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Kindergeld

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hallo ich habe mal eine frage. mein freund und ich bekommen demnächst unser 1 gemeinsames kind. wir leben nicht zusammen. wie ist das nun ist dem kindergeld?ich bekomme 156 € und bekommt mein freund auch etwas weil mir jemand gesagt hat das es geteilt wird? welche rechte und pflichten hat sonst noch? gruß sandra und richard


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Das Kindergeld wird lt. dem Beiblatt nur einer Person ausgezahlt. Du bekommst das Formular sogar online vom Arbeitsamt, teilweise auch über die Webseite Deiner Stadt. Natürlich auch in Papierform direkt bei den Ämtern.


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Hi, der betreuende Elternteil - also der elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist - bekommt das Kindergeld in Höhe von 154Euro (nicht 156Euro) ausgezahlt. Der getrenntlebende Elternteil hat einen Anspruch auf 50% des Kindergeldes und/oder des steuerlichen Kinderfreibetrages. Da das volle Kindergeld an dich ausgezahlt wird, kann der unterhaltspflichtige Vater das halbe Kindergeld von 77Euro von seinem Unterhaltsbetrag abziehen. Der Kindesunterhalt richtes sich nach den einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen, dem Alter des/der kinder und wieviele Unterhaltsverpflichtungen vorhanden sind. Das kann man in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen. Kann der Unterhaltspflichtige nicht wenigstens einen vorgegebenen Betrag zahleb, dann reduziert sich sein Anspruch am Kindergeld... Zahlt er weniger als 75% des Kindesunterhaltes (zB beim Mangelfall) dann kannst du den ganzen Steuerfreibetrag auf dich übertragen lassen. Der Unterhaltspflichtige kann den halben Steuerfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintrgaen lassen, ansonsten verrechnet das Finanzamt das nachträglich. Zur Eintragung auf der Lohnsteuerkarte muss der Vater eine aktuelle Geburtsurkunde haben, in der er als Vater eingetragen ist und muss sich an das Einwohneramt des Wohnortes des Kindes wenden und eine "Steuerliche Lebendbescheinigung" kostenlos beantragen (für 3 Jahre gültig). Er muss auch eigene Angaben machen, also Geburtsdatum, Wohnort etc. Mit dieser steuerlichen Lebendbescheinigung und seiner Lohnsteuerkarte geht er dann zu seiner Gemeinde und lässt den halben Freibetrag eintragen. cu


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@Rainer Hallo Rainer,du hast leider nicht ganz Recht. Ich habe gerade mit dem JA telefoniert. Was der Unterhalt betr. ist es nicht so einfach wie es in der Vergangenheit war-es wurde alles neu geregelt. Mir z.B. stehen nur 49€ zu und nicht 77€ das die Hälfte vom Kindergeld entspräche .Im schlimmsten Fall kann sogar nur 7€ vom KG angerechnet werden deshalb empfehle ich jeden sich kostenlos beim Jugendamt zu informieren. Früher schaute man sich die Düsseldorfer Tabelle an, schaute auf seinen Verdienst und dann auf das Alter des Kindes. Als nächstes ging man 2 Lohngruppen nach oben und zog von dem angegebenen Betrag die hälfte vom Kindergeld (77€) ab. Die ist aber nicht mehr so, da alles geändert worden ist. Deshalb am besten für umsonst eine Auskunft vom JA holen oder einen Anwalt fragen


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Hi Paul, ich hatte darauf hingewiesen, es aber nicht genauer beschrieben: " Kann der Unterhaltspflichtige nicht wenigstens einen vorgegebenen Betrag zahleb, dann reduziert sich sein Anspruch am Kindergeld..." Seit dem 1.01.2001 gibt es eine verwschärfte Regelung für den Kindesunterhalt udn dem Kindergeld. Wird nicht wenigstens 135% vom Regelbetrag an Unterhalt gezahlt, veringert sich der Anspruch auf den Anteil am Kindergeld, damit für das Kind wenigstens das Existenzminimum zusammen kommt. Aber ganz neu ist die Regelung nicht, ähnlich war es früher schon beim Mangelfall, aber bezogen auf den Regelbetrag. cu


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... so, weiter gehts, Rechte des nichtehelichen Vaters: -Umgangsrecht mit seinem Kind, genauso wie bei geschiedenen Eltern -sollte die Mutter sterben, dann erhält der Vater die alleinige Sorge, WENN dieses dem Wohl des Kindes dient -sollten die Eltern später nach der Geburt heiraten, erhält der Vater gemeinsam mit der Mutter austomatisch die elterliche Sorge für das Kind -mehr fällt mir zu den rechten nicht ein.. Pflichten: -der Vater ist zum Kindesunterhalt verpflichtet -das Kind hat ein eigenständiges Recht auf Umgang mit seinem Vater, -der Vater ist der Mutter während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zu Unterhalt verpflichtet! - das wissen viele nicht, -das Kind hat gleichrangige Erbansprüche gegen den Vater, -der Vater muss die Kosten die durch den Umgang entstehen, selber tragen, darum der Anspruch auf 50% Kindergeld, -derVater ist zu Sonderbedarfszahlungen verpflichtet, zB Säuglingserstausstattung, Schwangerschaftsbekleidung der Mutter, etc bye


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... findest du hier: http://www.das-familienrecht.de/ oder im Forum: http://www.das-familienrecht.de/forum/


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Das Kindergeld steht dem Kind zu und nicht Euch ! Man soll es für das Kind verwenden und nicht für sich selbst , was ja beim aufteilen des Geldes sein würde !


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Laut Kindergeldgesetzt steht das Kindergeld den Eltern zu. Das Kindergeld stellt eine Art von Vorabpauschale der Steuererstattungen dar. Das Kindergeld soll die Eltern bei der Betreuung und Versorgung der Kinder entlasten. Dass man moralisch die 154euro Kindergeld natürlich für seine Kinder ausgeben sollte, versteht sich von selbst, und ist auch immer gegeben, denn für 154Euro kann man kein Kind ernähren, ein Dach geben und einkleiden... aber es hilft dabei. Alles andere ist reine Wortklauberei. cu


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Das man davon kein Kind ernähren kann ist mir auch klar. Weiß ich aus Erfahrung, aber einige verwenden das Geld lieber für sich als davon vielleicht Kleidung fürs Kind zu kaufen etc. ! So klang das in dieser Frage nun mal.