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Sorgerecht

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Hallo zusammen, in gut 8 Wochen werde ich stolzer Vater eines Sohnes. Da meine Freundin und ich derzeitig noch nicht verheiratet sind versuche ich mich momentan durch unsere Paragraphen durchzukämpfen. Momentan stelle ich mir die Frage, was es mir bringt, was ich unter Sorgerecht zu verstehen habe. Hat hier jemand Situationsbeispiele, bei denen ein gemeinsames Sorgerecht von Vorteil ist? Im I-net finde ich nur Sachen die über die Diskriminierung der Männer bei dieser Angelegenheit berichten. Aber nichts, was es letztendlich heißt mitsorgeberechtigt zu sein. Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. Gruß Roadie


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Hallo, also ich habe auch das Prozedere durch. ICh wollte das auf jeden Fall so haben. Einer der wichtigsten Gründe dafür war, dass das Sorgerecht über das Kind bei alleinigem Sorgerecht der Mutter alleinig an das Jugendamt fallen würde, falls der Mutter was passieren sollte (was natürlich keiner hofft). Anschließend kann erst das Jugendgericht entscheiden, oder der Vater (deshalb auch Vaterschaftsanerkennung wichtig) das Sorgerecht zugesprochen bekommt. Wir (meine Frau und ich) waren uns einig, dass wir den Punkt von Anfang an eindeutig regeln wollten. Ein weiterer Punkt wäre z.B., dass wenn dem Kind was passieren sollte, wenn es mit Dir unterwegs ist immer die Mutter wegen fälligen Notmaßnahmen gefragt werden muss, wenn Du kein Sorgerecht hat. Kommt es mal hart auf hart, kann das wertvolle Minuten Kosten. Wenn Du genauere Infos zu dem Themen und Anträgen brauchst, habe ich auch was auf meine Homepage gestellt. Du findest es unter Schwangerschaftsrecht auf www.skorwi.de. Viele Grüße René


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"Relativ" einfach: derjenige, der die elterliche Sorge hat, entscheidet über das Kind. Seine Ernährung, seine Erziehung, evtl. Operationen, seinen KiGa, seine Schule, Reisen, wo sich das Kind aufhält, über sein Geld / Vermögen usw usf... Wird das klar so? Zudem: wenn Du Dir die elterliche Sorge mit der Mutter teilst, dann bleibt sie Dir auch nach deren evtl. Tod. Ansonsten mußt Du Dich nach dem Tod der Mutter erst mal mit dem Jugendamt rumschlagen... Mein Tip: wer gemensam ein Kidn hat, sollte sich auch die elterlche Sorge teilen. Macht das aber VOR der Gburt! Jugendamt anrufen, Beurkundungsstelle verlangen und dort einen Termin vereinbaren. Dazu mitbringen: Personalausweise und Mutterpass. Dauer ca. 15 min, kosten: 0,00 EUR :-) Nach der Geburt gibt es besseres als zum Jugendamt zu latschen! Viele Grüße und alles Gute, Désirée


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Hallöchen! Wie gut,dass dieses Thema gepostet wurde,hab dazu mal eine Frage. Kurz zu mir bzw. uns: Mein Freund und ich (nicht verheiratet-noch nicht ) haben einen 5 Monate alten Sohn. Ich nehme an,dass ich als Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht habe. Nun habe ich mich schon mal damit auseinandergesetzt,was ist,wenn mir mal was zustößt und ich leider nicht mehr bin (wollen das ja nicht hoffen ) Hat da mein Freund große Probleme,dass der Kleine bei ihm bleiben könnte? Wäre es besser,wenn wir das Sorgerecht aufteilen? Das Problem für mich an der ganzen Sache ist nämlich meine Mutter. Sie macht alles streitig und ich traue ihr zu,dass sie da auch ihre Finger da mitdrinnen hätte,wenn ich mal nicht mehr bin. Liebe Grüße Dani (ich hoffe,ihr könnt mir folgen )


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Hallöchen! Hab mich schon informiert.....wir werden beim Gericht das beidseitige Sorgerecht bald beantragen. Vielen Dank fürs Lesen und vielen dank an Roadstar fürs POSTEN!!!! Lg Dani


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Das Sorgerecht brauchst Du nicht per Gericht zu beantragen. Geht zum Jugendamt und in 20 Minuten habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht :-) Liebe Grüße


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Genau, beim Jungendamt geht das viel schneller und besser. Für das Sorgerecht braucht ihr aber vorher die Vaterschaftsanerkennung. Die könnt ihr aber dort gleich mit machen. Dann habt ihr das gleich alles geregelt. Wir hatten das damals 4 Monate vor Geburt unseres Sohnes gemacht. Die Vaterschaftsanerkennung mußten wir sowieso machen, da der Kleine ja den Nachnamen des Vater tragen sollte. Viele Grüße und nen schönen Sonntag René


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Hallo! Warum Gericht? Weil das bei uns so ist,komme aus Österreich. Hab im Internet google Maschine Infos gefunden und da steht ich muss das per Gericht machen. Vaterschaftsanerkennung haben wir schon längst,gleich nach der Geburt geregelt,aber warum eine Anerkennung machen damit Kind den selben Nachnamen hat? Mein Sohn heißt auch so wie ich und nicht wie mein Freund. Oder hab ich da was falsch verstanden? *grübel*


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lol war jetzt verwirrt,hab dir das mal rauskopiert,vielleicht hab ich da was falsch verstanden. Obsorge Grundsätzlich kommt die Obsorge (Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens) für nichteheliche Kinder allein der Mutter zu. Jedoch können auch beide in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebenden Elternteile bei Gericht einen Antrag auf gemeinsame Obsorge stellen. Wenn sie getrennt leben, müssen sie dem Gericht eine Vereinbarung vorlegen, bei wem sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll. So ich nehme an,dass Obsorge doch gleichzusetzen ist mit Sorgerecht oder? Damit du da vielleicht a bissi besser durchschaust....der ÖSTERREICHISCHE LINK *hihi* http://www.help.gv.at/Content.Node/58/Seite.580003.html


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Hallo, ja das müßt ihr scheinbar wirklich beim Gericht machen. Wäre dann sowas wir das bei uns beim Jugendamt. Das ist nun mal leider so in Österreich. Viele Grüße René www.skorwi.de


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Vielen Dank an dieser Stelle für Eure Antworten. Wir werden das ganze dann mal im Vorfeld mit dem Jugendamt klären. Auch wenn man über ein solches Thema vielleicht nicht so gerne sprechen möchte, so halte ich es doch für sehr wichtig, weil nachher ist man der Dumme und steht im Fall der Fälle dann ganz alleine da. Für Euer Verständnis vielen Dank nochmal und eine sorgenfreie Schwangerschaft (auch an die Mütter, die sich hier immer wieder reinschleichen ;-) ) oder wenn ihr es schon hinter Euch habt eine sorgenfreie Vaterschaft. Gruß aus Köln Roadstar