrund dieser Regelung ist, dass ein öffentliches Interesse daran besteht, dass eine werdende Mutter zu ihrem Schutz und dem des Kindes, angebotene und notwendige Untersuchungstermine wahrnimmt.
Prinzipiell steht im Mutterschutzgesetz, daß man frei zu stellen ist. Man muß dann auch nichts nacharbeiten. Es ist sicher auch günstig, wenn man versucht seine Termine so zu legen, daß sie nicht in der Arbeitszeit sind. Aber, wenn mein Frauenarzt dann später in der Schwangerschaft Zeit aufwendige Untersuchungen macht, dann gibt es nur noch vormittags Termine. LG Sabine
Die letzten 10 Beiträge
- Ungeplant schwanger mit 36?
- Schwanger mit 40
- Schwanger mit Kind Nr.6
- 6+ 2 Blutungen
- 6+3 Heute starke unterleibsschmerzen mit starken Blutungen Bitte um eure Hilfe
- 36 Jahre .. ssw 5+3 große Ängste
- Einseitiger Kinderwunsch
- Schwanger mit 41!!!
- ungeplant Schwanger mit 40
- 12 Monate Abschied vom Kinderwunsch... oder doch nicht?!