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Unfallfrage - wer kann mir helfen

Thema: Unfallfrage - wer kann mir helfen

Hallo, suche schon das ganze Netz ab und hoffe das hier vielleicht jemand ist der mir helfen kann. Also wir wohnen in einer verkehrsberuhigten Zone ( Sackgasse). Mein Mann auf dem Stellplatz und ich dahinter,weil nichts anderes frei war. Meine Nachbarin ist mir daraufhin ins Auto gefahren ( beim ausparken) und meint nun das ich 30 % der Versicherungskosten selbst tragen muß, da ich nicht rechtlich geparkt habe. Habe nun schon herausgefunden das ich vermutlich wirklich nicht dort parken durfte, aber ist es auch tatsächlich so das ich die 30 % zahlen muß ? bin dankbar für jeden Tip bommel2709

Mitglied inaktiv - 14.12.2005, 21:51


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In verkehrsberuhigten Zonen DARF NUR auf den dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden - das ist richtig. Allerdings gehen hier die Meinungen auseinander. Mit 30 % Teilschuld solltest Du rechnen, wegen Falschparkens. Andererseit: Wegen der Haftung: Eine Mithaftung des Parkenden oder Haltenden (ist eigentlich egal) kommt nur dann in Betracht, wenn zum konkreten Unfall eine echte Kausalbeziehung besteht; auf deutsch: wenn das verkehrte Stehen eines Fahrzeugs den dagegen Fahrenden irgendwie in seiner Sicht oder beim Vorbeifahren behindert hat. Bei Schrittgeschwindigkeit kann also zum Beispiel dann eine Behinderung vorliegen, wenn ich mich so dicht neben einen anderen gestellt habe, daß der beim Ausparken Schwierigkeiten hat. Oder ich stelle mich an einer Kreuzung in den 5-Meter-Raum und dem Verkehr ist eine ordnungsgemäße Beobachtung des von rechts kommenden Verkehrs nicht mehr möglich, dann kann ich als Falschparker auch mithaften, wenn die beiden anderen zusammenstoßen und mein Fahrzeug davon gar nicht betroffen ist. d.h. Dich trifft keine zivilrechtliche Mitschuld, aber du hast ordnungswidrig gehandelt. Aber wo kein Anzeigender, da kein Bußgeldbescheid. Im Notfall würde ich mir wirklich an einen Anwalt wenden, wenn es vor Gericht gehen sollte.

Mitglied inaktiv - 15.12.2005, 11:42


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Hallo, erstmal danke für Deine Antwort. Im aktuell Forum haben mir gestern viele geantwortet aber auch dort gehen die Meinungen auseinander.Behindert habe ich sie auf keinen Fall lg

Mitglied inaktiv - 15.12.2005, 13:48


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Hallo, ich habe ja in einer KFZ-Schadensabteilung gearbeitet. So verallgemeinern kann man da nichts, denn die Rechtssprechung geht hier sehr auseinander. Ich kann nur sagen, dass z. B. in Bayern zu 99% so ist, dass den Falschparker gar keine Schuld trifft. ABER das ist von Landkreis zu Landkreis und Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. 1/3 Mitschuld würde ich jetzt spontan aber komplett ausschließen, sondern eher mit 25% aus Betriebsgefahr rechnen - wenn überhaupt. Bei Schwierigkeiten würde ich mich an deiner Stelle mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Den muss übrigens die Gegenseite zu soviel % bezahlen, wie sie auch im Endeffekt schuldig ist. Liebe Grüße Ria

Mitglied inaktiv - 16.12.2005, 20:54


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Zu wieviel % das in NRW ist,weißt du nicht zufällig oder? Bist Du öfters hier im Forum, falls ich noch Hilfe oder Tips benötige ? erstmal vielen Dank,habe wieder eine Menge erfahren die ich vorher nicht wußte lg bommel

Mitglied inaktiv - 16.12.2005, 21:45