Mitglied inaktiv
Wir haben uns jetzt ein Häuschen ausgekuckt. Das Problem an der ganzen Sache ist, es soll über eine Zwangsversteigerung laufen. Wir bekommen das Gutachten (Gutachter wurde vom Gericht beauftragt, man sagte uns schon, der hat jeden noch so kleinen Mängel aufgeschrieben)und wenn wir dann immer noch mit dem Preis zufrieden sind, können wir es auch sofort kaufen ohne das es zur Zwangsversteigerung (die aufgrund der Überlastung des Amtsgerichts noch bis zu 18 Mon. dauern könnte) kommt. Die jetzigen Besitzer wohnen ja nun noch drin. Meine Frage ist nun: Wenn wir das Haus kaufen sollten, wie macht man das dann mit den Noch-Eigentümern ? Räumungsklage oder wie läuft das dann ? Danke LG Ileana P.S. Die Nocheigentümer lassen keine Hausbesichtigung zu, ist das rechtens ?
Hallo, bin zwar kein Papa, aber antworte Dir mal...:-) Ich weiß zwar nicht wie das ist das Du die ehemaligen Besitzer rausbekommst, würde mich aber irgendwo beim Anwalt oder so genaustens erkundigen....nihct das du noch montae jahre ärger deswegen hast mit Rausklagen oder so... Und zum Thema, die lassen einen nicht ins Haus...ich hab auch schon von fällen gehört, wo die ehemaligen Besitzer vor Frust und Wut im Haus alles zerstört haben, leitungen gekaptt ectr. und die konnten nicht dagegen angehen, weil die das Haus ja ohne ansehen gekauft haben... Ich wäre bei soaws vorscihtig, wir sind auch am haus suchen....:-) Lg Nicole
Seid da bloß super vorsichtig und erkundigt Euch vorab beim Anwalt GANZ GENAU über Eure Rechte und Pflichten! Da die jetzigen Eigentümer Euch schon nicht zur Besichtigung ins Haus lassen, werden sie kaum friedlich und schnell das Haus räumen, wenn es erst verkauft ist. Versucht doch etwas anderes: Überlegt Euch, ob der Preis soweit in Ordnung ist, dass Ihr das Haus als Kapitalanlage kaufen könntet. Dann schlagt den jetzigen Eigentümern vor, dass man sich zusammen setzen und verhandeln könnte, zu welchen Bedingungen sie als Mieter weiter wohnen bleiben könnten (dazu gehört dann natürlich auch die Offenlegung, warum sie die Raten nicht mehr zahlen konnten und in welcher Höhe sie tatsächlich in der Lage sind, die Miete zu zahlen). Die zu zahlende Miete sollte dann etwas höher sein als die Rate, die Ihr monatlich abzahlen müßt, damit Ihr für Reparaturen und Instandhaltung einen Betrag zurücklegen könnt. Fragt ERST, welchen Betrag sie WIRKLICH zahlen können und überlget Euch im Stillen, wie hoch die Miete sein müßte, damit es sich für Euch rechnet. Falls Ihr Euch einigen könnt, sagt auch klipp und klar, dass sie mit einer Räumungsklage rechnen müssen, wenn sie die Miete dann doch nicht zahlen (können oder wollen), denn Ihr macht Ihnen einen Vorschlag zur Güte, aber Ihr seid nicht die Caritas. Außerdem müßtet Ihr darauf achten, dass Ihr evtl. für einen gewissen Zeitraum selbst in der Lage seid, die Raten auch ohne Mieteinkünfte zahlen zu können, falls die Leute ihre Miete doch nicht zahlen (können oder wollen). Diese Möglichkeit solltet Ihr ebenfalls vorher mit einem Anwalt durchsprechen, damit Ihr genau wißt, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen Ihr das Haus dann tatsächlich räumen lassen könntet. (Um die evtl. Gesamthöhe der Raten zu berechnen, die Ihr in der Zeit selber tragen müßtet) Vielleicht sind die Leute ja ganz verträglich, wenn man sie dort wohnen läßt. Immerhin haben Sie sich (wie Millionen andere Menschen auch) sicherlich mit diesem Haus einen Traum erfüllt und wollen den nicht so schnell aufgeben. Die Besprechung sollte dann natürlich auch auf jeden Fall mit einer Besichtigung des Hauses einhergehen, ist ja klar :-) So, das nur als Vorschlag. Alles Gute!
