Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, der Rechtsanwalt (RA) der Kindesmutter (KM) verfasst folgendes Schreiben fürs Familiengericht: "... nunmehr behauptet der Kindesvater (KV) entgegen der Wahrheit, er habe dort nichts geschrieben. Im Hinblick auf die bevorstehende Begutachtung sollte dem KV aufgegeben werden, die behandelnden Ärzte/Kliniken aus den Jahren 2005 - 2008 zu benennen und diese von der Schweigepflicht gegenüber dem Sachverständigen zu befreien. Die Klärung des gesundheitlichen Zustandes des KVs ist zwingend erforderlich. Zuletzt war der KV wegen seiner psychischen Erkrankung in 2008 in stationärer Behandlung. Zuvor hatte es neben ambulanten Maßnahmen eine stationäre Behandlung in 2005 gegeben. Die Persönlichkeitsstörung des KVs zeigt sich in Gewaltausbrüchen aus nichtigem Anlass. Der KV hat die KM mehrfach geschlagen. Er räumt dies selbst ein. Daneben hat der KV aus gegenüber Dritten Körperverletzungshandlungen verübt. So hat er eine Person auf einem Tankstellengelände aus Verärgerung mit einem Pkw angefahren, wofür er nach dem Kenntnisstand der KM auch rechtskräftig druch das Amtsgericht verurteilt worden ist." Mal abgesehen von dem, was der RA bzw. die KM dem KV vorwirft, möchte der KV sehr gerne wissen, inwieweit das Familiengericht den KV dazu verpflichten darf, die Ärzte/Kliniken zu benennen und von deren Schweigepflicht zu entbinden!? Wenn ihr fragen bzgl. des o. g. Schreibens habt, dann fragt bitte. Der KV wird euch Rede und Antwort stehen. Bitte um eure Antworten. Vielen Dank im Voraus. Schöne Grüße PS: Dem KV liegen sämtliche Unterlagen ... vor.
Fassen wir zusammen. 1. Posting ging es um deine Einkommensnachweise 2. Posting da suchst du ein Bluthund als Rechtsanwalt 3. Nun dieses Posting über ein Schreiben des Rechtsanwaltes, wo drin steht, dass du zugegeben hast, deine Frau geschlagen zu haben. Hier geht es gottfriedstutz um ein Kind, versuch mal mit deiner Ex zu reden zum Wohle des Kindes! Und so wie das aussieht, hast du die schlechteren Karten, mach alles damit du nachweisen kannst, dass deine Therapien geholfen haben, oder hast du mit den Aerzten was zu verbergen.
Du hast sie verprügelt... ER ( der KV) räumt das ein... nicht du? Also stehst du nicht wirklich zu DEINEN Fehlern oder? Allein das Wort Bluthund, was ich im Kopf habe läßt mich nicht glauben, daß du nicht doch nur ein Wolf im Schafspelz bist... wenn ER (der KV) nichts zu verbergen hat, ein Azt aussagen wird, daß ER erfolgreich behandelt wurde, keien Gefahr mehr für sie bedeutet... dann sollte ER doch nicht gegen die Aufhebung der Schweigepflicht sein. Sorry, Krankheit hin oder her aber ER war eien Gefahr und ich verstehe, wenn sie offenbar noch Angst hat vor ihm. Kerstin
An der Stelle des KV würde ich keinerlei Blockaden aufbauen und dem Anwalt sowie dem Gericht alle nötigen Unterlagen ohne wenn und aber zukommen lassen. Denn dies zeigt, dass man zu den Fehlern der Vergangenheit steht und sich bessern will / hat. Dies kann man auch dem Gericht vortragen, denn wenn das Gericht umständlich und zeitaufwändig abfragen läßt verliert sofort an Glaubwürdigkeit. Geht es hier eigentlich um einige scheiß Euro, die schließlich auch dem eigenen Kind zu gute kommen oder um das Sorgerecht?
Es geht um die Umgangsregelung!
Es geht um den Umgang mit einem minderjährigen Kind und da kann das Familiengericht sehr wohl verlangen, dass der KV entspr. Ärzte von der Schweigepflicht befreit. Es geht um Kindeswohl, was bei der von Dir beschriebenen Persönlichkeitsstörung des KV gefährdet ist. Man stelle sich vor, das Kind befindet sich momentan in einer alterstypischen Trotzphase, schmeißt Milch um, bekommt einen Wutanfall und der persönlichkeitsgestörte KV schlägt das Kind, da seine Hemmschwelle zur Gewalt sehr niedrig ist. Das Gericht muss also hier sehr genau prüfen, ob ein Umgangsrecht gewährt wird. Falls dies irgendwann mal der Fall ist, wobei ich davon ausgehe, dass wenn der KV weiterhin so unkooperativ ist, wohl nie der Fall sein wird, dass er längeren Umgang mit dem Kind bekommt, wenn dann überhaupt nur begleitenden Umgang, also in Begleitung der KM, dem Jugendamt oder einem Sozialarbeiter. Der KV sollte dringend an sich selbst arbeiten. Psychologische Hilfe in Anspruch nehmen und sich intensiv mit seinen Problemen auseinandersetzen und vor allem sich nicht so bockig zeigen, wenn das Gericht bestimmte Unterlagen einfordert. LG Suse
aus der distanz heraus KÖNNTE man lukes postings durchaus als im sinne einer persönlichkeitsgestörten wahrnehmung interpretieren. könnte natürlich auch sein dass er sich wirklich sehr verändert hat und alles eine intrige der ex ist, ist aber deutlich unwahrscheinlicher und die drastischen formulierungen hier lassen mich, mit verlaub, eher ersteres vermuten. eine persönlichkeitsstörung mit neigung zu unkontrollierten gewaltausbrüchen ist nichts geringes. Luke, wenn du wirklich davon überzeugt bist, dich geändert zu haben arbeite mit jugendamt und ärzten zusammen und formuliere dich angemessen. was spricht gegen begleiteten umgang? da kannst du deine kompetenz im umgang mit dem kind beweisen.
Der KV hat die KM mehrfach geschlagen. Der KV zahlt keinen Unterhalt.
Der KV sollte sich äußerst kooperativ und einsichtig zeigen. Alles andere wäre äußerst unklug.