Mitglied inaktiv
Seit September red ich davon, dass sobald mein Kleiner auf der Welt ist, ich 1-2 Wochen Urlaub nehmen will. Termin ist der 09.05. Ich kann ja jetzt noch kein Urlaub einreichen. Was macht mein Arbeitskollege, der mich hier in der Aussenstelle vertreten soll? Nimmt natürlich ab den 17.05. eine Woche Urlaub. Er hat doch selber 2 Kinder und er muss wissen, dass man 2 Wochen vorher und nachher mit rechnen kann!
Grüßle
Aus Egoismus, er ist momentan für 4 Wochen in Kur, konnte deswegen seinen Osterurlaub nicht nehmen. Jetzt wollte er wahrscheinlich seine 4Tage Urlaub für eine Woche am Pfingsten nehmen. Das Problem bei ihm ist, wir müssen auf ihn Rücksicht nehmen. Aber wenn meine Kollegin oder ich Rücksicht brauchen, kommt so was dabei raus!
auf Kur, das ist soooo anstrengend, daß er sich den Urlaub ja wohl verdient hat! Und so ein Kind bekommen ja so viele, ist ja nicht weiter wild. Außerdem bekommst ja nicht DU das Kind, sondern Deine Frau, und die hat ja wohl frei. Weiß garnicht, was Du willst???? *Ironieoff*
red doch mit ihm von Mann zu Mann. Ihr werdet euch doch hoffentlich einigen können. Am Tag der Entbindung hast Du sowieso frei und dann mach die Woche, wenn deine Frau wieder nach Hause kommt, auch noch frei. Eine Woche reicht zum Eingewöhnen und später brauchst Du auch noch Urlaub. Grüßle
Reden hat mit ihm leider keinen Zweck, weil dann wird er einem wieder volljammern, dass da ja Urlaubszeit ist, und er ja schon auf den Osternurlaub verzichtet hat.
Hallo mische mich mal frech ein. Aber wg. Schwoba-Papas Kommentar, am Tag der Geburt, haste ja eh frei... ist das bei Euch so vom Vertrag her? Das Ihr generell am Tag der Geb. frei bekommt? Mein Mann arbeitet im Altenheim, ist öffentlicher Dienst, aber kirchlich...und bekommt leider nicht automatisch frei. und er ist jetzt momentan in Kur wg. Rheuma (übrigens doch sehr anstrengend!! *ernstgemeint*) und unser 2tes kommt Anfang Juli. Den Urlaub zu der Zeit kann er sich bislang wohl auch in die Haare schmieren. *traurigguck* Frage jetzt einfach mal, weil wir schon zum Geburtszeitpunkt ein Netz aufbauen müssen, wg. Kinderbetreuung usw. LG Diana
Habe es schon abgeklärt. Ich arbeite in der Schweiz und mir steht ein Tag zu.
ot.
gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Sonderurlaubstag ? Ich meine, er dürfte ja sonst nicht bei der Geburt dabeisein, außer sie findet nachts statt. Wäre ja die Härte, auch im öffentlichen Dienst ! Grüßle
Gibt es leider nicht - hängt vom individuellen Arbeitsvertrag ab:-( Und auch im öffentlichen Dienst gibt es das nur für verheiratete Väter:-(
zumindest im Vertrag meines Mann ist das nicht vorgesehen. Ich glaub das einzige was noch geblieben ist, ist der eine freie Tag, wenn das eigenen Kind verstierbt oder die Eltern. Finde das echt übel. Der Chefin ist das auch völlig egal. ich glaub, wenn bei mir die Wehen losgehen, lassen sie ihn noch nicht mal von der Arbeit weg. ja ja, kirchliche Einrichtungen sind die Schlimmsten...*seufz* LG Diana