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Mutterschutz in Zahnarztpraxen

Mutterschutz in Zahnarztpraxen

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Hallo allerseits, ich habe vor 3 Wochen erfahren, dass ich Vater werde. Ich bin wirklich sehr glücklich darüber. ICh habe nun folgende Frage: Meine Frau arbeitet in einer Zahnarztpraxis. Ich habe Ihre Cheffin eingeweiht und sie meinte zu mir, dass sie meine Frau so schnell wie möglich aus dem Praxisdienst heraushalten will (wegen Infektionsgefahr usw.). Sie soll ab den Zeitpunkt zu Hause beleiben. Nun meine Frage: Ab wann ist das denn zulässig? Gibt es da besondere Regelungen in Sachsen Anhalt? Eigentlich müsste es ja da vollen Lohnausgleich geben, oder? Es wäre schön, wenn sich jemand melden könnte, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Vielen Dank schon mal im Vorraus Euer René


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Hi Rene! (Hab leider kein anderes "e") Also, der Schutz von Schwangeren und Müttern wird im "Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)" geregelt. Dieses Gesetzt gilt für alle in Deutschland, es ist ein Bundesgesetz. Die Sache mit dem Infektionsrisiko kann ich nicht nachvollziehen - deine Frau kann sich doch schützen(z.b. Handschuhe und Mundschutz). Wenn Deine Frau früher zu Hause bleiben will, wird sie sich wohl krank schreiben lassen müssen, wenn sie einen Arzt findet, der das macht. Kann sie nicht an der Info arbeiten? Meine Meinung: Sie soll arbeiten, solange sie und das Kind gesund sind. Das lenkt ein bißchen ab. Gruß Thorsten


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Der stehende Beruf wird für Deine Frau recht schnell auf die "Beine" gehen. Meine könnte Dir ein grausiges Lied davon singen. :-)


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Hallo Renè, ich würde auch mal im Mutterschutzgesetz nachsehen. Wenn's mit Arbeiten nicht mehr geht, soll sich Deine Frau lieber ein Beschäftigungsverbot vom Arzt schrieben lassen, dann gibt's volles Gehalt, ansonsten ja nach 6 Wochen nur noch Krankengeld. Alles Gute Tanja


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Hallo allerseits, vielen Dank für Eure Antworten. @jamael: Es geht hier nicht um eine Entscheidung von uns selbst. Diese Aussage kam von der Cheffin von meiner Frau. Dass sie meine Frau nicht mehr am Zahnarztstuhl arbeiten lassen will, ist mir schon klar. Das würde ich an Ihrer Stelle auch nciht machen - vor allem wenn sie das personell verkraften kann (ist bei Ihr der Fall). Der einzige Ausgleich wäre, dass sie meine Frau beispielsweise an die Rezeption setzen könnte. Wenn aber dafür z.B. die Qualifikation (ist dafür nicht angelernt) nicht ausreichen würde und sie an dieser Stelle eh eine Überbesetzung hat, könnte sie laut Ihrer Aussage (glaube über Gesunheitsamt oder so) erwirken, dass meine Frau bei vollem Lohnausgleich zu Hause bleiben könne. Laut Ihrer Aussage gibt es dafür für Zahnärzte so eine Art Fond, in welchen die einzahlen. Soweit ich weiß hatte das die Cheffin schon einmal bei einer anderen Kollegin gemacht. Vielen Dank nochmal für Eure Hilfe! Viele Grüße René


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Hallo! Ich habe selbst beim Zahnarzt gearbeitet und laut Gesetz darf sie sobald sie es der chefin sagt also sobald sie schwanger ist nicht mehr am Patienten arbeiten!!!!! Sie bekommt dann vollen Lohn! Braucht sich nciht krankschreiben lassen.. Denn wenn das Gewerbeaufsichtsamt heraus bekommt ,daß sie arbeitet dann ist die chefin dran.Sie darf nur an der Anmeldung arbeiten, aber nicht mehr am Patienten. Klar vielleicht ist es blöd für sie aber die Zeit vergeht und Stress hat sie dann genug wenn das Kind da ist;-)Alos Alles Gute Euch! LgAnja PS: Sorry daß cih hier poste aber ich mußte darauf jetzt antworte.


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Hi Anja! Kannst Du mir erklären, warum sie nicht mehr am Patienten arbeiten darf. Hat das was mit dem Stehen zu tun, oder warum? Schon mal vielen Dank Thorsten


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Vielen Dank für Deine Antwort. Du hast mir damit sehr geholfen! Viele Grüße René


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der INfektionsgefahr:Muß ja nciht gleich immer Aids sien aber auch Hepatitis wird oft unterschätzt und bei Operationen oder auch nur beim Zahnstein entfernen kann doch manchmal "was ins Auge gehn" oder so... Schön daß ich helfen konnte und nicht gleich hier unbeliebt war weil ich hier geschrieben habe! Anja


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nu hab ich aber auch mal ne dumme frage dazu, vielleicht weiss das ja auch einer: wenn man wegen des infektionsrisikos nicht mehr am patienten arbeiten darf, wieso durfte/ musste ich dann in beiden schwangerschaften im krankenhaus bzw. altenheim voll arbeiten? ist vom muttrschutzgesetz her auch oki, aber infektionsrisiko hat man da doch meiner meinung nach sogar noch eher als beim zahnarzt?! vielleicht weiss ja einer von euch was einleuchtendes dazu ;) lg motti


