Mitglied inaktiv
huhu helft mir doch mal bitte, habe da eine wichtige frage. wir haben bei einzug renoviert u. müssen bei auszug nicht renovieren. für uns heisst das, dass wir die wohnung in einem unrenovierten zustand übergeben. klar machen wir die löcher, die durch aufhängen von sachen entstanden sind, zu aber mehr auch nicht. soweit ist mir ja alles klar. nun habe ich aber bockmist mit windowcolor gebaut. ich habe den mit an die türrahmen (wohnzimmer u. schlafzimmer) gehängt. mache ich nun den windowcolorkram ab, dann hat es nachgedunkelt, d.h. man sieht genau, wo der windowcolor hing u. was da hig (form). nun will mein mann die beiden türrahmen streichen, was aber wohl nicht so einfach ist, da die vom vormieter schon so hässlich rauchgelb sind. sind wir eigentlich verpflichtet, die türrahmen zu streichen ? ich meine, wenn wir die wohnung doch in einem unrenovierten zustand übergeben müssen ? eine nachbarin meint, wir müssten den schaden an den türrahmen nicht ausgleichen, da unrenoviert. haben die wohnung auch unrenoviert übernommen... was würdet ihr tun ? mit meiner vermieterin ist nicht gut reden in moment lg jessica
Hallo Jessica ... Wenn ihr die Wohnung unrenoviert übernommen habt und das auch im Mietvertrag steht dann müsst ihr nichts überstreichen. Mein Mann war , alswir auszogen auch der Meinung er muss weiss Gott nicht was richten ,obwohl wir auch "unrenoviert" eingezogen sind und das auch im Mietvertrag stand das wir Unrenoviert ausziehen können. Unsere vermieterin hat die Wohnung dann aber auch unrenoviert wieder übernommen ohne Probleme. Musste nur Besenrein sein ....das war alles . Also mach dich nicht verrückt ....Liebe Grüsse Marlis
so lassen kann. dann würde man das nachgedunkelte sehen u. was es für ein motiv war. du musst dir vorstellen, dass die türrahmen vom vormieter schon sehr gelblich waren. nun ist da, wo das windowcolorbild war noch mehr nachgedunkelt u. man sieht richtig, was es für ein motiv war. wenn wir es also nicht überstreichen müssten, da wir ja auch unrenoviert übernommen haben, dann soll es mir recht sein. lg jessica
Mach einfach garnichts ....wenn esnicht im Mietvertrag drinsteht MUSST du nichts renovieren bei Auszug ....
wie lange ihr in der Wohnung gewohnt habt. Die Räume sind gemäß Renovierungsklausel alle paar Jahre zu renovieren. Küche/Bad - 3 Jahre Schlaf-/Wohnräume - 5 jahre alle übrigen 7 Jahre wenn ihr also einige Jahre ohne zu renovieren darin gewohnt habt, kann der Vermieter dies nachfordern. Das hat dann mit dem eigentlichen "bei Auszug nicht renovieren müssen" nichts zu tun. Gruß Rolf
ot
also, es gibt ein europäischen Gerichtenschluss, der sagt, dass wenn du weniger als 5 Jahren in der Wohnung bist,du nicht brauchst, die Wohnung zu renovieren. sowieso, die Übergabe ist in der Einzugszustand. wenn es ncht renoviert war, brauchst du auch nicht zu renovieren!
Nichts das war doch vorher schon! Dreist sein und gucken was passiert