Mitglied inaktiv
Hallo, wir ärgern uns,daß wir Kapitalertragsteuer zahlen müssen und die Freibertäge unserer Kinder aber weitgehendst ungenutzt bleiben. Nun eine Überlegung: Wir würden eine Betrag auf Namen des Kindes anlegen der dem Unterhalt von 5 oder mehr Jahren entspricht und mtl. von diesem Konto Geld für die laufenden Kosten entnehmen. Dürfen wir das? Oder widerspricht das dem Grundatz der Unterhaltspflicht, da wir dem Kind eigentlich erst Geld schenken damit es dann quasi selber für die eigenen Kosten aufkommt? Schließlich darf ich doch Geld des Kindes (egal wo es liegt, ob unter der Matraze oder auf der Bank) z.B. für Musikinstrument, neue Zimmermöbel, etc. ausgeben. Warum also auch nicht für Nahrungsmittel, etc.? Habe eine weitere ähnlich gelagerte Frage: Wir wollen das Kindergeld zur Absicherung der Ausbildung (z.B. STudium) anlegen, aber eine Ausbildungsversicherung bringt eine zu geringe Rendite - also denken wir an Fonds auf einem Depot auf Namen des Kindes. Gibt es einen Weg zu verhinden, daß unser kleines "Monster" mit 18 Jahren frei über das Geld verfügen kann, um sich z.B. einen Ferrari zu kaufen und um uns dann zusätzlich für die Zeit der Ausbildung auf Unterhalt zu verklagen? Ich hoffe zwar auf meine Erziehungskünste, aber es ist schließlich alles schon einmal vorgekommen.... Oder kennt jemand passende Gerichtsurteile? Danke Karin
Frag doch diesbezüglich im Steuerberatungsforum bei Herrn Stamnitz nach.. Ist bestimmt effektiver und ne fachmännische Antwort ;o) GoLLoM