Mitglied inaktiv
Hallo an alle!! wir erwarte in zwei monaten ein baby, ;-)) wir sind nicht verheiratet und haben dies vor der geburt auch nicht mehr vor!! wie sieht das mit dem sorgerecht aus ??? bitte helft mir Danke Andre
Das Sorgerecht musst du in dem Fall beantragen. Ebenso wie die Vaterschaft, welche du anerkennen musst. Je nach Stadt ist das Verfahren dafür unterschiedlich. Meist kriegst du direkt im Krankenhaus zumindest die Papiere fürs Einwohnermeldeamt (wo du evntl. auch noch hinlatschen darfst) und um das Sorgerecht müsst ihr euch selbst kümmern. Dafür müsst ihr zum Jugendamt (wenn ihr das nicht innerhalb von 2 Wochen macht, melden die sich sowieso bei deiner Partnerin und bieten ihre "Beistandtsschaft" an).
hach ganz vergessen: Alles gute und schonmal viel Spass mit eurem noch-Bauchbewohner ;-)
Hallo... wir sind auch nicht verheiratet und haben seit 5 Monaten einen gemeinsamen Sohn.Uns wurde gesagt sobald du die Vaterschaft anerkennst beim Standesamt/Jugendamt habt ihr beiden das gemeinsame Sorgerecht. Dieses kann nur durch Mama/Papa des Kindes aufgehoben werden durch entsprechenden Antrag beim Vormundschaftsgericht auf alleiniges Sorgerecht, wobei dann diesbezüglich der jeweils andere Widerspruch einlegen kann. Alles Gute ! Lg Kathi
in welchem Bundesland lebst du? Bei uns wird das komplett anders gehandhabt! Ich finde "unsere" Regelung besser, bei der zunächst nur die Mutter das Sorgerecht bekommt und der Vater nur mit Einverständnis der Mutter das gemeinsame Sorgerecht bekommen kann. Also bald@papi, erkundige dich am besteb im Krankenhaus eures Vertrauens oder wende dich direkt an das Standesamt und oder Jugendamt.
Hallo Andre, erstmal Glückwunsch, viel Freude in den ersten 3 Monaten :-o Ruf doch mal im Krankenhaus an. Wir sind zwar verheiratet aber den ganzen Papiergram haben wir dort erledigt. Einige Tage später konnten wir Geburtsurkunde und so.. im Krankenhaus abholen. Nix mit Ämter - Lauf. Oliver
danke erstmal für die tipps! werde mich mal im Krankenhaus erkundigen! Wir wohnen in Thüringen , mal sehen wie es hier so ist mit den Ämtern lg andre
für verheiratete ist das einfacher, da automatisch davon ausgegangen wird, dass der Ehemann der Vater ist und beide das Sorgerecht bekommen. Bei nicht verheirateten ist das mehr Aufwand und je kann in einige Behördengänge ausarten.
bin zwar kein papi, aber bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, läuft es so. wir sind nicht verheiratet. Wir mussten beide zum Standesamt wegen geburtsurkunde vom baby, da wurde Vaterschaftsanerkennung gemacht. mussten dann zum Jugendamt wegen gemeinsamen Sorgerecht. Kati
Hallo Andre, Wenn ihr nicht verheiratet seit, liegt das Sorgerecht AUTOMATISCH bei der Mutter. Du kannst die Vaterschaftsanerkennung (beim Jugend/oder Standesamt)und Sorgerechtserklärung(nur Jugendamt) bereits vor der Geburt zusammen mit deiner Freundin abgeben. Das ganze geht aber auch nach der Geburt. Macht ihr nur Vaterschaftsanerkennung heißt das Kind wie die Mutter (Mit Nachnamen) Ansonsten könnt ihr hierzu noch eine Namenserklärung beim Standesamt abgeben (um die 30 Euro) und das Kind kann deinen Familiennamen tragen. sollte vorher eine Sorgerechtserklärung abgegeben worden sein, müsst ihr eine Namensbestimmung machen (ist auch so, wenn ihr verheiratet, aber unterschiedliche Familiennamen habt). Ansonsten bin ich persönluich immer für die einfachere Variante, *NUR VATERSCHAFTSANERKENNUNG* Denn wenn ihr später heiratet, hast du auch automatisch das Sorgerecht und das kind bekommt dann den Gemeinsamen Familiennamen (aber keinen Doppel-Familiennamen). Und jetzt mal ein paar negative Aspekte *gehört aber auch dazu und sollte jeder wissen* Vaterschaftsanerkennung kann ich nix negatives sagen Sorgerechtserklärung: Bei nicht verheirateten Frauen würd ich persönlich als Frau nicht machen, da...wenn die Beziehung auseinandergeht, der dann wohl EX-Partner immer ein Wörtchen mitzureden hat und einem, wenn der Mann es böse meint ziemlich Probleme bereiten kann. Also Männer, wollt ihr Sorgerecht, heiratet eure Frauen *g* Namen des Mannes: Würd ich auch nicht machen, es sei denn es steht vorher schon fest, dass bei der Eheschließung jeder seinen eigenen Familiennamen behält. Weil, die Frau geht mit Baby zum Arzt, Kinderstunde... und die muss dann halt am Anfang immer erklären warum sie "Schmidt" heißt und das Kleine "Müller" und sie die Mutter ist und nicht ne Tante. Sooo, hoffe ich konnte helfen und euch meine Meinung dazu schreiben. Was dann jeder selbst für sich macht ist ja jedem seine Sache LG und schönes Wochenende Kerstin
Mag ja sein,das es von Bundesland zu Bundesland da leichte Unterschiede gibt? Bei uns war es jedenfalls so,das wir schon im KH gefragt wurden,welchen Nachnamen unser Kind haben soll. Und auch auf dem Standesamt bei der Anerkennung wurden wir dasselbe gefragt.
Hallo! Wir sind auch nichtn verheiratet und ICH habe das Sorgerecht. Die Vaterschaft hat er natürlich anerkannt. Ehrlich gesagt wüsste ich auch nicht was er mit dem Sorgerecht soll, ist die meiste Zeit arbeiten und so kann ich wenigstens alles alleine entscheiden und er muss nciht zwingendermaßen dazukommen. Meine Bekannte zum beispiel wollte für ihren Soh ein Sparbuch eröffnen (ist vom Vater getrennt) und es ging nicht, da sie dem KV das Sorgerecht mit gegeben hat. Solche Probleme haben wir nicht, auch wenn ich mit der KLeinen im KH war konnte ich alles gut alleine managen.... LG Jessy
...es ein mords Heckmeckaktion war. Die beide (noch ) nicht verheiratet, da sie nicht schwanger heiraten wollte sondern gr. Hochzeit im Juli des folgenden Jahres geplant mit gemeinsamer Taufe des Kindes. Geburt im Dezember. Und vorher mein Bruder in den Mühlen der Ämter und Unterschriften und Tohuwabohu. Alles musste klein klar gelegt werden Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Name ( des Vaters schon agegeben. Mutter erhielt bei der Hochzeit dann Doppelnamen. Gruß Johanna