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KM war beim begleiteten Umgang dabei ...! ???

KM war beim begleiteten Umgang dabei ...! ???

Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen, nach dem letzten Termin des begleiteten Umgangs, bei dem die KM die ganze Zeit anwesend war (s. hierzu noch meine untenstehende Frage), habe ich ihr SMSs geschrieben, in denen ich dies thematisiert habe und von ihr einige Dinge (Schlaf- und Essenszeiten, Allergien, Kleidergröße ...) wissen wollte. Bei dem letzten Treffen war ich so sehr auf meinen Sohn fixiert und mich supergefreut, dass ich ihn nach 2,5 Monaten wieder sehen durfte, dass ich dem SB vom JA und der KM nicht gesagt habe, dass die KM aufn Flur warten soll ... Daraufhin habe ich folgenden Schriftsatz vom RA der KM erhalten: "Frau ... legt uns verschiedene SMS Nachrichten vom ... vor. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Frau ... keinerlei Kontakt mit Ihnen aufnehmen möchte. Wir fordern Sie daher auf, künftig jede direkte wie indirekte Kontaktaufnahme ber elektronische oder andere Medien zu unterlassen. Falls dies nicht respektiert werden sollte. müsste gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden." Ich meine, ich muss ihr keine SMS schreiben. Auf andere elektronische Art und Weise, außer telefonisch, kann ich sie eh nicht kontaktieren. In habe mich in den SMSs nicht im Ton vergriffen ...(ich habe ALLE SMSs seit der Trennung gespeichert, so auch diese), sondern ganz mich sachlich nach Informationen gefragt. Ich kann die Frau immer weniger verstehen! Ich hoffe, dass das Schreiben sich auch nicht auf evtl. Notfälle bezieht!? Denn, wie soll ich sie z. B. verständigen, wenn es dem Sohnemann mal nicht gut gehen sollte ...? Per Rauchzeichen? *kopfschüttel* Das Schreiben bedeutet ja auch nicht, dass ich sie nicht persönlich oder schriftlich auf dem postalischen Wege kontaktieren darf, um an Informationen bzgl. unseres Sohnes heranzukommen, die ich erhalten muss - i. R. d. Umgangsregelung?! Ich muss ja auf irgendeinem Wege mit ihr kommunizieren!? Dann bedeutet das, dann will sie das so, dass ich ihr über ihren RA mitteile, dass sie mir einige Informationen bzgl. unseres Sohnes mitteilen soll und ich sie bitte, dass sie bei den zukünftigen begleiteten Umgangs-Treffen nicht mehr anwesend ist? Wie soll ich bloß auf solch ein Schreiben reagieren? Schöne Grüße PS: Begleiteter Umgang bedeutet doch, dass z. B. nur einer vom JA anwesend ist + KV + Kind und nicht noch die KM? Ich möchte natürlich nicht, dass die KM bei den weiteren Treffen i. R. d. begleiteten Umgangs anwesend ist. Gibts hierzu ne Gesetzesgrundlage, die ich anführen kann, gegen welche sich weder das JA noch die KM wehren kann?


Mitglied inaktiv

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du hast doch einen anwalt, oder? kläre die vorgehensweise mit ihm, er ist der fachmann für sowas. zu allem weiteren lässt sich nichts sagen, diese ganze lange geschichte ist so verworren und die wahrheit wird irgendwo zwischen deiner und ihrer version liegen.


Mitglied inaktiv

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hallo wieso mußt du bei begleitetem umgang wissen, welche schlafenszeiten etc das kind hat? ich meine, es schläft doch eh nicht bei dir?? natürlich verstehe ich dich als vater, dass du einblick in den alltag deines kindes haben willst. aber ist das wichtig die kleidergröße per sms zu erfragen? sorry, aber man kann sich auch unnötig stress machen. wie alt ist dein kind? mein zwerg ist ein jahr alt und lt JA würde ich zu beginn des begleiteten umganges dabei sein, damit der zwerg eine bezugsperson hat. aber wende dich ans JA und an deinen RA