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umgangsrecht ... was ist mit dem recht des kindes ???

Thema: umgangsrecht ... was ist mit dem recht des kindes ???

Hallolo *wink* zuerst mal möchte ich klarstellen, dass ich hier keinen dad angreifen will oder sonstiges und wenn ihr meinen beitrag lest, denkt bitte daran, dass nicht alle väter immer super sind !!! *** Danke *** mütter natürlich auch nicht ;o) Folgendes: Timmis Papa kümmert sich seit 4 1/2 Jahre mehr als unregelmäßig um unseren Sohn *grr* die Anrufe sind mega selten und super spät (halb neun). Auch die geplanten WE werden eher verschoben und nicht eingehalten, als dass sie mal wahr werden. Und selbst wenn ein WE mal klappt, geht Papa mit Timmi immer bei Oma und Opa schlafen, damit nämlich Papa in die Disco kann und sich nur tagsüber um den Kleinen kümmern muss. Das weiß ich daher, weil er in eine Disco geht, in die meine Freundin zufällig auch super oft ist ... und auch ich habe ihn da schon angetroffen, als Timmi "eigentlich" bei ihm war. Soooo... wie gesagt... die Anrufe zähle ich mal grob und netterweise auf 4 im Monat. Davon kann er Timmi allerdings meistens nicht sprechen, weil dieser schon schläft. WE... auch bereist erwähnt.. meistens kommt ihm etwas dazwischen... nämlich ein Date oder ähnliches. Es sei ihm gegönnt - aber kann er das vielleicht auf ein WE schieben, an dem er Timmi nicht hat ??? Ist es nicht in macnhen Fällen besser, wenn man den Kontakt eher einschlafen läßt, als das Kind dazu zu zwingen ??? Gut - Timmi freut sich auf Papa.. meistens.. oft genug muss ich ihm allerdings beibringen, dass es wieder mal nichts wird. Bleiben wir dabei, dass es klappt. Meistens ruft Timmi am Samstag an (Papa holt ihn Freitag nachmittag), dass ihm sooo langweilig ist, weil Papa Besuch hat und er alleine spielen muss.... Inzwischen kennt Timmi etlich seiner EX Freundinnen - was denke ich mal, auch nicht sein muss. Reicht es nicht, dass er Timmi erst einer Freundin vorstellt, wenn es etwas ernstes ist ? BITTE denkt nicht, dass ich eifersüchtig bin, ich bin nämlich frisch verheiratet !!! Und mehr als über ihn hinweg !!! Es heißt doch immer zum WOHL DES KINDES - aber was ist denn das WOHL des Kindes... ein unregelmäßiger Kontakt doch nicht, oder ? Nehmen wir mal die letzten 4 Geburtstage und Weihnachtsfeste... kein Anruf von wegen, wie wollen wir das machen... nööö... da wird sich ins gemachte Nest gesetzt, was beim 4. Geb. dazu führte, dass ich diesen Auswärts gefeiert habe. Weihnachten ??? Natürlich, aber nur am 1. feiertag und bloß nicht den Weihachtsmann spielen, er macht sich ja Wort wörtlich nicht zum DEPPEN. ups... sorry... ganz schön lang... Aber kurz gefragt, gibt es ein mindest UMGANGSRECHT ??? Also was weiß ich so und so viele Stunden im Monat ! Ich habe auch mal gehört, dass ich Timmi bis zum Schulalter nicht woandes schlafen lassen muss... Timmi hat doch auch ein RECHT auf Umgang... ist es sinnvoll, dieses einzuklagen, so dass er sich daran halten muss ? Bringt das überhaupt was ??? Natürlich könnt ihr euch vorstellen, dass wenn mal ein ganzes WE bei Papa zuende ist, es bei jedem mist heißt, bei Papa darf ich aber... stimmt ja auch... Timmi darf alleine mit 4 Jahren quer über den Campingplatz oder runter auf den Spielplatz... findet ihr das mit 4 Jahren okay ??? Danke und liebe Grüße Vanessa

Mitglied inaktiv - 27.07.2004, 21:30


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Hallo! Bin zwar kein Papa, aber der "Vater" meiner Tochter ist auch so ein Exemplar, allerdings ist der Kontakt schon seit 12 Jahren eingeschlafen und ich bin nicht mal böse drüber. Seine Tochter hat er das letzte mal gesehen, da war sie 3, mittlerweile ist sie 15. Setz Dich mit dem JA in Verbindung und schilder die Situation. Ich denke allein schon die Tatsache, das der kleine alleine durch die Gegend laufen darf mit 4 Jahren ist eine Verletzung der Aufsichtspflicht, genauso wie die Discobesuche wenn der kleine bei ihm schläft. Ich an Deiner Stelle würde die Übernachtungen erstmal ersatzlos streichen, das wäre mir zu heiss. Wie gesagt, erkundige Dich beim JA wie am besten vorzugehen ist und sage das Du Angst um Dein Kind hast, wenn es beim KV ist. lG Susi

