Mitglied inaktiv
Hallo. Kann mir jemand bitte sagen,was man alles für Finanzen vom Staat bekommt für ein Baby?Und stimmt es,wenn man nicht verheiratet ist sondern nur zusammen lebt, für die Freundin,den Unterhalt aufkommen muß ?
Hi! Also:Deine freundin bekomt im Anschluss an die 8 Wochen Mutterschutz Erziehungsgeld. Entscheidet Ihr Euch für den regelbetrag sind es max. 300 Euro im monat für längstens 2 jahre, nehmt Ihr das Budget sind es 450 Euro im Monat, aber nur für 1 Jahr. Erziehungsgeld ist Einkommensabhängig, wenn Du also "zuviel" verdienst, gibt es Erziehungsgeld nur Anteilmässig bis garnicht, denn auch wenn ihr "nur" zusammenlebt, wird Dein verdienst mit angerechnet. Dann gibts noch Kindergeld, 154 Euro im Monat von geburt bis zum 18.LJ. Ist Euer Einkommen zu gering, könnt Ihr noch Kindergeldzuschlag beantragen max. 140 Euro im Monat, aber die Bemessungsgrenze ist sooo niedrig, das keiner den ich kenne den Zuschlag bekommt. Wenn sie noch nicht in der 20.SSW ist, kann sie bei der Caritas, Rotes Kreuz ect. einen einmaligen Zuschuß zur erstaustattung beantragen, aber der Antrag muss bis zur 20.SSW vorliegen. Solange Ihr zusammenlebt, ist es glaub ich selbstverständlich, Deine Freundin auch fianziell zu unterstützen, solltet Ihr Euch trennen, kannst Du wirklich zum sog. betreuungsunterhalt für deine Freundin rangezogen werden ( wenn ich mich nicht irre, bis das Kind 3 ist) und natürlich den Unterhalt für Dein Kind. Hoffe, das hilft Dir etws weiter. LG Susi
Hallo, ich "gehöre" zwar nicht in euer Forum aber... Du mußt deiner Freundin/ Lebensgefährtin Kindesunterhalt (ist ja klar) und Betreuungunterhalt bezahlen. Den BU 3 Jahre! Der Eigenbehalt für Männer (unverheiratet) wurde vor kurzem dem der verheirateten Männer angepasst! D.h. pauschal gesagt, gehört deiner Freundin alles was du über 850 Euro! Wird allerdings der Durchschnitt aus den letzen 3 Jahren (glaub ich) deines Gehalts (incl. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld u.a.) errechnet. Wenn du nicht viel verdienst, kommt als erstes immer das Kind. Zuerst Kindsunterhalt dann Betreuungsunterhalt! Die anderen "Ansprüche" finazieller Art hat dir ja schon kruemel2001 geschrieben! Gruß Anne