Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal wieder eine Frage. Meine Freundin und ich wollen erst nach der Geburt unseres Kindes (momentaner Geburtstermin ist der 13.11.) heiraten. Wie ist das dann mit dem Nachnamen des Kindes? Wenn es nach uns geht, sind wir uns einig, dass das Kind schon meinen Nachnamen annimm, weil dieser nach einer Hochzeit unser Familienname sein wird. Ist das möglich (Adoption oder so)? Hat da jemand von Euch Erfahrung oder wie habt Ihr das gemacht? Vielen Dank für Eure Hilfe. Apropos am Montag waren wir zur 2. Untersuchung. Das Kleine hat jetzt schon eine SSL von 4,7 cm und hat gestrampelt wie n Großer. Ich fand das Echt süß und bewegend. Viele Grüße René
Also bin kein Mann aber ich antworte trotzdem mal! Bei uns ist das genauso werden auch erst nach der Entbindung Heiraten also nach dem 2.10.!Vorher macht der werdende Papa ich glaube beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung haben wir allerdings auch noch nicht gemacht,naja es ist ja dann dein Kind da ist nix mehr mit Adoption!Und dann wenn das Kind geboren ist und ihr die Urkunden machen laßt könnt ihr entscheiden welchen Namen ihr haben möchtet!So denke ich!Aufjedenfall ist das kein problem mit dem Nachnamen! Gruß Silke
Hi Rene, erstmal alles Gute und herzlichen Glückwunsch! Ansonsten ist alles, was du fragst, rechtlich viel einfacher geworden. Sobald ihr verheiratet seid, übt ihr das gemeinsame Sorgerecht für euer Kind aus. Ihr müsst festlegen, welcher Name der Familienname sein wird, den bekommt das Kind dann auch. Wenn ihr noch vor der Hochzeit oder gar vor der Geburt alles geradziehen wollt (lohnt natürlich nur, wenn die Zeitspange zwischen Geburt und Hochzeit rel. lang ist), dann wäre das auch möglich. Ihr könnt einen Termin beim Jugendamt machen. Dabei dann die Vaterschaftsanerkennung/Zustimmungserklärung beurkunden. Auf euern Wunsch hin könnt ihr dann auch die gemeinsame Sorge erklären. Das muss jeder von euch für sich erklären und muss "bedingungslos" erfolgen. Dabei gibts dann auch ein Aufklärungsgespräch, was soviel bedeutet, dass die evtl. negativen Folgen der gemeinsamen Sorge ausgebreitet werden. Ich glaube, dabei kann dann auch der Familienname des Kindes bestimmt werden, ansonsten muss das nach der Geburt beim Standesamt erfolgen. cu
-Adoptiert werden muss nicht, -Die beurkundungen können vor der Geburt erfolgen
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ihr habt mir beide sehr geholfen. Viel Glück auch weiterhin noch Euer René
Auf jeden Fall soltet ihr das auch im Krankenhaus beim Vorgespräch/Anmeldung und direkt vor der Entbindung ansprechen, damit dort die Papiere richtig ausgefüllt werden. LG Lillith (die das auch so gemacht hat)
Alles klar, ich werde das ansprechen. Es ist ja auch noch ein wenig Zeit. Wir sind jetzt in der 13.SSW. Vielen Dank für Deine Hilfe. Viele Grüße René
Hallo Also bei uns ist das nicht anders.. da soll das kind auch seinen Namen bekommen und heiraten wollen wir aber während der SS nicht mehr.. Aber soweit ich informiert bin kann man nachdem man verheiratet ist eine namensgebung beantragen
bin kein mann aber ich erzähl mal wie es bei uns war.unsere tochter ist 1999 geboren da waren wir nicht verheiratet sie hatte dann meinen nachnamen und ihr vater hatte eine vaterschaftsanerkennung unterschrieben als wir dann 2001 geheiratet haben mußte ich nach der heirat nur zum standesamt und hab dann eine neue geburtsurkunde bekommen war alles ganz easy ich wünsche euch alles gute liebe grüße diana
du kanst deinem Kind schon nach der Geburt deinen nachnahmen geben erkundigt euch mahl auf dem standesamt.wo das bei euch geht. lg mandy
Hallo! Wir haben 2 Kinder und sind noch nicht verheiratet! Bei uns war es so, dass wir schon im KH gefragt wurden, welchen Nachnamen das Kind bekommen soll! Im KH werden ja die Papiere fürs Standesamt zusammengestellt. Ich denke, dass Ihr dann bei der Anmeldung in der Klinik schonmal im Vorfeld bescheid sagen könnt, welchen Nachnamen das Kind bekommen soll! Ansonsten halt kurz vor der Entbindung! LG Anja