Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Stolzen Werdende Väter *gg*! Seit ein Tagen spuckt mir was durch den Kopf. Frage an Euch. Wie ist es wenn ein geschiedener Mann zum zweitenmal Heiratet, Lohnsteuerklasse wechselt, kann die Ex-Frau dann erneute Ne Aufrechnung verlangen, da der Mann ja denn etwas mehr Lohn hat, nach neuer Lohnsteuerklasse. Mein Mann ist geschieden und hat drei Kinder, leben in Dänemark. Er zahlt sein Gesetztlichen Unterhalt und steht auch zu sein ersten Kindern. Wenn wir sie mal sehen würden. Wir haben und nun in den letzten Jahren was neues zusammen aufgebaut und erwarten ja nun unseren ersehnten Nachwuchs. Vielleicht hat jemand da seine Erfahrung und kann mir was erzählen. Lieben gruß Katja
hi dasty, im allgemeinen kann sie das eigentlich immer. die einkünfte sollten sich aber um mind. 10% erhöht haben. lg ruufus
Hi, hier muss man zwischen ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt unterscheiden. Beim Kindesunterhalt hat quasi jede enkommenserhöhung eine Anpassung zur Folge. Spätesten bei der turnusmässigen Neufestlegung (alle 2 jahre, bzw 2 Jahre nach der letzten Berechnung) oder früher, wenn die Leistungsfähigkeit (Nettoeinkommen) um mind. 10% verändert ist. Da ihr aber ein weiteres Kind bekommt sieht es so aus, dass dann alle Kinder und evtl. die ExEhefrau als gleichrangige Unterhaltsberechtigte gezählt werden und in der Düsseldorfer Tabelle dann evtl. der Unterhalt eine Stufe niedriger zu bestimmen ist. Beim Ehegattenunterhalt sieht es recht unterschiedlich aus, da kommt die Anrechnung einer Einkommenserhöhung wegen Neuheirat auf das jeweilige Oberlandesgericht an. Aber es hat nun schon Entscheidungen von hohen Gerichten gegeben, dass der Steuervorteil aus einer neuen Ehe allein der neuen familie zugute kommen soll. d.h. für den Unterhalt der Exehefrau/Erstfrau spielt es keine Rolle, jedoch weiterhin für alle Kindesunterhalte. Gruss
Hallo! Danke erstmal an Euch. Unterhalt für die Ex zahlt mein Mann zum Glück nicht. Der Kindesunterhalt wurde weniger berechnet, da er die damaligen Schulden übernommen hatte. Wieviel sich das Einkommen erhöht, wissen wir nicht, aber Die Hochzeit ist ja in Zwei Tagen *g*. Anfragen wegen Lohnänderung, kam damals auch schon aber das ist schon fünf Jahre her. Ich warte nunmal ab, wieviel Monate die Ex braucht um zu wissen, das mein Mann neu geheiratet hat und Nachwuchs erwartet. Lieben Gruß Katja
Hi Dasty, also deine Schlusssätze finde ich nicht besonders schön. Hat der Vater denn überhaupt keinen Bezug zu seinen grossen Kindern? Immerhin geht es NUR um den Kindesunterhalt und das sollte doch wohl Ehrensache sein, dass dieser in angemessener Höhe entrichtet wird. Ansonsten trotzdem alles Gute für die Zukunft
hallo rainer, schön daß du das auch so siehst, aber leider gibt´s immer noch viel zu viele unseres geschlechtes die da ganz anders denken, denen ist jeder € zu viel, sogar für dir eigenen kinder -schon schlimm. gruß ruufus
Hallo! Also, der Unterhalt für Die Großen, wurde so gerechnet, wieviel Mein Mann damals verdinte und die Gemeinsamen Schulden, die er übernommen hatte wurde mit berücktsichtig.Über 20,000 damals DM waren kein Pappenstiel. Den Bezug zu sein Kinder hätte er gerne gehabt, wenn die Ex es nicht immer verhindert hätte. Mein Mann hat zwar Besuchs und Umgangsrecht, aber 14 tägig nach Dänemark zu fahren, kostet ein haufen Geld. Er hat es versucht, ich hab ihn auch Unterstüzt, aber das Ende ist, das Die Kinder Entfremdet sind und nicht wirklich was von Vater wollen zum Leidwesen meines Mannes. Er steht aber zu sein Kindern. Wir hoffen das eines Tages die Kinder alt genug sind um ihren Willen durch setzten zu können, das die Kinder ihren Vater doch sehen wollen. Zum Schluss hat mein Mann sich auf sein eigenes Leben konzentriert, bevor alles ganz und gar den Bach runter ging. Auch wenn es jetzt hart sich anhört, aber gegen seine Ex kam er nicht an. Gruß Katja
Hallo! Sorry, das es jetzt von Meiner Seite Falsch formuliert wurde und es nun so aussieht, als ob Mein Mann nicht für die Kinder Zahlen will oder mehr zahlen will. Er steht wirklich dazu das er schon Drei Kinder hat und Zahlt auch gerne dafür. Gruß Katja
Hi Dasty, wenn der betreuende Elternteil massiv gegen den getrenntlebenden ET angeht, hat dieser leider kaum eine Chance.... Mich schocken solche Berichte immer wieder weil ich selber einmal damit gerechnet hatte, dass es massive Probleme geben würde... und zum Glück entwickelten sich die Dinge dann völlig anders, als befürchtet. Leider werden die Kinder alles aus einer anderen Pespektive erleben und ihre Beruteilung der Sache wird anders ausfallen, als die Eltern das denken. Die einzelnen Vorfälle mal ausser acht gelassen werden die Kinder es ihrem vater anlasten, dass er nicht präsent ist und die Mutter ihnen erzählt, dass es wegen des Geldes immer wieder Stress gibt. Das wird seine Wirkung haben, ohne Zweifel. Naja, das ist etwas, das die Eltern miteinander ausmachen müssen... das gelingt eben leider nicht immer. Für die Zukunft müsst ihr durchrechnen, wie es weitergehen soll/kann. Ich wäre nur vorsichtig, denn u.U. können sich auch rückwirkende Änderungen ergeben, also zB grössere Einkommenszuwächse zu verschweigen wenn man einen geringeren Unterhalt zahlt kann von den Gerichten als Veerstoss gegen Treu&Glauben gewertet werden und Nachzahlungen begründen. cu