Mitglied inaktiv - 28.07.2004, 08:58


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Danke :o)

Mitglied inaktiv - 28.07.2004, 13:21


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Hallo! JA = Jugendamt :o) LG Susi

Mitglied inaktiv - 28.07.2004, 13:48


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O.T.

Mitglied inaktiv - 28.07.2004, 16:33


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Hi, hier meldet sich mal ein Papa zu Wort. Wie Wilhelm Busch schon sagte : Papa werden ist nicht schwer, Papa sein dagegen sehr! Bei deinem "Prachtexemplar" mangelt es wohl an der für einen Vater doch auch erforderlichen Reife. Er sollte dringend seine Einstellung zu Eurem Kind ändern(Kind ist nicht nur Freizeitspaß). Ich würde mit Ihm ein klärendes Gespräch führen und ihm verklickern was Du unter Kinderbetreuung und Erziehung dir vorstellst. Daran hat er sich zu halten ansonsten Platzverweis ! Manchmal bekommen Kinder von einem Stiefvater mehr fürs Leben als von ihrem Erzeuger. Das ist zwar traurig aber wahr ! Zieh dem Bürschchen mal die Hosen stramm (Du weißt wen ich meine) Grüßle

Mitglied inaktiv - 28.07.2004, 09:53


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Hi, hier meldet sich mal ein Papa zu Wort. Wie Wilhelm Busch schon sagte : Papa werden ist nicht schwer, Papa sein dagegen sehr! Bei deinem "Prachtexemplar" mangelt es wohl an der für einen Vater doch auch erforderlichen Reife. Er sollte dringend seine Einstellung zu Eurem Kind ändern(Kind ist nicht nur Freizeitspaß). Ich würde mit Ihm ein klärendes Gespräch führen und ihm verklickern was Du unter Kinderbetreuung und Erziehung dir vorstellst. Daran hat er sich zu halten ansonsten Platzverweis ! Manchmal bekommen Kinder von einem Stiefvater mehr fürs Leben als von ihrem Erzeuger. Das ist zwar traurig aber wahr ! Zieh dem Bürschchen mal die Hosen stramm (Du weißt wen ich meine) Grüßle

Mitglied inaktiv - 28.07.2004, 09:53


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das tut einem ja in der seele weh, was du da schreibst. hätt gern so ne kompromißbereite ex, dann würd ich mein kind sehen können, aber ist halt nicht so. kann dir nur insoweit weiterhelfen: §1684, BGB 1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil;jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. 4)Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist.usw Jetzt ist ja in unserem Lande Recht haben und Recht kriegen oft nicht das selbe (kann dir davon ein Lied singen). Und das deines Kindes bleibt ja ganz schön auf der Strecke. Ob es aber "zum Wohle deines Kindes erforderlich ist", den Umgang mit seinem Vater zu beenden, das mußt du dir selbst ehrlich gegenüber beantworten. Wenn du dieser Meinung bist, dann wende dich erst mal ans Jugendamt bzw nehm dir dann einen Anwalt und klag beim Familiengericht.Ob dieses deinen Fall dann aber auch so sieht, wissen die götter.

Mitglied inaktiv - 01.08.2004, 00:16


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Schön wäre das, wenn es ein Mindest-Umgangsrecht gäbe. Heute ist einer dieser Glückstage, an denen mein Freund sein Kind 400km weit entfernt sehen darf - erfahren hat er definitiv gestern, dass er kommen darf. Der letzte Termin war der 27.6., davor der 18. November, ... Es wäre wirklich schön, wenn der Gesetzgeber mal nachbessern würde, vor allem was die Sorgerechtsregelung angeht. Da bin ich der Meinung, dass es nicht sein kann dass die Frau allein bestimmt, ob er auch Sorgerecht bekommen darf oder nicht (sie waren nicht verheiratet). Ich bin mehr als unzufrieden mit der Umgangs-Situation mit dem Kleinen, ich würd ihn auch gern mal wieder sehen und darf seit letzten Sommer nicht mehr mitkommen. Und das bestimmt alleine SIE.

Mitglied inaktiv - 22.08.2004, 17:49