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mein partner weiß nicht weiter/ Betreff Kindesunterhalt

Thema: mein partner weiß nicht weiter/ Betreff Kindesunterhalt

Hallo, da ich nicht weiß wo ich sonst mal nachfragen könnte tu ich es jetzt einfach mal hier. Kurz zur Geschichte: Mein Partner und ich sind im Juni 3 jahre zusammen. Demnächst bekommen wir unser erstes gemeinsames Kind. Aus erster Ehe hat er bereits 2 Kinder ( 6 und 8 Jahre alt ) für die er regelmäßig Unterhalt zahlt. Nach Abzug bleiben ihm noch die 890 Euro Selbstbehalt. Nun wollte die Ex Frau ( leider ist das Verhältniss zwischen den beiden nicht gut ) mehr unterhalt, da ein Kind in die höhere Altersstufe gekommen ist. Seit letztem Jahr August sind ihm von seinem Arbeitgeber diverse Zuschläge gestrichen worden, sodass er gut 150 Euro weniger Gehalt bekommt als sonst. Das alles teilte er auch seinem Rechtsanwalt mit, damit es zu einer Neuberechnung des Kindesunterhaltes kommt. Er zahlte dann ab September noch den Betrag der über seinem Selbstbehalt lag. Jetzt hat seine Ex Frau die Pfändung seines Gehaltes beantragt und auch durchbekommen, da er seitens eines Gerichtsurteiles zur Zahlung von xxx Euro verpflichtet ist. Die Nachzahlung beläuft sich nunmehr auf ca 800 Euro die ab jetzt von seinem Lohn gepfändet werden. Plus zusätzlich der monatlich ausstehende Unterhalt. Als selbstbehalt darf er jetzt noch 750 Euro für sich behalten. Bisher können wir noch mit meinem Gehalt rechnen, aber ab April fällt das auch weg, da ich dann für mind. 1 Jahr Erziehungsurlaub gehe und lediglich Anspruch auf KG und Erziehungsgeld habe. Das mich niemand falsch versteht, es ist klar das mein Partner für seine beiden Kinder zahlen muss und auch will, aber darf es soweit gehen das wir als Familie ruiniert werden? Vielleicht kann und jemand noch Tipps geben was man ausser KG und EG zusätzlich an Beihilfen beantragen kann? Wieviel Geld steht einer Familie mit einem Kind eigentlich zu? Man hört leider immer wieder sehr unterschiedliche Dinge darüber. Vielen Dank fürs zuhören. Vielleicht hat auch jemand hier ähnliche Probleme und man kann sich mal austauschen. LG Kathrin

Mitglied inaktiv - 31.01.2006, 13:58


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da ich kurz vor meiner Schwangerschaft arbeitslos wurde und nun keinerlei Einkünfte mehr habe. Von daher kann ich dir folgendes auf jeden Fall sagen: Sobald du keine Einkünfte mehr hast, und dein Partner dazu verpflichtet ist dich zu ernähren (weiss nicht, ob ihr vrheiratet seid, dann auf jeden Fall) bzw. wenn noch ein Kind dazu kommt, wirkt sich das sofort auf die Unterhaltshöhe gegenüber der "Ex-Familie" aus. Ansonsten ist es mehr als Kompliziert, und ein guter und engagierter Anwalt ist da wirklich Gold wert. Es geht nunmal alles übers Jugendamt und die stehen in erster Linie mal der Kindsmutter bei. Von daher würde ich mal den Anwalt um einen Termin bitten. Weiss nicht, wie gut euer Anwalt ist - ansonsten könnte ich euch unsere Anwältin empfehlen. Sie ist wirklich engagiert und kennt sich super mit dem Thema aus, soweit ich das beurteilen kann. LG

Mitglied inaktiv - 31.01.2006, 14:38


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Hallo Kathrin Schau mal bei Rechtsanwältin N. Bader nach. Gib als Suchwort Unterhalt ein. Da sind solche Fragen auch gestellt. Ich selbst hab auch solch ähnliche Frage gestellt. Diesbezüglich war ich beim Anwalt.Wenn Du mehr wissen möchtest : sinapo2002@yahoo.de LG Simone

Mitglied inaktiv - 31.01.2006, 14:40


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bisher wissen wir nur das nach der Geburt unseres Kindes der unterhalt durch drei Kinder geteilt wird ( ggf. auch durch 4, weil er mir gegenüber auch unterhaltverpflichtet wäre ) Verheiratet sind wir nicht und leider kann ich nicht beurteilen ob sein anwalt "gut" ist. Er soll ja unterhalt zahlen, aber bitte so das wir auch noch überleben können. Werde auf alle Fälle nochmal recharchieren beim Rechtsforum , nur leider sind die Fälle meist zu komplex und können daher nicht wirklich beantwortet werden. Vielen Dank aber schonmal für die antworten.

