Mitglied inaktiv
Hallo, mein Mann ist als freiberuflicher Musiker tätig. Er hat jedoch eine längere Konzerttournee abgesagt,da der Umgangston und das Verhalten des Dirigenten immer mehr inakzeptabel war. Mein Mann hat rechtzeitig nach einem Ersatz gesucht und auch eine engagierte Aushilfe gefunden. Der Dirigent zahlt meinem Mann nun das Honorar für die bereits geleistete Arbeit nicht,da er es"bereits für die Suche nach einem besseren Musiker" aufgebraucht hätte. Frage:Die Aushilfe hat schon des öfteren dort für meinen Mann gespielt,ist also nicht ungeeignet. Hat der Dirigent das Recht,meinem Mann das ihm zustehende Honorar zu verweigern,nur weil er damit die Unkosten für die Suche nach einem "besseren Musiker"decken möchte? Es muss noch erwähnt werden,dass es keinerlei Vertragabschluss in diesem Orchester gibt. Ich finde,meinem Mann steht das Geld für die bereits gespielten Konzerte doch zu,oder? LG;Anne
Deinem Mann steht das Geld zu. Auch wenn er ausserordentlich gekündigt hat, kann er ihn lediglich für Ausfälle belangen. Alles andere ist nicht legal.
Die letzten 10 Beiträge
- Beziehung am Ende kurz vor der Geburt – Diagnose Klumpfuß – Wie werde ich ein guter Vater?
- Verhalten meiner Frau überbelastet mich
- Huhu, kann mir jemand Mut machen, bitte?
- Partnerin schwanger, aber ich habe eine Affäre
- Kalter Keller
- Was haltet ihr von ...
- Mit der kleinen allein daheim
- vater von zwillingen werden
- keinen Sex seit 4 Jahren
- Brauche Euren Rat