netter Tip...aber ich denke sie wollen ein Haus kaufen um selber einzuziehen....:-)
Jepp, wir wollen es kaufen, um selbst einzuziehen ... bisher hoffen wir noch, dass es friedlich verlaufen KÖNNTE ... sie haben den Gutachter auch ohne wenn und aber reingelassen ... es ist wohl so, dass sie vor dem amtlichen Termin nicht zig Interessen durchs Haus latschen lassen wollen.... sind schon am überlegen, ob wir uns selbst nicht mal mit denen in Verbindung setzen sollten. Es ging mir eigentlich darum, WENN es friedlich verläuft (die Hoffnung stirbt zuletzt "ggg") ...wegen der Frist die wir ihnen lassen müsste, wegen Ausszug (haben ja selbst auch 3 Monate Kündigungsfrist in unserer jetzigen Wohnung) ... meint ihr ne Frist von 2 Monaten wär angebracht ... wir müssen vorher ja noch renovieren. LG Ileana
Hallo, war mir schon klar, dass es um die Eigennutzung geht, war nur ein Alternativ-Vorschlag, falls sie nicht einziehen KÖNNEN, weil die jetzigen Eigentümer nicht ausziehen wollen. Bevor dann tatsächlich aus lauter Frust eine Innenzerstörung stattfindet oder monatelange Prozesse geführt werden, wäre es womöglich eine Alternative, die Leute zur Miete drin zu lassen und sich dann eben ein anderes Objekt zu suchen, um dort dann selber einzuziehen. Alles Gute und ich würde mich an Eurer Stelle auch mal direkt mit den Leuten in Verbindung setzen. Falls es wirklich nur daran lag, dass sie nicht so viele Leute durchlaufen lassen wollten, könnt Ihr Euch vielleicht auch über die Kündigungszeit friedlich einigen. Vielleicht haben sie ja schon eine neue Bleibe, dann reichen sicher 2 Monate, vielleicht haben sie noch keine, dann könnt Ihr vielleicht noch einen Monat verlängern. Viel Erfolg!
Es müßte im Interesse des Nocheigentümers sein wenn ihr das Haus ohne Zwangsversteigerung kauft, da bei der heutigen Lage die Häuser im Zwang weit unter Preis verkauft werden. Vielleicht solltet ihr wirklich versuchen mit diesen Menschen zu sprechen. Für sie ist es bestimmt auch nicht einfach und vielleicht findet man eine Basis sich zu einigen. Beim Zwangsverkauf muß er sofort raus notfalls in eine Notunterkunft. Ihr könnt dann das Haus räumen lassen,aber auf eure kosten. Doch so weit muß es ja vielleicht nicht kommen. Wünsche euch viel Erfolg
seid da ja vorsichtig, aus Frust könnte die jetzigen Besitzer wirklich alles zerstören und kaput machen, damit ihr dann eine UNKOSTE habt. Zwangsversteigerung kann sich auch sehr hinauszögern, und die wohnen noch in 2 Jahren drinn, oder weigern sich auszuziehn.. ich würde was anderes suchen.. silvia
ja, es ist rechtens, dass sie niemanden zur besichtigung reinlassen. sie hätten nichtmal den gutachter reinlassen müssen. ihr müsst ihnen mindestens 3 monate kündigungsfrist einräumen. das ist immer so, wenn man ein haus kauft. evtl. würde sogar eine räumungsklage anstehen. und, wie von vielen erwähnt, ist das risiko da, dass sie nicht friedlich gehen, sondern "nach uns die sintflut" als motto gelten lassen. das ist das risiko bei solchen hauskäufen. lg
Hallo, ihr könntet den Noch-Bewohnern ja eine Art Ablöse bieten, wenn sie das Haus fristgerecht und in ordentlichen Zustand verlassen. Billiger als langwierige Gerichtsverfahren bzw. Renovierung bei Sachbeschädigung ist das allemal. Viel Erfolg Sabine