tomsmum
Guten Morgen ihr Lieben, ich habe zwei Kinder (12 und 9) und arbeite als Verwaltungskraf, 20 Stunden die Woche. Mein durchschnittliches Nettoeinkommen beträgt - ohne Kindergeld - 800 Euro. Hab ich das richtig verstanden, dass das Elterngeld von dem Durschnittsnettoverdienst der letzten 12 Monate berechnet wird und 14 Monate lang ausgezahlt wird?
67% des Durchschnittsverdienstes der letzten 12 Monate, aber mindestens 300,00 Euro.14 Monate wenn du AE bist. Kannst dir aber auch das Geld aufteilen mit dem Elterngeld plus. Oder in Kombination. Das Internet ist voll mit Informationen und Fallbeispielen
das mit den 12 monaten ist auch gelogen, weil die 2 Monate Mutterschutz abgezogen werden, es gibt also eigentlich nur 10 Monate, ausser der Partner nimmt noch seine 2.
Nein, gelogen sind die 12 Monate nicht. Da ich als Selbstständige den Mutterschutz nicht bezahlt bekomme, habe ich tatsächlich 12 Monate Elterngeld bezogen. Die zwei Monate werden nur abgezogen, weil man anderweitig Geld bekommt.
Ist trotzdem gelogen, ich glaube es sind mehr Frauen angestellt als selbstständig.
Auch jede Hausfrau bekommt es 12x Aber Du kannst ja die Differenz vom Mutterschutzgeld und Elterngeld mir überweisen, dann hast Du es auch 12x in der Summe :-)
doch gelogen, habe nur zehn Monate elterngeld bekommen, das Mutterschaftsgeld sollte nicht dazugerechnet werden, sind rund 2500 euro verlust. ich finde das nicht richtig, sollte nicht so angepriesen werden.
Sehe ich auch so. Dasselbe mit der Elternzeit, dis sollte m.E. erst mit Ablauf des Mutterschutzes beginnen. Fiel mir besonders auf bei der Frühchenregelung, da hat man zwar um 4 Wochen verlängerten Mutterschutz, der dann finanziell auch wieder im Elterngeld aufgeht (bzw. umgekehrt), mehr bezahlte Zeit insgesamt wegen vermehrtem Aufwand bei Frühchen hat man aber nicht.
Was ist mit Frauen, die kein Mutterschutzgeld kriegen? Die würden dann weniger Zeit lang Elterngeld bekommen. Wäre auch nicht fair.
Wer soll das sein, dafür müsste man nicht krankenversichert sein.
Elterngeld normal gibt es nur für die ersten 12 (+2) Lebensmonate und da Leistungen nicht doppelt bezogen werden können, gibt es kein Geld für die Zeit in der es Mutterschutzgeld gibt. Ich habe 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutzgeld bekommen und dann anteilig für den zweiten Lebensmonat sogar noch Elterngeld, weil die 8 Wochen Mutterschutz vor dem zweiten Lebensmonat endeten. Gruß Apydia
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