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Hilfe, Sorgerecht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hilfe, Sorgerecht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Mitglied inaktiv

Hallo, Bitte helft mir! Ich habe das Problem das sich meine Freundin(wir sind nicht verheiratet) , mit der ich einen süßen 7 Monate alten Jungen habe, jetzt von mir trennen will. Wir haben kurz nach der Geburt das geminsame Sorgerecht beantragt bzw. beurkundet. Jetzt will Sie mir dieses wieder entziehen mit der Begründung das ich eventuell irgendwann Ihr das Kind wegnehmen möchte um es mit ins Ausland zu nehmen. Was völlig absurd ist. Ich bin mir dessen bewußt das der Kleine eine Mama braucht und die will ich Ihm unter keinen Umständen wegnehmen. Ich möchte doch lediglich meinen Teil es Sorgerechts behalten um für mein Kind da zu sein. Der Grund liegt darin, nur weil ich in einem anderen EU-Land geboren bin aber denoch als ich 1 Jahr alt war schon die deutsche Staatsbürgerschaft hatte.Das heist demzufolge das ich schon 26 Jahre in Deutschland lebe. Ich liebe meinen Sohn über alles und möchte meinen Teil vom Sorgerecht behalten. Kann das Gericht mir dieses entziehen nur weil die Mama des Kleinen eine Vermutung äußert die in einigen Jahren auftreten soll?? Weis jemand was ich für Chancen habe falls es doch vor Gericht geht? Vielen Dank!


Mitglied inaktiv

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Hi tommy, wenn du ein paar Beiträge weiter unten liest, wirst du sehen, dass einige wenige der Meinung sind, dass diese Fragen hier nicht hergehören, weil die gerad erst gewordenen Väter diese Probleme nicht wahrhaben wollen. Aber sie gehören dazu, es sind Vaterprobleme. Bei der Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechtes wurdet ihr doch aufgeklärt. Das gemeinsame Sorgerecht kann nur beurkundet werden, wenn dieses ohne Bedingungen erfolgt. Ausserdem kann NUR ein Familiengericht das Sorgerecht wieder einschränken oder aufheben. Ein Elternteil kann dem anderen das Sorgerecht NICHT entziehen, das ist ausgeschlossen. Dieses kann nur das FAmiliengericht und tut dieses nur, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen und ein Sorgerechtsentzug dem Wohl des Kindes dient. Ich weiss nicht, ob von deiner Seite her in der Vergangenheit einmal eine Bemerkung oder Drohung wegen dem Ausland kam, das wäre dumm. Aber die Angst der Mutter alleine wird nicht ausreichen, dazu gehört mehr. cu


Mitglied inaktiv

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hi, bin zwar kein Mann, aber ich antworte mal trotzdem. Hab alleiniges Sorgerecht für meine Tochter, weil der Vater damals drauf verzichtet hat. Die Tante vom Judendamt hat mir damals erklärt, daß, wenn wir gemeinsames Sorgerecht nehmen würden (mit beider Einverständnis, könnte ich das NICHT wieder rückgängig machen. Zumindest nicht ohne triftigen Grund. LG


Mitglied inaktiv

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Benimm Dich wie man es von einem sorgenden Vater erwarten kann und kein Gericht der Welt wird Dir Deinen Sohn 'wegnehmen'! Sowas gibt es in Deutschland nicht. Auch wenn Ihr nicht verheiratet seit, hast Du Rechte. Es kann sein, daß Du darum eventuell kämpfen mußt, abe scheue den Kampf nicht. Gruß DS