Mitglied inaktiv
Hallo, wir haben gerade den Arbeitswagen meines Mannes zu verkaufen einen alten Golf 3. Nun hab ich einen Interessenten, dieser ist wohl ein Händler der Autos ins Ausland verhögert. Sprich er kauft evtl. den abgemeldeten Golf 3 mit Kaufvertrag von uns ohne Gewährleistung und wird den Wagen dann ins Ausland schicken. Meine Frage ist: Ist sowas in Ordnung oder soll ich mich davon lieber fern halten?? Was würdet ihr machen?? LG Bianca
Wenn Ihr Euer Geld baT (bar auf Tatze) bekommt kann er damit machen was er will. Das ist nicht mehr Euer Problem.
Ich bin im autohandel ttätig und in unserem Autohaus werden sehr viele fahrzeuge fürs Ausland verkauft
Hab auch schonmal 3 Autos verkauft. Die Burschen haben die Wägelchen danach ins Ausland verschippert, ich hatte die Kohle, die den Brief und Auto, was die dann damit machen ist doch egal. Und wenn er das Auto als Briefbeschwerer nimmt - was kümmerts dich, oder hast du sentimentale Erinnerungen an das Auto? Sei doch froh, die Karre ist weit weg...
Wichtig ist, das im Kaufvertrag (in doppelter Ausführung, einer für Dich, einer für den Käufer) die korrekten Fahrzeugdaten (ganz wichtig die Fahrgestellnummer) stehen. Natürlich von beiden unterschrieben!! Somit bist Du nicht mehr für den Wagen verantwortlich. Wenn Du keinen dementsprechenden Kaufvertrag hast und mit dem Wagen irgendetwas illegales angestellt wird, bist Du, als letzter Besitzer verantwortlich. LG Bettina
Ein mündlicher KV ist auch gültig. Ich hatte nie einen gemacht, Kohle her und Tschüß. Die wollen doch die Autos teuer in Kasachstan verscherbeln, idR laufen dort VWs und Audis hervorragend. Hab mal ne Passat Limo für 600DM gekauft und drei Tage später für 2400 nach Rußland weiterverkauft. Meinen Audi 100 2,3E Avant - heul - hab ich für 850€ verkauft und der alte 2er Golf meiner Mum ging glaub für 500€ da runter, und zwar in zwei teilen! Also nix mit illegal, das ist ein rießengeschäft.
Hier in Ö besteht immer mal die Gefahr, dass das Auto dem Käufer doch nicht passt und es irgendwo abgestellt wird. Dann wird per Fahrgestellnummer der letzte Besitzer ermittelt und man kann zahlen (und das nicht zu knapp). LG Bettina
Einen Kaufvertrag mach ich auf jeden Fall...denke damit müsste ich auf der sicheren Seite sein