Mitglied inaktiv
Hallo! Wer kann mir helfen? Ich gehe Sonntag mit meiner Großen am Kanal spazieren. Wieder am Auto angekommen öffnet sie ihre Hintertür, um auf ihren Sitz zu kommen. Ich stehe einen Meter weit entfernt. Plötzlich ein Windstoß und die Tür schlägt gegen ein anderes Auto. Kleine Macke - angeblich 500€ Schaden laut Kostenvoranschlag der Werkstatt meint der andere Halter. Jetzt die Frage: Wer haftet eigentlich 1. Meine PKW-Haftpflicht? 2. Privathaftpflicht fürs Kind? 3. Gar keiner - also ich persönlich? Wer kann es mir erklären? Viele Grüße Thorsten
Die "Große" ist übrigens 3 Jahre alt! Gruß Thorsten
versuch die PKW haftpflicht wenn du dadurch nicht höher eingestuft wirst, ansonsten die kinder haftpflicht. würde ich so machen!
Du wirst wohl auf jeden Fall die Versicherung Deines Autos in Anspruch nehmen müssen aber in der PKW-Haftpflichtversicherung erfolgt auf jeden Fall eine Höherstufung. Die Privathaftpflicht wird wohl nicht zahlen, da Du Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast und Dein Kind nicht deliktsfähig ist. Viele Grüße Susanne
Hallo Ich schreibe mal auf den Name meiner Frau. Also rein rechtlich gesehen besteht keine Verpflichtung für Dich auch nur einen Pfennig bzw. Cent zu zahlen. Dein Kind ist noch keine 7 Jahre alt, also nicht "deliktsfähig" ( BGB § 828 Abs.1 ), bei Schäden an Fahrzeugen evtl. Altersgrenze 10 Jahre ( BGB § 828 Abs.2 ). Im Klartext : Dein Kind ist für den Schaden nicht verantwortlich. Solltest Du Deiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sein müsstest Du haften ( BGB § 832 ), ist hier aber nicht der Fall, da Du ja wie beschrieben daneben standest, also must auch Du nicht für den Schaden aufkommen. Deshalb zahlt auch Deine Haftpflichtversicherung nicht. Also bist Du raus aus der Geschichte. Du kannst Dich zurücklegen, must nichts zahlen. Solltest Du für den Schaden aufkommen wollen, vieleicht weil Du den Besitzer kennst oder so, dann must Du Deiner Versicherung sagen, Du wärst nicht dabei gewesen und hättest Deine Aufsichtspflicht verletzt, so das Du hafbar gemacht werden kannst und Deine Haftpflicht zahlen muss. Bei weiteren Fragen frag. lg Tom
Hallo Ich schreibe mal auf den Name meiner Frau. Also rein rechtlich gesehen besteht keine Verpflichtung für Dich auch nur einen Pfennig bzw. Cent zu zahlen. Dein Kind ist noch keine 7 Jahre alt, also nicht "deliktsfähig" ( BGB § 828 Abs.1 ), bei Schäden an Fahrzeugen evtl. Altersgrenze 10 Jahre ( BGB § 828 Abs.2 ). Im Klartext : Dein Kind ist für den Schaden nicht verantwortlich. Solltest Du Deiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sein müsstest Du haften ( BGB § 832 ), ist hier aber nicht der Fall, da Du ja wie beschrieben daneben standest, also must auch Du nicht für den Schaden aufkommen. Deshalb zahlt auch Deine Haftpflichtversicherung nicht. Also bist Du raus aus der Geschichte. Du kannst Dich zurücklegen, must nichts zahlen. Solltest Du für den Schaden aufkommen wollen, vieleicht weil Du den Besitzer kennst oder so, dann must Du Deiner Versicherung sagen, Du wärst nicht dabei gewesen und hättest Deine Aufsichtspflicht verletzt, so das Du hafbar gemacht werden kannst und Deine Haftpflicht zahlen muss. Bei weiteren Fragen frag. lg Tom
Schließe mich meinen Vorredner an, denn wir hatten gerade die selbe Situation. Das Alter des Kindes wurde übrigens von 7 Jahren auf 10 Jahre hochgestuft, ich habe das Urteil hier zu liegen. Nur wenn man dir 100%ig die Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann dann mußt du zahlen. Also keine Angst der andere wird die Kosten selbst tragen müssen. LG Yvonne