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umgang

Thema: umgang

hallo an alle frau bader schreibt immer, das umgangsrecht ist beim vater auszuüben. kann mir bitte mal jemand mitteilen, wo bzw. in welchem gesetz das so steht? bzw. ab welchem kindesalter das gilt? oder hat jemand von euch dazu eine gerichtliche regelung? ich möchte gerne den (sehr guten) umgang mit meinen sohn (2 jahre) auch bei mir (75km entfernung) ausüben, aber seine mutter (waren nicht verheiratet) verweigert das permanent auf grund der entfernung/seines alters und ich muß ihn bei ihr besuchen. sie beruft sich auf die aussage des jugendamts, welches ihr zu dieser frage vor einem jahr recht gab und sagte, sie müsse ihn mir (noch) nicht mitgeben. vielen dank

Mitglied inaktiv - 20.05.2005, 11:26


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hallo habt ihr nix machen lassen bei jungendamt wegen der regelung wegen den umgang ? mein mann hat aus erster ehe zwei kinder und so viel wie ich weiß hat er damals ein schreiben vom jungendamt bekommen wegen denn umgang und die kinder waren damals 7 jahre alt und 4 jahre alt.alle 14 tage sollen wir sie abholen von freitag bis samstag aber normaler weiße bis sonntag.ich muss da zu schreiben das die auch 25 km von uns weg wohnen.und er hat kein sorgerecht mehr für die kinder.guck malunter.www.treffpunkteltern.de lg heidi

Mitglied inaktiv - 20.05.2005, 12:02


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Ich bin selber auch geschieden und habe leider auch einige Erfahrungen machen müssen. Das Umgangsrecht gibt es zwar - aber es gibt keine gesetzliche Regelung wie es stattfinden soll. Weder zeitlich noch örtlich. Das Jugendamt kann nur empfehlen wie gehandelt werden soll, ich denke nach einem Jahr ist die Entfernung wohl kein Problem mehr. Ich würde beim zuständigen Jugendamt anrufen und die Situation schildern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da ein negativer Bescheid kommt, wenn ein Vater sich bemüht sein Kind zu sehen. Alles Gute

Mitglied inaktiv - 20.05.2005, 12:52


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Hi conny, die Mutter MUß dir in der Tat das Kind nicht mitgeben.Übernachtungen beim Vater liegen bis zum 6.Lebensjahr im ermessen der Mutter. Ich wünsche dir das ihr eine akzeptable Lösung für euch alle findet, herzliche grüße

Mitglied inaktiv - 20.05.2005, 13:03


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hi, die Ausgestaltung des Umganges ist in keinem Gesetzt erfasst. Aber es haben sich in der Rechtsprechung einige prinzipielle Regelungen ergeben, an die sich die Gerichte dann orientieren. Ansonsten ist es immer eine Entscheidung, bei der die Umstände des Einzelfalles zu vom Gericht berücksichtigen sind. Ich war vor einigen Jahren auch vor diesem Problem gestellt. Mein Sohn war noch jünger, ging auf das erste Jahr zu. Da es auf Dauer für mich auch unerträglich war, dass mein Sohn nicht im meinem Umfeld präsent ist, ich also immer nur in der mütterlichen Wohnung und im Park mit ihm zusammen war, jedoch nie mit MEINER (und und ja auch seiner) Familie, habe ich die Mutter unter Druck gesetzt. Ich sagte ihr, dass es für mich so nicht weitergehen kann und sollte sie sich weiter verweigern, würde ich meine Einstellung deutlich überdenken. Das hatte offensichtlich Erfolg. Keine zwei Wochen später machte sie dann den Vorschlag, dass ich Junior ja für den Sonntagnachmittag mitnehmen könne. Nach weinigen Wochen schlug sie dann sogar vor, ich könne ihn am Sonntag gegen 9 Uhr abholen. Mit zwei Jahren hat Junior dann auch bei mir übernachtet. Ich lebe ca 65Km von meinem Sohn entfernt. Sicherlich muss man der Mutter ein wenig Zeit einräumen, um sich mit dem Gedanken anzufreunden und sich innerlich etwas vom Kind zu lösen. Aber alles sollte auch seine grenzen haben. Es ist auch Dein Kind zuz dem du stehst, um das du dich kümmerst und das du liebst und dem du auch deine Familie und dein Umfeld anbieten möchtest und darfst. Und eine regelung zusammen mit der Mutter ist besser als eine vom Gericht. Aber hier kommt es auch darauf an, wie die Mutter geschnitzt ist.... leider ist das Kind für viele weibliche Elternteile ein Machtinstrument gegenüber dem männlichen Elternteil.... Gruss PS http://www.das-familienrecht.de/forum/list.php?1 http://forum.isuv.org/index.php

Mitglied inaktiv - 20.05.2005, 14:30


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Hi conny32, ich stecke gerade in der gleichen Lage und versuche es per Gericht durchzusetzen. Aber es gibt keine Regelung. Hatte gerade eine Gutachterin, vom Gericht, zu Besuch und ihre Worte waren:"Wenn die Mutter nicht will, wird niemand etwas gegen ihren Willen durchsetzen". Also auch solche Sachen wie betreuter Umgang sind dann nicht möglich. Jetzt bin ich gespannt auf das Urteil vom Gericht und die Umsetzung. Ich war auch nicht verheiratet und somit habe ich nur ein Besuchsrecht. Gruß FLW

Mitglied inaktiv - 31.05.2005, 19:02