Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin zwar nicht im richtigen Forum aber ich bin mir sicher das ihr meine Frage beantworten könnt und bestimmmt auch wollt ;-)...oder?!?! Also, wir werden im Sommer anfangen uns ein Einfamilienhaus mit Keller zu bauen. Heute morgen kam uns auf einmal die Idee, den Keller als EINLIEGERWOHNUNG zu nutzen, um sie dann zu vermieten. Nun meine Frage: Muss man eine ELW beim Amt anmelden?Wenn, bei welchem und was kostet das?Ist der Betrag einmalich oder jährlich etc? Welche Kosten kommen noch diesbezüglich auf uns zu? Wer hat Erfahrung damit und kann uns weiterhelfen? Hätte gern ausführlich mal alles gewußt um es ausrechnen zu können, ob sich dies tatsächlich lohnt...da es ja beim bauen auch mehr Kosten sind als ein normaler Nutzkeller, wobei wir ansonsten die Garage reingmacht hätten.. Hoffe auf reichliche Hilfe eurerseits, ganz besonder Schwoba-Papa, Karl-Heinz u.s.w, die immer eine Antwort parapt haben und fleissig schreiben... DANKE
leider kann ich deine konkrete Frage nicht beantworten, aber trotzdem möchte ich mal folgende Überlegung in den Raum stellen : Warum den Keller vermieten ? Vorallem wer mietet sich in einen Keller ein ? Braucht ihr die Mieteinnahmen ? Was ist wenn euer Mieter nicht zahlt oder ihr keinen findet ? Dann lieber keinen Keller und das Geld gespart ! Grüßle
Grundsätzlich kannst Du ja untervermieten (Zimmer etc.) ohne daß Du es VORHER anmeldest. Wenn Du jemandem eine Hauptwohnung (also Einliegerwhg.) vermieten willst, braucht der schonmal einen separaten Zugang. Z.B. ein Gemeinsamer Hausflur geht, wenn die Wohnungen separat zu verschließen sind. Da mußt Du auch nichts vorher anmelden, erst wenn Du einen Mieter hast. Aber da ich mich damit auch nicht so genau auskenne (ich glaube, Du mußt dann nur die Mieteinnahmen auf der Steuererklärung angeben und bekommst evtl. vom Finanzamt eine Steuernummer), stell ich einfach mal die gleiche Frage wie Schwopa: Wer zieht schon in eine Kellerwohnung??? Übrigens, über mir ist neulich eine Kellerwohnung freigeworden *ggg*