Mitglied inaktiv
Hallo liebe Papas, ich habe mal eine Frage, zu der ich im www nichts gefunden habe. Vielleicht kennt sich der eine oder andere hier aus. In der Nachttischschublade meines Lebensgefährten habe ich heute ein Messer der U.S.Marines entdeckt. Buckmaster 184 U.S.PAT 4622707 Könnt Ihr mir sagen, ob es in Deutschland zulässig ist, so ein Ding zu besitzen? Danke und viele Grüsse Lisaelea
HAllo, hat es eine feststehende Klinge. Also son Teil wo man erst nen Knopf drücken muss um die Klinge wieder einzuklappen oder ist das n ganz normales Taschenmesser? Gruß René
Das ist feststehend: http://cgi.ebay.ch/BUCK-184-BUCKMASTER-SURVIVAL-KNIFE-US-Marines_W0QQitemZ140173536887QQihZ004QQcategoryZ40431QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
was soll daran verboten sein? abgesehen von der Aufmachung unterscheidet es sich nciht wesentlich von einem Küchenmesser.
...ist glaub ich kein Problem Informationen findest du hinter folgendem Link: http://www.aermeldolch.com/auswahl.html Gruß René
Danke schön :-)