Mitglied inaktiv
hallo rainer, sollte das olg hamm entscheiden, daß die dauer des betreuungsunterhalts von 3 jahren für nichteheliche mütter im zuge der ungleichstellung ehelicher/nichtehelicher kinder verfassungswiedrig sei, werde ich, auch auf berufung auf die ungleichstellung ehelicher/nichtehelicher kinder klagen, daß auch die nichtehelichen kinder vom sorgerecht des vaters profitieren können. sprich: der selbstbehalt ist mir aufs gleiche niveau gekürzt worden wie bei verheirateten männern. wenn die unterhaltpflicht für die mutter nicht mehr auf 3 jahre begrenzt, sondern genauso lang werden sollte, wie bei verheirateten (bei schlauen müttern ewig), hätt ich auch heiraten können und hätte wenigstens steuervorteile gehabt... dann will ich auch das sorge anstelle umgangsrecht haben. wie hoch würdest du meine chance bei klage vorm olg und eventuell vorm verfassungsgericht einschätzen?
darf ich fragen, um was es geht ??? Wurde darüber schon mal was geschrieben ????