Mitglied inaktiv - 31.01.2006, 15:26


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Hallo ! Ich denke bei den Unterhaltszahlungen könnt Ihr im Moment nichts machen ! Besteht ein Titel ? Wenn ja muß der weiter so bezahlt werden wie bisher solange der noch nicht geändert ist- deshalb wahrscheinlich auch die aufgelaufenen Unterhaltsschulden ! Wenn Euer gemeinsamens Kind dann da ist ist Dein LG auch dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Da er jetzt schon am Selbstbahalt ist wird für Dich wohl nichts übrig bleiben denn die 3 Kinder werden vorrangig behandelt und nur wenn dann noch etwas übrigbleibt bekommst Du etwas ! Der Unterhalt wird dann aber nicht einfach durch 3 geteilt sondern die älteren Kinder bekommen etwas mehr als Euer Kind wegen der höheren Altersstufe ! Ich denke das wird dann eine Mangelfallberechnung werden Du mußt dann quasi sehen wie Du zu Geld kommst - evtl Sozi ! Lg safrarja

Mitglied inaktiv - 01.02.2006, 09:02


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So sehe die Rechnung dann aus : Einkommen-5%= x-890= y Kid 8 Jahre = 334 Kid 6 Jahre = 334 Kid 0 Jahre= 276 Gesammtbedarf = 944 334 mal y : Gesammtbedarf = Unterhalt Kid 8 334 mal y: Geammtbedarf = Unterhalt Kid 6 276 mal y : Gesammtbedarf = Unterhalt Kid 0

Mitglied inaktiv - 01.02.2006, 09:10


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hi, als unverheiratete Mutter bist du nachrangig, d.h. zuerst alle vorrangigen Unterhalte - vor allem die der minderjährigen Kinder - dann die ExEhefrau dann du. Auch eine Zweit-Ehefrau ist nachrangig, da sie ja die bestehenden Verhältnisse kennt.

Mitglied inaktiv - 03.02.2006, 09:53


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was ist das denn für eine Betreffzeile... blöder böser Browser :o(

Mitglied inaktiv - 03.02.2006, 09:54


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Ja das kenn ich auch---zumindest so ähnlich!! Mein Partner hat eine Tochter (9) aus voriger Beziehung...aber sie waren nicht verheiratet!!! Sie wollte auch mehr Unterhalt haben für die Kleine und wir haben es neu berechnen lassen!! Da wir in einer Eheähnlichen Gemeinschaft leben und seid 13 Monaten einen Sohn haben ist er laut Berechnung für mich (da ich nicht abreiten gehen kann) und den Kleinen Unterhaltspflichtig und das Wurde angerechnet!!! Er zahlt jetzt für seine Tochter weniger als vorher und nicht mehr!!! Denn er hat ja jetzt noch ein Kind UND eine Partnerin die deswegen Nicht arbeiten gehen kann!! Seine Exfrau, bei der müßte doch angerechnet werden können , dass sie (aufgrund des Alters der Kinder) wenigstens Stundenweise wieder arbeiten gehen könnte!! Er ist IHR NICHT Lebenslang Unterhalt verpflichtet!!! Den Kindern schon!! Aber wie gesagt, laßt euch mal beraten ...wenn euer Kleiner Schatz da ist muß er auch für ihn zahlen und für dich auch!! Alles Gute Melli

Mitglied inaktiv - 01.02.2006, 10:04


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Hallo ! Soweit ich es verstanden habe geht es hier nur um Kindesunterhalt und dafür ist es egal ob die Mutter wieder arbeitet oder nicht ! Natürlich steht la_luna auch Unterhalt für sich selbst zu .. allerdings wenn er jetzt schon an seinem Selbstbehalt ist bleibt für sie nichts mehr übrig da erst die Kinder dran sind ! lG safrarja

Mitglied inaktiv - 01.02.2006, 10:51


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Hallo, danke für eure Antworten. Wir waren heute bei RA und haben uns nochmal beraten lassen. Also die Pfändung wird gestoppt. Und sobald unser Sohn auf der Welt ist ist mein Partner ihm und mir ebenfalls unterhaltspflichtig. Das wird dann alles neu berechnet. Und somit erhalten seine beiden Kinder aus erster Ehe weniger Unterhalt. Hinter der Lohnpfändung steht wohl auch eher das Jugendamt als seine Exfrau, so zumindest die Aussage des Anwaltes. Naja, ich denke wir werden noch viel erleben, aber so ist das nun mal. Also nochmal vielen Dank und LG Kathrin

Mitglied inaktiv - 01.02.2006, 13:19


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Hallo Kathrin, ich bin in derselben Situation wie Du, mein Partner hat auch aus erster Ehe zwei Kinder (6 und 8) und seit Ende November haben wir einen gemeinsamen Sohn :-))). Wenn Du mal Lust hast, Dich auszutauschen, kannst Du Dich auch gerne per Mail melden (ist hinterlegt). Liebe Grüße und alles Gute für die weitere SS, Marie

Mitglied inaktiv - 01.02.2006, 22:11


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hi, dein Unterhaltsanspruch ist nachrangig. Da werden sich nur die drei Kinder das Geld teilen.... was ich vollkommen in Ordnung finde. Minderjährige Kinder sind vorrangig zu behandeln.

Mitglied inaktiv - 03.02.2006, 09:58


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hi, Unterhalt kann man nicht willkürlich kürzen, das muss alles entweder durch eine Neutitulierung bei Jugendamt (wenn man sich einig ist) oder via Gericht passieren. Alle Kinder sind gleichrangig. d.h. sobald das dritte Kind da ist müssen sich die Kinder den Betrag, der über 890€ Selbstbehalt liegt, teilen. Auch wenn jetzt eines der vorhandenen Kinder in eine höhere Altersstufe kommt, und der Vater schon nur sien Selbstbehalt hat, muss er nicht unter den SB rutschen. Hätte er also bei Gericht eine Neuberechnung veranlasst, anstatt die Zahlung einzustellen, wäre das Geld nur anders auf die Kinder verteilt worden. Durch die Lohnpfändung gilt natürlich der niedrigere SB als nichtpfändbares Einkommen. Also immer alles abändern lassen und nicht einfach die Zahlungen einstellen. Nach Geburt des dritten Kindes sofort eine Abänderung der Unterhalktstitel veranlassen.

Mitglied inaktiv - 03.02.2006, 09:48