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Hallo motti! Wie lange ist die Schwangerschaft her? Dieses Gesetz gibt es nämlich ncohnicht so lange deshalb..Du hast ja recht , ist ja das gleiche eigentlich..aber es gibt das eben erst seit wenigen Jahren.. LG Anja


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Ich bin jA AUF DIESE Sache auch nur durch die Cheffin meiner Frau gestoßen. In der PRaxis war schon einmal vor 2 Jahren eine Schwangerschaft und da hat sies genauso gemacht. Morgen geht meine Frau nach 2 Wochen Krankheit das erste mal wieder arbeiten. Da wird sich sicherlich vieles entscheiden. Ich halte Euch auf dem laufenden. Gruß René


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Du hast sehr geholfen. Warum denn unbeliebt? Gruß René


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also mein grosser wird nächsten monat 2, bei ihm hab ich in der ss im krankenhaus gearbeitet und der kleine ist grad 10 wochen alt, da müsste das gesetz schon ganz frisch sein;) lg motti


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Hallo! Motti: Ich kann nur davon reden wie es bei mir der Fall war im Krankenhaus weiß ich nicht wie es abläuft. Ich habe damals mit dem Gwerbeaufsichtsamt geredet die mir bestätigt haben daß ich nicht mehr arbeiten darf. Rene: erzähle doch bitte wie es dann gelaufen ist bei deiner Frau!! Wünsche euch dann weiterhin alles Gute!! Und noch was: Ich dachte ich wäre hier unbeliebt weil das Forum eben nur für Väter gedacht ist.... Aber schön daß ich helfen konnte:-)LG Anja


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Hallo Anja, ich schreibe Euch dann wie es war. Ich werde mich aber unabhängig davon trozdem mal beim Gewerbeaufsichtsamt erkundigen. Ich denke mal dass ich innerhalb der nächsten Tage Infos bekommen sollte. Meine Frau will ja auch heute nochmal mit ihrer Cheffin reden. Viele liebe Grüße René


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Hallo,ja ich weiß ist ein Papa-Forum aaaaber ich bin selber Zahnarzthelferin und ich kann Dir sagen, warum Deine Frau aufhören sollte zu arbeiten.1. Mach Dir keine Sorgen, denn Deine Frau bekommt ihr Gehalt weiter,wendet Euch an die AOK auch wenn Ihr dort nicht versichert seid.2. Es ist nicht nur die Ansteckungsgefahr die so ein Beruf mit sich bringt, es sind auch die Materialien die in einer Zahnarztpraxis verarbeitet werden, Z.B. Amalgam (auch wenn es nicht mehr verarbeitet werden sollte, es kommen immer noch Patienten mit AG Füllungen die mal gewechselt werden müssen).Röntgenstrahlen sind ganz schlecht.Ach ich habe mal gelesen, daß 75 Prozent der Zahnarzthelferinnen Fehlgeburten haben.Selbst an der Anmeldung ist man nicht sicher, plötzlich wird da ein gebrauchter Handschuh vergessen, oder mal eben abgelegt?! Laß Deine werdende Mama mal schön Zuhause. Liebe Grüße Anke


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Nun würde mich aber wirklich intressieren wer kann mir sagen warum ich als Krankenschwester auf einer Chirurgischen weiter arbeiten muss?? Dort ist doch noch öfter der Kontakt mit Gefahrstoffen gegeben!! Blut, Frische Wunden ect.???


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Hallo Meine Frau ist auch Zahnarzthelferin bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte und da gibt es ein generelles Beschäftigungsverbot laut MuSchgestez §4. Es gibt auch ein Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1993 (BVerG 5 C 42.89 vom 27.05.1993). Es wurde einer schwangeren (angestellten) Zahnärztin ein Beschäftigungsverbot auferlegt, bei denen eine Infektionsgefahr nicht restlos ausgeschlossen werden kann. Dies gilt analog für Zahnarzthelferinnen / ZFA's. Das schließt eine Behandlung / Assistenz am Stuhl und auch ein anschließendes Reinigen bzw. Vorbereiten des Zimmers aus. Ich habe mich ebenfalls bei unserer Landeszahnärztekammer erkundigt, und die haben mir das bestätigt. Wenn der Zahnarzt keine andere Beschäftigung anzubieten hat, so ist die Helferin freizustellen bei vollem Lohnausgleich. Der Zahnarzt kann sich dann an die AOK wenden, die die Kosten übernehmen, bzw. erstatten. Es gilt aber auch, wenn in der Praxis weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind, besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, von der Krankankasse der betreffenden Arbeitnehmerin eine Ausgleichszahlung bis zu 100% des Bruttoentgeltes über das Umlageverfahren (U2) zum Lohnfortzahlungsgesetz zu erhalten. Ich hoffe das ich ein wenig helfen konnte. Viele liebe Grüße Andreas


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Hallo Andreas, vielen Dank für Deinen Beitrag. Du hast mir sehr geholfen. Ich habe heute der Cheffin meiner Frau noch einmal schriftlich mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft vorliegt. Sie wollte eine ärztliche Bescheinigung, welche ich auch gleich mit besorgt habe. Zur Zeit arbeitet meine Frau noch am Stuhl mit Handschuhen und Mundschutz. Ich schaue mir die Sache noch diese Woche an, wenn Sie bis Freitag nicht an den Tresen oder so versetzt wurde, werde ich mit der Zahnärztin einen persönlichen Termin machen. Also, vielen Dank nochmal für Deine Hilfe. Viele liebe Grüße René